Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-03-06
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-06
Wortprotokoll
Ich erlaube mir einige Bemerkungen zu Artikel 7 Absatz 5. Ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Die Priorität, die der Bundesrat auch in der Botschaft zum Ausdruck gebracht hat, soll im Gesetz festgeschrieben werden.
Der zweite Satz, den Ihnen die Kommission beantragt, soll bewirken, dass diese Priorität nicht Theorie bleibt, sondern Praxis wird; d. h., dass innert kurzer Frist gebaut wird und Lärmschutzwände entstehen.
Ich darf Ihnen den Hintergrund des Problems kurz schildern und dann zum Lösungsansatz kommen. Der Hintergrund: Die Schweiz war verpflichtet, sehr kurzfristig, bis 1994/95, die Kapazität für den Huckepackverkehr auf der Gotthardstrecke von 160 000 auf 710 000 Sendungen pro Jahr zu erhöhen und entsprechende Infrastrukturen auszubauen. Das war das Ergebnis von internationalen Verträgen, einerseits des Vertrages von 1998 zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz und andererseits des berühmten Transitabkommens. So erhielt, wie Sie wissen, die Strecke Basel-Chiasso den Namen Huckepackkorridor.
Diese dringende internationale Verpflichtung konnten Bund und SBB nur mit Zustimmung und Unterstützung der Kantone einhalten. Gegen das Huckepackvorhaben erhob sich nämlich Opposition, beispielsweise auch im Kanton Aargau. Um eine Vielzahl von privaten Rechtsmitteln zu vermeiden, griff der Kanton diese Anliegen auf und erhob selber Einsprache. Er machte geltend, Bund und SBB hätten ihre Lärmschutzpflicht noch nicht erfüllt. Eine sanierungsbedürftige Anlage aber dürfe nur umgebaut oder erweitert werden, wenn sie gleichzeitig saniert werde, wie das Umweltschutzgesetz besage. Gleichzeitig bot sich der Kanton aber solidarisch als Gesprächspartner an. Es galt, den Ruf der Schweiz als verlässlichen Vertragspartner zu erhalten und eine gefährliche Verzögerung zu vermeiden. Darum suchten Bund, Bahn und Kanton Aargau, teilweise unter persönlicher Mitwirkung von Herrn Bundesrat Ogi, einen Ausweg. Sie [PAGE 4] schlossen einen Vergleichsvertrag. Darin verpflichteten sich die SBB, die Lärmsanierungsprojekte für die 29 Gemeinden mit Alarmwert-Überschreitung bis zum 30. September 1994 und diejenigen für die 8 Gemeinden mit Immissionsgrenzwert-Überschreitung bis zum 30. September 1997 öffentlich aufzulegen und die Vorhaben innert zweier Jahre nach rechtskräftiger Plangenehmigungsverfügung zu realisieren.
Die SBB und das BAV haben denselben Vertrag auf freiwilliger Basis mit den übrigen Huckepack-Kantonen an der Gotthardstrecke, den beiden Basel, Zug, Schwyz, Uri, Tessin also, abgeschlossen. Im Aargau liegt ja bekanntlich über ein Drittel des Gotthard-Huckepackkorridors und ein kleines Stück der Lötschberg-Zufahrt. Die in Aussicht gestellte Sanierung des Huckepackkorridors ist stark im Rückstand. Hier liegt die Sorge, die man der Kommission vortrug. Schon die SBB haben die vertraglich vereinbarten Fristen nicht genau eingehalten; in 17 der 29 aargauischen Gemeinden mit Alarmwert-Überschreitung beispielsweise wurden die Projekte erst im ersten Quartal 1995 öffentlich aufgelegt - analog bei den anderen Verfahren. Bis heute wurden nur vier Verfügungen erlassen, nur zwei sind rechtskräftig. Zweimal ging es um Spezialfälle - einmal um ein Spital, das andere Mal um eine Strecke von 200 Metern im Rahmen eines Bahnhofausbaus. Über eine Strecke von über hundert Kilometern wurden gesamthaft nur 1,9 Kilometer an Lärmschutzwänden erstellt, 1,1 Kilometer sind im Bau. Dabei ist vor allem bedauerlich, dass beim Bund, so weit von aussen erkennbar, wegen Personalengpässen usw. keine Verfahren weiterverfolgt werden konnten; seit 1998 wurden jedenfalls keine Entscheide mehr eröffnet.
Folgerungen: Ich glaube, dass der Bund zumindest nach Treu und Glauben in diese Verträge gesetzte Erwartungen enttäuschte oder enttäuschen musste. Dabei konkretisieren die Verträge ja nichts anderes als das, was schon im Gesetz steht. Auch im öffentlichen Recht gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Kantone und Anwohnerschaft haben es dem Bund ermöglicht, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen; sie selbst dagegen warten nach acht Jahren immer noch. Der Druck von Privaten und Gemeinden auf den Kanton, den Bund und die SBB nun gerichtlich einzuklagen, wächst; er konnte bisher abgewehrt werden. Es macht ja keinen Sinn, weiter Papier zu produzieren, Prozesse zu führen. Wir wollen den Lärmschutz realisieren. Der Nationalrat hat diese Priorität nun ins Gesetz aufgenommen. Ich bitte Sie, hier zuzustimmen.
Mit dem zweiten Satz von Artikel 7 Absatz 5 gibt es letztlich zwei Möglichkeiten. Er will verhindern, dass der Lärmschutz Theorie bleibt; der Lärmschutz soll umgesetzt werden, Praxis werden. Die Befürchtung liegt nun darin, dass mit dem neuen Bundesbeschluss auch die bisherigen Verfahren neu aufgerollt werden. Allein in Bezug auf den Kanton Aargau sind noch 33 Verfahren beim Bundesamt für Verkehr hängig, zwei Verfahren bei der Beschwerdeinstanz. Da wären wir im Jahr 2002 also gleich weit wie 1992. Dies sollte doch nicht geschehen!
Die Auskunft des BAV, die der Kommissionspräsident erwähnt hat, ist sicher zu verdanken, gibt aber keine eindeutige Antwort. Zusätzliche Gespräche, die mit Vertretern des BAV abgehalten werden konnten, führten aber meines Erachtens weiter; der Kommissionspräsident hat darauf verwiesen. Was heisst das in zeitlicher Hinsicht? Das heisst an sich warten, bis neue Verordnungen, neue Ausführungsbestimmungen, ein Ausführungsprogramm, Vernehmlassungen, eine neue Auflage, Einsprachen und Beschwerden usw. kommen. Das kann uns ohne weiteres zwei bis drei weitere Jahre kosten.
Zwei Gründe wurden in der Kommission entgegengehalten:
1. Die Gleichbehandlung: Wir wollen kein Privileg am Huckepackkorridor - einverstanden! -, aber es gibt am Huckepackkorridor aus zwei Gründen kein Privileg: Erstens haben wir hier eine andere Rechtsgrundlage und zweitens eine andere tatsächliche Situation. Wir haben eine andere Rechtsgrundlage, weil wir uns auf das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung von 1987 abstützen, die ja vorschreibt, dass die Sanierung bis 2002 abgeschlossen sein sollte, und auf die Verträge, die grosszügige Fristverlängerungen enthalten.
Zum tatsächlichen Unterschied: Der Huckepackkorridor ist seit 1994 in Betrieb. Dort rollen täglich um die 150 Güterzüge, und die Anwohner warten immer noch in weiten Teilen auf Lärmschutzmassnahmen.
2. Das zweite, letzte Argument ist im Brief des BAV zum Glück gar nicht mehr aufgenommen worden; offenbar hat man es fallen lassen. Es wird nicht mehr behauptet, der neue Bundesbeschluss bringe mehr Schutz als die alten Vorschriften. Jedenfalls haben die SBB schon bisher weitgehend auf denselben Grundlagen aufgebaut, die offenbar in Zukunft, vielleicht etwas verfeinert, angewendet werden sollen. Das BAV hat schon bisher neue Erkenntnisse einbauen dürfen. Warum also eine Neubeurteilung vornehmen, die eine Verzögerung von zwei bis drei Jahren mit sich bringt?
Gesamthaft gesehen bitte ich Sie, jetzt dem zweiten Satz in Absatz 5 zuzustimmen, die Verlängerung nicht in Kauf zu nehmen - es sei denn, der Bundesrat könne heute erklären, dass bestimmte verbindliche kurze Erledigungsfristen eingehalten werden können; und zwar Fristen, die darauf beruhen, dass die Arbeiten kontinuierlich fortgesetzt und nicht wieder verzögert werden, wie wir das leider erleben mussten. Es geht nicht darum, zu rügen, sondern darum, Lösungen für die Zukunft zu suchen - das ist die Idee.