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Bangerter Käthi · Nationalrat · 2003-03-18

Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-18

Wortprotokoll

Der Ständerat hat bei der Beratung der ETH-Gesetzesrevision alle Differenzen bis auf eine ausgeräumt; es waren doch mehr als zwölf Differenzen. Er hat in Artikel 17 der Lex Wüthrich zugestimmt. Beim Zweckartikel ist er dem Nationalrat nicht gefolgt; das ist Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g. Der Ständerat vertrat einstimmig die Meinung, dass die Berufsbildung nicht zu den Kerngeschäften des ETH-Bereichs gehört und dass dieses Anliegen eher in den Leistungsauftrag gehört. Das heisst, das Anliegen war für den Ständerat unbestritten, der Zweckartikel jedoch nicht als geeigneter Ort befunden worden. Unsere Kommission konnte dieser Argumentation folgen und war ohne Gegenstimme ebenfalls einverstanden, Buchstabe g zu streichen, insbesondere auch weil uns Herr Staatssekretär Kleiber versicherte, dass das Anliegen Berufsbildung bereits heute im Leistungsauftrag enthalten ist. So bildet der ETH-Bereich heute 340 Lehrlinge aus, was ein hoher Prozentsatz ist, wenn wir diese Zahl auf die 4200 Nichtakademiker im ETH-Bereich hochrechnen. Um das Anliegen Berufsbildung abzusichern, hat die Kommission einem Postulat zugestimmt, das den Bundesrat beauftragt, die Bereitstellung von Lehrstellen auch im neuen Leistungsauftrag vorzusehen.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, dem Ständerat zu folgen und damit auch die letzte Differenz auszuräumen.

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