Strupler Manuel · Nationalrat · 2023-03-15
Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-15
Wortprotokoll
In diesem Saal wurde in zahlreichen Voten davon gesprochen, welches Potenzial die Windkraft für die Stromversorgung und insbesondere für die Windstromversorgung hat. In all diesen Voten wurde aber die direkt betroffene Bevölkerung nicht ernsthaft berücksichtigt. Es ist für mich deshalb nicht verwunderlich, dass bei der Bevölkerung gemäss aktueller Umfrage die Euphorie für Windkraft weniger gross ist als bei den "Windkraft-Turbos" hier im Rat.
Die Dimensionen und die Beeinträchtigungen durch die bis zu über 300 Meter hohen Windkraftanlagen machen vielen Angst. Wenn aus dem "Wind-Express" nicht nur ein laues Lüftchen werden soll, muss man die betroffene Bevölkerung unbedingt ernster nehmen und bei den Bauabständen nicht einfach nur auf die Lärmschutzverordnung verweisen. Das ist falsch und heuchlerisch. Für die Einhaltung der Lärmschutzverordnung wird ein Durchschnittswert errechnet. Es zählen also auch die windflauen oder, wie sie in der Schweiz üblich sind, die windstillen Stunden dazu. Zudem ist bei Überschreitungen der höchstzulässigen Lärmemissionen eine Drosselung der Turbinen vorgesehen, was natürlich auch negative Auswirkungen auf die Effizienz dieser hochsubventionierten Anlagen hat.
Aus all diesen Gründen möchte ich, wie von Kollege Bäumle angesprochen, mit meiner Minderheit II bei Artikel 18bbis RPG einen nationalen Mindestabstand festschreiben. So soll der Abstand von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern gegenüber Gebäuden in der Bauzone, aber - ganz wichtig - auch gegenüber bewohnten Gebäuden ausserhalb der Bauzone, mindestens das Dreifache ihrer Höhe, aber maximal 600 Meter aufweisen, ausser die Lärmschutzverordnung oder, wie von Kollege Bäumle angekündigt, das kantonale Baugesetz geben höhere Abstände vor. Mit diesem Mindestabstand möchte ich die Interessen der betroffenen Bevölkerung zumindest ein wenig schützen.
So, wie es momentan in der Thurgauer Gemeinde abgeht, die Kollege Bäumle angesprochen hat, darf es nicht sein. Früher waren es die Zürcher Steuervögte, heute sind es die Windvögte vom EKZ, angeführt von Verwaltungsrat Bäumle, die bei uns Windräder bauen möchten, ohne dabei die Bevölkerung - vor allem auch die Bevölkerung der Nachbargemeinden - richtig und fair zu berücksichtigen. Es ist nicht zielführend, dass dann, wie an diesem Wochenende, einfach diejenigen Gemeinderäte abgewählt werden, die solche Projekte befürworten. So wird nie ein Windrad irgendwo zu stehen kommen und Strom produzieren.
Als Begründung wurde auch immer wieder erwähnt, Mindestabstände seien das falsche Mittel, dafür hätten wir die Lärmschutzverordnung. Das sehe ich total anders, und unsere Nachbarländer, zumindest die meisten unserer Nachbarländer, tun das auch. So sehen sie Mindestabstände vor, die noch viel weiter gehen, als es mein Minderheitsantrag verlangt.
Ich bitte Sie deshalb auch im Interesse des irgendwann möglichen Baus von Windanlagen, meine Minderheit II zu unterstützen. Ebenfalls bitte ich Sie aber auch, den heuchlerischen Antrag der Minderheit I (Bäumle) abzulehnen. Kollege Bäumle möchte nationale Regeln, wie er es angekündigt hat; er möchte die Interessen der Kantone und der Gemeinden aushebeln und einen Mindestabstand von 400 Metern festlegen - allerdings nur zu Gebäuden in der Bauzone und nicht zu bewohnten Gebäuden in der Nichtbauzone. Bitte lehnen Sie diesen Antrag ab; er geht in eine ganz andere Richtung als mein Antrag.
Vielen Dank für die Unterstützung meiner Minderheit.