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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-03-15

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 4. März 2022 die Biodiversitäts-Initiative zur Ablehnung empfohlen, dem Parlament aber gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet. Mit diesem hat der Bundesrat unter anderem vorgeschlagen, die Förderung einer Baukultur von hoher Qualität, die sogenannte hohe Baukultur, auf Gesetzesstufe zu verankern. Er schlug dazu vor, den Zweckartikel des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz entsprechend zu ergänzen und einen zusätzlichen Abschnitt 2a einzufügen.

Der Nationalrat ist in der letzten Herbstsession im Rahmen seiner Beratungen zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates dem Antrag seiner Kommission gefolgt und hat die Bestimmungen zur Förderung einer Baukultur von hoher Qualität aus der Vorlage gestrichen. Diesem Beschluss des Nationalrates ging ein Beschluss der UREK-N voraus, stattdessen eine Kommissionsmotion einzureichen. Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden, im Rahmen der Kulturbotschaft 2025-2028 gesetzliche Bestimmungen zur Förderung der Baukultur vorzuschlagen. Der Nationalrat stimmte dieser Motion am 21. September 2022 mit 114 zu 74 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2023 mit dieser Motion befasst. Sie beantragt dem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, wie von der Vizepräsidentin bereits erwähnt, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Mazzone beantragt dem Rat, die Motion anzunehmen.

Zur Ausgangslage: Mit der Kulturbotschaft 2016-2020 wurde das Konzept der Baukultur eingeführt und die Erarbeitung einer interdepartementalen Strategie zur Förderung der Baukultur angekündigt. Diese Strategie wurde in der Folge unter Federführung des Bundesamtes für Kultur von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, in der elf Bundesämter und vier weitere Bundesstellen vertreten waren. Mit der am 26. Februar 2020 vom Bundesrat zusammen mit der Kulturbotschaft 2021-2024 verabschiedeten Strategie Baukultur hat der Bund seine baukulturellen Tätigkeiten gebündelt und sich für die nachhaltige Förderung einer hohen Baukultur ausgesprochen, um eine Verbesserung der Gestaltung des gesamten Lebensraums anzustreben. In einem Aktionsplan wurden die konkreten Massnahmen für die Förderung der Schweizer Baukultur in der Legislaturperiode 2020-2023 festgehalten. In der Strategie wurde festgehalten, dass die Mehrheit dieser Massnahmen ohne zusätzliche Mittel umgesetzt werden kann.

Mit der Kulturbotschaft 2021-2024 wurde im Bereich der Baukultur das Ziel verfolgt, die interdepartementale Strategie weiterzuentwickeln sowie den Massnahmen- und Aktionsplan umzusetzen. Die konkreten Massnahmen und die dafür benötigten Mittel sollen für jede Bundesstelle separat in die jeweiligen Finanzierungsbotschaften und Voranschläge einfliessen. Für das Bundesamt für Kultur beispielsweise sieht die Kulturbotschaft 2021-2024 den Aufbau von Kompetenzen bei den Behörden, die Förderung einer breiten allgemeinen baukulturellen Bildung, die Förderung des Diskurses und die Stärkung der interdisziplinären Forschung zur Baukultur vor. So weit meine Ausführungen zur aktuellen Situation und zur Ausgangslage.

Der Nationalrat möchte mit der vorliegenden Motion den Bundesrat bereits jetzt beauftragen, im Rahmen der Kulturbotschaft 2025-2028 die Förderung der Baukultur mit der Schaffung von gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu stärken. In der Begründung der Motion findet sich der Auftrag an den Bundesrat, dabei den im indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative gemachten Vorschlag zur Behandlung zu bringen.

Die Mehrheit der Kommission lehnt dieses Ansinnen ab. Sie ist der Ansicht, dass die Baukultur und dabei auch die sogenannte hohe Baukultur Sache der Kantone ist. Dies hat in seinem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative im Grundsatz auch der Bundesrat anerkannt. In seinem Vorschlag für einen neuen Artikel 17b NHG hat der Bundesrat mit der Formulierung von Absatz 3 jedenfalls klargestellt, dass der Bund mit seinen baukulturellen Bestrebungen die Förderung einer hohen Baukultur durch die Kantone nur ergänzen soll. Die Kommission ist daher der Meinung, dass eine Ergänzung des NHG auch keinen Mehrwert bringen würde. Die Kommission ist weiter der Meinung, dass es nicht angezeigt wäre, für die Förderung der hohen Baukultur zusätzliche Finanzmittel vorzusehen.

Die Kommissionsminderheit, die ihre Argumente sicher auch noch selber darlegen wird, hätte es bevorzugt, wenn das Anliegen der Motion im Sinne des Vorschlags des Bundesrates im Rahmen der Biodiversitäts-Initiative beraten worden wäre. Die Minderheit unterstützt nun aber alternativ den vom Nationalrat eingeschlagenen Weg über die Motion.

Zum Schluss meiner Ausführungen ist mir eine Feststellung wichtig: Ich lege persönlich grossen Wert auf eine gute Baukultur, welche die regionalen Traditionen berücksichtigt und auch weiterentwickelt, aber nicht zu einem schweizweiten Einheitsbrei führt. In meinem Kanton, im Kanton Appenzell Innerrhoden, wurde zu diesem Zweck im Jahre 2012 in der Baugesetzgebung ein Paradigmenwechsel vorgenommen. Durften zuvor Bauten und Anlagen das Landschafts-, Orts- und Strassenbild nicht wesentlich stören, müssen sie sich heute gut einpassen. In der Folge wurde durch den Kanton ein baukulturelles Leitbild erarbeitet, das auch den Wert von traditionellen Bestandesbauten betont. Dieses Leitbild ist für Planer, Bauherren und Behörden eine Art Rezeptbuch für Neu- und für Umbauten. Für das Gebiet ausserhalb der Bauzone wurde ein Handbuch erarbeitet, das Hilfestellungen für [PAGE 233] die Einpassung und Gestaltung grosser landwirtschaftlicher Ökonomiebauten liefert; ein entsprechendes Modellbauvorhaben wurde umgesetzt. Ähnliche Anstrengungen sind in allen Regionen der Schweiz weiterhin nötig. Daran ändert eine Ablehnung der Motion nichts. Denn mit einem Nein zur Motion wird die bisherige Förderung der Baukultur im Sinne der Kulturbotschaft 2021-2024 und auch deren Fortsetzung im Rahmen der Kulturbotschaft 2025-2028 nicht infrage gestellt.

An der bisherigen, bewährten Praxis soll nicht gerüttelt werden. Wenn Sie die Motion gemäss der Kommissionsmehrheit ablehnen, sagen Sie daher nicht gleichzeitig Nein zur Fortsetzung der bisherigen Arbeiten des Bundes. Der mit dem Aktionsplan zur Strategie Baukultur und den dazugehörenden Massnahmen eingeschlagene Weg kann und soll weiterverfolgt werden. Es wäre nach Auffassung der Kommissionsmehrheit aber falsch, schon heute einen Auftrag an den Bundesrat zu formulieren und eine Gesetzesrevision einzuverlangen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.