Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-16
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-16
Wortprotokoll
Wir hatten gestern Morgen die Einigungskonferenz zur BVG-Reform. Ich kann das Resultat vorwegnehmen: Wir empfehlen Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Resultat der Einigungskonferenz und damit die BVG-Reform, wie sie jetzt vorliegt, anzunehmen. Wir hatten noch zwei Differenzen zu klären. Es geht um die Eintrittsschwelle und um die Einkaufsmöglichkeiten bei Artikel 79b.
Zur Eintrittsschwelle: Dort war noch hängig, dass der Ständerat 17[NB]208 Franken wollte - es geht um den Lohn, ab dem man versichert ist - und der Nationalrat 19[NB]845 Franken vorsah. Zu den Grenzwerten sage ich dann noch etwas. Der Nationalrat hatte die Version mit 19[NB]845 Franken mit 98 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, und Ihr Rat hatte die Variante mit 17[NB]208 Franken mit 32 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Es wurde dann der Antrag gestellt, sich auf 19[NB]845 Franken zu einigen. Begründet wurde das mit dem sonst zu erwartenden Widerstand von Gewerbe und gewerbenahen Kreisen. Damit, mit 19[NB]845 Franken, könne man die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage sichern. Die 19[NB]845 Franken sind auch quasi der Mittelwert zwischen dem heutigen Wert - das sind ungefähr 22[NB]000 Franken und noch ein paar Franken mehr - und den 17[NB]208 Franken des Ständerates. Mit 19[NB]845 Franken wären es, wie in den Verhandlungen, die wir geführt haben, schon gesagt und ausgeführt wurde, noch 100[NB]000 Menschen, die neu in die Versicherung kämen oder besser versichert wären, und bei 17[NB]208 Franken wären es 200[NB]000 Personen.
Die Einigungskonferenz beschloss in diesem Bereich mit 14 zu 12 Stimmen, hier die 19[NB]845 Franken aufzunehmen und sich dem Nationalrat anzuschliessen. Wir legen Ihnen hier somit vor, dass man den Grenzwert für die BVG-Pflicht auf 19[NB]845 Franken festlege. Das ist die eine Differenz.
Die zweite hatten wir bei Artikel 79b. Dort hat der Ständerat eingefügt, dass die Vorsorgeeinrichtungen den Einkauf in das Obligatorium ermöglichen müssen. Das ist heute nicht der Fall. Hier hat der Nationalrat immer daran festgehalten, dass man diese Regelung streicht und beim Entwurf des Bundesrates bleibt, der nichts vorgesehen hatte. Ihr Rat hatte diese Möglichkeit wegen der Altersvorsorge 2020 mit einbezogen.
Als Argument dafür, den Artikel zu streichen, wurde geltend gemacht, dass die Umverteilung grösser würde, was nicht zielführend sei. Wenn man sich ins Obligatorium einkauft, ist der Umwandlungssatz höher. Dieser begünstigt diejenigen, die sich ins Obligatorium einkaufen können. Damit werde auch ein Teil der Vorlage der BVG-Reform torpediert, und es gebe eine erneute Umverteilung, was, wie gesagt, nicht zielführend sei. Einkäufe ins Obligatorium seien wegen des höheren Umwandlungssatzes attraktiver, die Senkung von 6,8 auf 6,0 Prozent würde das nur teilweise abschwächen. [PAGE 270]
Als Gegenargument wurde geltend gemacht, dass es gerade denjenigen Personen helfe, die man jetzt mit der Reform neu aufnehme, nämlich den Personen mit unteren Einkommen. Diese hätten ja nur die Möglichkeit, sich ins Obligatorium einzukaufen.
In der Einigungskonferenz entschied man sich mit 15 zu 11 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und den Artikel zu streichen. Damit sind beide Differenzen in der Einigungskonferenz bereinigt worden, beide Male zugunsten des Nationalrates: Eintrittsschwelle bei 19 845 Franken und das Streichen von Artikel 79b. Mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen haben wir der Vorlage zugestimmt. Die Einigungskonferenz legt Ihnen die Vorlage so vor. Gestern hat der Nationalrat mit 106 zu 57 Stimmen bei 24 Enthaltungen die Vorlage aus der Einigungskonferenz angenommen. Jetzt ist es an uns, dies zu tun.
Zu den Grenzwerten im BVG: Sie haben gesehen, dass es unterschiedliche Beträge gibt. Die Redaktionskommission wird sich morgen noch dazu äussern. Die Grenzwerte werden jeweils angepasst, z. B. reden wir von 88 200 Franken als oberem Grenzbetrag des Jahreslohns. Sie haben ein Schreiben erhalten. Auf der Fahne stehen beim geltenden Recht immer die aktuellen Beträge, nicht aber bei den Beschlüssen des Rates. Die Redaktionskommission wird diese Beträge in der Schlussfassung anpassen, sodass die aktuellen Beträge stehen.
Ich bitte Sie, der nun bereinigten Vorlage zuzustimmen. Es lohnt sich. Wir haben lange daran gearbeitet, und viele von uns haben sich für diese Vorlage enorm engagiert. Die Lösung ist ein typisch schweizerischer Kompromiss. Dieser verbessert aber trotz aller Unkenrufe die Rentensituation von vielen Tieflöhnerinnen, Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten.
Wir, das Parlament, haben den Auftrag erhalten, das BVG zu reformieren. Das haben wir gemacht, und Sie sehen das Resultat vor sich.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.