Flach Beat · Nationalrat · 2023-03-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Hier in Block 6 geht es um die Nebenerlasse, die aber wichtige Erlasse sind: das Raumplanungsgesetz, das Steuerharmonisierungsgesetz und das Kernenergiegesetz. Die grünliberale Fraktion wird in Block 6 überall der Mehrheit folgen, mit zwei Ausnahmen: Sie unterstützt die Minderheit I (Bäumle) zu Artikel 18bbis RPG und den Einzelantrag Schaffner zum neuen Artikel 18d RPG.
Bei Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe d RPG liegt der Antrag der Minderheit Jauslin vor. Die Kommission hat hier die Voraussetzungen für Solaranlagen ohne nationale Bedeutung auf offenen bzw. freien Flächen ausserhalb der Bauzone weiter definiert und auch festgehalten, dass in wenig empfindlichen oder in bereits mit anderen Bauten und Anlagen belasteten Gebieten gebaut werden kann und soll. Diese Anlagen können jeweils mit einem im Verhältnis zu ihrer Leistung angemessenen Aufwand erschlossen und ans Stromnetz angeschlossen werden. Die Minderheit Jauslin will hier zusätzlich noch einfügen, dass dem keine anderen Interessen gemäss gültigen Sachplänen widersprechen dürfen. Das ist eigentlich grundsätzlich richtig, aber, wie ich glaube, hier in der Folge unnötig, denn die Güter- und die Interessenabwägung muss bei diesen Flächen natürlich auch erfolgen. Wenn in einem Sachplan festgelegt wird, wo in einem gewissen Gebiet gebaut wird und wo Solaranlagen erstellt werden, dann muss das berücksichtigt werden, allenfalls mit einem Revers, wonach die Anlage halt wieder zurückgebaut wird, wenn die im Sachplan vorgesehene Nutzung dann tatsächlich realisiert wird. Dies ist hier aber insofern unnötig, als die Interessenabwägung ohnehin zu erfolgen hat.
Bei Artikel 18bbis liegen der Mehrheitsantrag und zwei Minderheitsanträge vor. Ich bitte Sie, die Minderheit I (Bäumle) zu unterstützen, denn es geht hier um die Windkraftanlagen. Die Schweiz ist bei der Windkraftnutzung international ein absolutes Schlusslicht. Wir kommen einfach nicht vorwärts. Seit vielen Jahren sind viele Projekte, auch gute, blockiert. Es hat auch schon Projekte gegeben, die - eigentlich ist die Problematik immer dieselbe - aufgrund des grossen Widerstandes eingegangen sind, obschon man die Windkraftanlagen eigentlich grundsätzlich will. Windkraft ist eine schöne Energiequelle, sie bringt dann Energie, wenn wir sie brauchen, auch in der Nacht und ganz besonders im Winter. Das Potenzial bei uns in der Schweiz ist gross. 14,8 Terawattstunden pro Jahr sind theoretisch möglich. Einiges davon könnte relativ rasch realisiert werden.
Für uns von der grünliberalen Fraktion ist ganz besonders wichtig, dass die Kommission auch die Reversibilität in den Entwurf aufgenommen hat. Die Anlagen sollen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, auch wieder zurückgebaut werden. Es ist wichtig, dass Vorsorge getroffen wird, dass die Anlagen auch wirklich zurückgebaut werden. Um das dann zu machen und überhaupt realisieren zu können, braucht es aber Mindestabstände. Die Minderheit I (Bäumle) nimmt das hier auf, indem sie klare Regelungen festlegt, wann solche Windanlagen überhaupt möglich sind. Das macht insofern Sinn, als wir so endlich eine nationale Regelung haben.
Der Einzelantrag Schaffner möchte in Artikel 18d Biogasanlagen mit einer Nähe zur Landwirtschaft ermöglichen. Es ist sinnvoll, dass wir das jetzt in diese Vorlage aufnehmen, weil es um die Stromversorgung geht. Wir sollten das nicht verschieben, bis wir das dann irgendwann in der Vorlage zum RPG 2 haben, sondern wir sollten es hier aufnehmen. Biogasanlagen, die bereits in der Nähe einer Gasleitung sind, können entsprechend gut realisiert werden. Sie haben ein grosses Potenzial von rund 4,4 Terawattstunden und können damit auch - da sind wir wieder beim Kern unserer Vorlage - wesentlich zur Stromversorgung beitragen, weil das Äquivalent dann auch entsprechend hoch ist. [PAGE 509]
Die Minderheitsanträge zum Kernenergiegesetz lehnen wir alle ab. Wir bitten Sie dort, bei der Mehrheit zu bleiben, auch weil diese Änderungen im Moment absolut unnötig sind.
Dann komme ich zum Steuerharmonisierungsgesetz: Grundsätzlich hätten wir nichts dagegen, wenn man die Steuerabzugsfähigkeit im Gebäudebereich für die Hauseigentümer dahin lenken würde, dass man bei Sanierungen eigentlich nur noch energetische Massnahmen abziehen kann. Aber das gehört hier im Moment nicht hinein. Wir sind offen für diese Diskussion an anderer Stelle. Jetzt bitte ich Sie, auch hier bei der Mehrheit zu bleiben.