Hefti Thomas · Ständerat · 2023-03-15
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
"Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge" - so lautet der Titel der Volksinitiative, die wir nun behandeln. Die Initianten reden nicht um den heissen Brei herum, sondern gehen direkt in medias res. Gemäss der Initiative muss das Rentenalter um ein Jahr auf 66 Jahre angehoben werden; anschliessend kommt es zu einer Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Es lohnt sich meiner Ansicht nach, die Botschaft genau und gut zu lesen. Bereits auf der ersten Seite der Übersicht finden sich folgende Aussagen: "Auf die Finanzierung der AHV hätte die Initiative positive Auswirkungen [...]." Und: "[...] ist die Forderung nach einer Erhöhung des Rentenalters grundsätzlich berechtigt." Dazu folgen Zahlen: Bis 1957 galt für alle das Rentenalter 65. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag die verbleibende durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes bei 12 Jahren, die einer 65-jährigen Frau bei 13,7 Jahren. Im Jahr 2020 zeigte sich ein verändertes Bild: Die verbleibende durchschnittliche Lebenserwartung der Männer betrug 19 Jahre, die der Frauen 22 Jahre. 1948 finanzierten 6,5 Erwerbstätige eine Person im Rentenalter, im Jahr 2020 finanzierten 3,3 Erwerbstätige eine Person im Rentenalter.
Aus diesen Fakten folgern die Initianten schnörkellos, dass das Rentenalter mindestens um ein Jahr auf 66 Jahre steigen muss. Ist das unser Untergang? Lebende Beispiele zeigen mir, dass das zum Teil heute schon freiwillig praktiziert wird. Wenn ich mich hier in meinem neuen Umfeld umsehe, so sehe ich die Herren Stöckli, Français, Kuprecht, Zanetti - bis vor Kurzem sah ich da auch Herrn Paul Rechsteiner -, die alle mit sichtbarer Lust und Freude über das 65. Altersjahr hinaus tätig waren bzw. sind.
Ich komme wieder auf die Botschaft des Bundesrates zurück, und zwar auf Seite 25. Würde die Reform AHV 21 nach der Referendumsabstimmung umgesetzt und träte sie per 2024 in Kraft und sollte auch die Initiative angenommen werden, würde die Reduktion der Ausgaben der AHV im Jahr 2030 insgesamt 2,1 Milliarden Franken betragen. Im Jahr 2032 würden die Mehreinnahmen aus Lohnbeiträgen in der AHV insgesamt rund 590 Millionen Franken und die Minderausgaben insgesamt 2,7 Milliarden Franken betragen. Aber nicht nur das: Mit der Initiative würden die Kosten für die Ergänzungsleistungen dank einer Anhebung des Referenzalters auf 66 Jahre um 176 Millionen Franken gesenkt. Der in Prozenten definierte Bundesbeitrag würde sich im Jahr 2030 um 312 Millionen Franken verringern.
Ich beschränke mich auf einen weiteren Punkt, der auf Seite 32 der Botschaft angesprochen wird. Die demografische Alterung führt in der Tendenz zu einer Verknappung des Arbeitskräfteangebots. Ein höheres Rentenalter bedeutet einen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt. Meine Bemerkung dazu: Wir täten also auch etwas gegen die Austrocknung des Arbeitsmarktes.
Das alles tönt doch nicht nach Untergang, sondern eher nach Befreiungsschlag. Wenn man sich vor Augen hält, dass wir, das Parlament, mit der Annahme der Motion der SGK-N vom[NB]30.[NB]April 2021 den Bundesrat beauftragt haben, uns bis Ende 2026, also bis in gut drei Jahren, eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten, dann ist es wirklich schwer zu verstehen, dass weder Bundesrat noch Kommission die Ausarbeitung eines indirekten oder direkten Gegenvorschlags in Erwägung gezogen haben. Das hätte es nämlich erlaubt, Unebenheiten der Initiative - und alle Initiativen haben Unebenheiten - auszubügeln und rechtzeitig einen Vorschlag zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 auszuarbeiten.
Da dies nicht erfolgt ist, bleibt mir nur, die Initiative zu unterstützen und ihr zuzustimmen und Sie zu bitten, das Gleiche zu tun.