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Amherd Viola · Bundesrat · 2023-03-16

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-03-16

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in der Wintersession einstimmig beschlossen, die Motion Glanzmann abzuändern. Er hat den Passus zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen gestrichen. Der Ständerat ist damit wie der Bundesrat der Meinung, dass die Rechtsgrundlagen bereits vorhanden sind. Er möchte aber, dass der Bund bei IKT-Beschaffungen Schweizer Anbieter im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt.

Das VBS könnte mit der abgeänderten Motion in der Fassung des Ständerates leben. Gemäss dem revidierten BöB kann ein Auftrag bereits heute ohne öffentliche Ausschreibung direkt an inländische Unternehmen vergeben werden, die für die Landesverteidigung wichtig sind. Das BöB gibt uns also genügend Handlungsspielraum bezüglich der Gewichtung von zusätzlichen Kriterien, beispielsweise der Sicherheitsrelevanz.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, an der ursprünglichen Motion festzuhalten und den Bundesrat damit zu beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Damit würde der Bundesrat aufgefordert, das BöB erneut zu revidieren.

Wie bereits erwähnt, bietet das BöB bereits heute den Handlungsspielraum, um die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis in der Schweiz zu stärken. In seiner Begründung zur Ablehnung der Motion hat der Bundesrat festgehalten, dass das VBS die bestehenden Möglichkeiten konsequent nutzen wird und bereit ist, bestehende Richtlinien und Verordnungen zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Diesen Punkt hat das VBS umgesetzt. Wir haben eine Beschaffungsstrategie und detaillierte Vergaberichtlinien geschaffen. Damit wollen wir die neue Vergabekultur im Departement fördern. Entsprechend sind der Bundesrat und das VBS weiterhin der Auffassung, dass die Rechtsgrundlagen genügen und keine weiteren Anpassungen nötig sind.

Ich bitte Sie entsprechend, der Minderheit der Kommission zu folgen.