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Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-03-15

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-03-15

Wortprotokoll

1. Im Block 5 geht es in Artikel 10 um die Frage der Entflechtung. Ihre Kommission hat hier eine neue Formulierung zugunsten einer stärkeren Entflechtung gesucht, auch im Hinblick auf eine mögliche Liberalisierung. Diese Formulierung hier wirft aber mehr Fragen auf, als sie Lösungen zeigt, und sie ist in sich widersprüchlich. Die heutige Regelung ist pragmatisch und vernünftig. Sie verlangt eine buchhalterische Trennung und verbietet die Quersubventionierung zwischen Monopol- und anderen Bereichen, was richtig und wichtig ist. Deshalb beantrage ich in einem Einzelantrag, bei der geltenden Regelung zu bleiben, dies auch, um hier nicht eine neue Differenz zum Ständerat zu schaffen; wir haben mit dem Ständerat noch genug komplexe Probleme zu klären.

Ein weiterer Antrag, der Einzelantrag Jauslin, versucht, die Lösung der Mehrheit etwas zu präzisieren. Er ist schon besser als der Beschluss der Kommission. Die grünliberale Fraktion wird zuerst den Antrag Jauslin dem Antrag der Kommission vorziehen, dann aber die Differenz mit meinem Antrag auszuräumen versuchen; wir haben, wie gesagt, noch andere Diskussionen zu bewältigen.

2.[NB]Für die Grünliberalen zentral ist Artikel 14 Absatz 3ter StromVG zu den Speichern, und zwar die Gleichbehandlung aller Speicher, etwa Batterien für bidirektionales Laden oder chemische Speicher. Es geht um die Befreiung vom Netznutzungsentgelt, wie dies bei Pumpspeichern schon immer so war und ist. Aber auch für Power-to-X soll eine Netzentgeltbefreiung in einem gewissen Ausmass gelten, um dieser Technologie in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen.

Dazu lege ich meine Interessenbindung neben jener zur EKZ, deren Verwaltungsrat ich bin, offen, ich habe dies schon x-mal gemacht: Ich bin noch in einer Start-up, Airborn Fuels, engagiert; wir sind daran, nach Möglichkeit eine Power-to-X-Anlage für Flugtreibstoffe in der Schweiz zu entwickeln.

Wir schlagen in diesem Artikel als Kompromiss vor, dass die zusätzlichen Messkosten und Abrechnungskosten für solche kleinen Speicher grundsätzlich von den Speicherbetreibern [PAGE 485] zu zahlen sind. In der Verordnung wird sicher noch der Umgang mit mobilen Speichern zu lösen sein, die das Laden und die Rückspeisung an unterschiedlichen Orten und unter Umständen auch in unterschiedlichen Netzgebieten erfordern werden.

3.[NB]In Artikel 15 Absatz 1bis StromVG ist aus Sicht der Grünliberalen eine wichtige Ergänzung gemacht worden. Wir haben in verschiedenen Bereichen Solaranlagen, die nicht gebaut werden, weil zusätzliche Netzverstärkungen erforderlich sind; dann werden diese Anlagen nicht gebaut oder sie haben weniger Leistung. Die Anreize genügen hier nicht. Mit diesem Absatz versuchen wir, eine Lücke zu schliessen, damit die Netzverstärkungen zum Teil ebenfalls an die Netzkosten angerechnet werden können.

Wir haben aber eine Grenze eingebaut, indem der Bundesrat ein Maximum pro Kilowatt festlegen kann, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu optimieren. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel für eine 100-Kilowatt-Solaranlage am Schluss eine 20 Kilometer lange Leitung gelegt wird, die unendlich Kosten verursacht. Im Gegenzug soll damit sichergestellt werden, dass die Kosten gedeckt sind, wenn die Anlage sehr nahe liegt. Zuhanden der Materialien ist klar festzuhalten, dass die Restkosten, die nicht über das Netzentgelt abgerechnet werden, weiter beim Produzenten liegen werden, so wie dies heute der Fall ist.

4.[NB]Zu Artikel 17a und insbesondere den Artikeln 17bter und 17bbis StromVG und damit zum Messwesen: Mit dem Einzelantrag Müller-Altermatt als Ergänzung zur Minderheit Egger Kurt liegt ein Kompromissvorschlag vor, der am Ende von der Branche, aber auch von denjenigen, die eine Teilliberalisierung wünschen, getragen werden kann; dies insbesondere deshalb, weil der Datenaustausch klar geregelt wird und Verpflichtungen festgelegt werden. Dieser Antrag soll auch ein Kompromissangebot an den Ständerat sein, der hier nichts machen wollte. Der Ständerat soll hier aber noch zwei kleine Punkte anschauen und gegebenenfalls präzisieren. Es geht um Folgendes: Wie kann das Ganze auf die Rollout-Pläne der Netzbetreiber abgeglichen werden? Wie kann der Datenaustausch in Echtzeit sichergestellt werden, ohne dass für die Verteilnetzbetreiber unwägbare Kosten entstehen, indem z. B. die Bestimmung mindestens mit dem Zusatz "vor Ort" ergänzt wird? Wir werden hier also dem Einzelantrag als Ergänzung zur Minderheit Egger Kurt zustimmen und dann den obsiegenden Antrag dem Antrag der Mehrheit vorziehen.

5.[NB]Ihre UREK will bei Artikel 17bbis StromVG mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften einen neuen Tatbestand schaffen; ich habe das schon erwähnt. Es handelt sich für die Grünliberalen ebenfalls um einen zentralen Artikel, der die Möglichkeit für innovative Lösungen eröffnet und auch als kleine Liberalisierung angesehen werden kann.

6.[NB]Zu Anhang 1 StromVG und dem Vorhaben Chlus liegt ein Einzelantrag Martullo vor. Das Projekt Chlus ist ein sehr gutes Projekt. Wir bitten Sie aber, den Kompromiss des runden Tisches mit den fünfzehn Projekten mitzutragen und damit das Projekt nicht in diesen Anhang aufzunehmen. Ein Bruch des Kompromisses und ein allenfalls darauf folgendes Jekami sollen vermieden werden. Wir werden diese Ergänzung heute nicht unterstützen, was nicht heisst, dass wir dieses Projekt nicht vollumfänglich unterstützen und nicht als eines der zentralen Projekte zur Umsetzung erachten.