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AB 317441

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-15

Wortprotokoll

Es geht um die parlamentarische Initiative 22.434, "Folgekosten von parlamentarischen Vorstössen ausweisen". Ich möchte, dass Artikel 119 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung wie folgt ergänzt wird: Der Bundesrat wird aufgefordert, die geschätzten internen und externen Folgekosten auszuweisen, die bei einer Annahme eines Vorstosses ausgelöst werden.

Die Regulierungskosten sind immer wieder ein wichtiges Thema. Deshalb hat der Bund mittlerweile Richtlinien erlassen, um die Kostenfolgen für die Wirtschaft angeben zu können. Die Einschätzung und Erfassung von anfallenden Kosten sind für jedes KMU eine Selbstverständlichkeit. Anders könnte man ein KMU auch gar nicht führen.

Nun möchte ich mit der parlamentarischen Initiative erreichen, dass dem Parlament vor einer Debatte sozusagen eine Offerte, ein Preisschild unterbreitet werden muss, um damit eben die internen und externen Folgekosten für die Bearbeitung eines Auftrages aufzuzeigen. Dadurch wird eine Basis geschaffen, um sich ein ganzheitliches Bild zu machen. Es ist für mich wichtig, zu wissen, wie sich die Kosten-Nutzen-Situation darstellt, und zwar bevor ich abstimme und nicht danach.

In den 1980er-Jahren gab es pro Jahr rund 700 Vorstösse, heute sind es über 2000 Vorstösse, die jährlich eingereicht werden. Die durchschnittlichen Kosten eines Vorstosses kennen wir, sie betragen rund 6120 Franken. Es geht mir hier wirklich nicht um eine Beschränkung der Anzahl Vorstösse, sondern um eine Sensibilisierung, welche Kosten ein Vorstoss auslöst. Direkte Kosten sind z. B. Kosten, die eine Verwaltungsinstanz für die Bearbeitung hat. Es gibt aber auch Folgekosten, die durch die Erarbeitung einer Studie entstehen. Ich bin der Ansicht, dass wir unbedingt Kostentransparenz schaffen müssen. Die Folgekosten müssen ausgewiesen werden.

Es darf dann nicht sein, dass ein Vorstoss einfach nur deshalb, weil er einen interessanten Titel trägt, der im Zentrum steht, Unterstützung geniesst. Wir wissen alle, es [PAGE 519] werden Steuergelder aufgewendet, und die Öffentlichkeit hat das Recht, die Kosten dafür zu kennen. Nachdem dieser Rat die Motion Dobler 21.4327, "Kostentransparenz bei Berichten in Erfüllung von Postulaten", angenommen hat, ist es jetzt einfach nur konsequent, auch meinen Vorstoss anzunehmen, um von Beginn an Kostentransparenz zu haben.

Um bei meinem Eingangsbeispiel der KMU zu bleiben: Für Firmen ist es selbstverständlich, dass sämtliche Arbeitsstunden und auch Kosten erfasst werden. Um für einen Auftrag überhaupt ein Angebot einreichen zu können, müssen Kosten abgeschätzt und weitere mögliche Kosten eruiert werden. Anders könnte man in einem KMU auch gar keine Offerte berechnen, und man könnte ein Unternehmen so überhaupt nicht führen.

Die Kostenerfassung ist somit eine minimale Grundlage, um auch eine Verwaltung führen zu können. Ich war deshalb mehr als irritiert, als ich vernahm, dass es in der Verwaltung gar keine Kostenerfassung und auch keine Stundenerfassung gibt, um eine Kosten- und Leistungskontrolle zu haben.

Wenn Sie also meine parlamentarische Initiative unterstützen, bringen wir Licht ins Dunkel und schaffen nebst Kostentransparenz für uns Parlamentsmitglieder auch die gleiche Transparenz für die Öffentlichkeit.

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