Stöckli Hans · Ständerat · 2023-04-11
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-04-11
Wortprotokoll
Zum Glück haben wir eine starke Eidgenossenschaft und einen starken Staat, der in der Lage ist, in einer schwierigen Situation auch die Weltwirtschaft vor einer Krise zu bewahren. Nur müssen wir aufpassen, dass wir uns mit unseren Überlegungen nicht überfordern; dieser Staat ist ja sogar noch acht Jahre älter als die Schweizerische Kreditanstalt, die Vorgängerin der Credit Suisse.
Ich möchte eine Feststellung machen und drei Fragen stellen.
Die Feststellung bezieht sich auf das Notrecht. Ich denke, Frau Bundesrätin, Sie hatten, als Sie die Verantwortung übernehmen mussten, gar keine andere Wahl, als Notrecht anzuwenden. Die Voraussetzungen sind aus meiner Sicht gegeben. Es handelte sich um eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung, sie drohte unmittelbar, und das Bundesgericht hat die ökonomische Stabilität auch als polizeiliches Schutzgut anerkannt. Dementsprechend, denke ich, waren die Voraussetzungen gegeben, sachlich und zeitlich war die Geschichte äusserst dringlich.
Aber die Credit Suisse hat wegen des schwindenden Vertrauens grosse Schwierigkeiten bekommen. Das Vertrauen in den Staat ist das wichtigste Gut, das wir zu verteidigen haben, und das verteidigen wir eben nicht mit Notrecht. Demnach ist es für mich klar, dass künftige Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Causa Credit Suisse stehen, nicht mehr über Notrecht geregelt werden dürfen. Wir haben bei der Überführung der notrechtlichen Bestimmungen in das ordentliche Recht dann auch genügend Zeit, die entsprechenden gesetzgeberischen Tätigkeiten aufzunehmen.
Es ist auch wichtig, dass die Fragen untersucht werden. Es ist schon etwas sonderbar, dass wir Gesetze gemacht hatten, die nicht angewandt werden konnten. Uns interessiert, wer wann welchen Entscheid weshalb getroffen hat, wonach es eben nicht nach der Too-big-to-fail-Gesetzgebung geht. Das Ziel dieser Gesetzgebung war ja die Erhöhung der Verlusttragfähigkeit der Banken, die Schaffung umfassender nationaler Abwicklungsregimes, und auch eine Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit war Gegenstand der Bestimmungen. [PAGE 305]
Noch am 24. März 2022 hat die Finma geschrieben: "Bei der globalen Resolvability der Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS sieht die Finma weitere Fortschritte." Dieses Zitat ist ein Jahr alt, und dementsprechend stellt sich schon die Frage, weshalb dann plötzlich Notrecht nötig war. Das muss aber die GPK, Kollege Fässler hat es gesagt, aufarbeiten. Wir sind daran, die Fragen sind gestellt, und ich denke, die Tragweite dieser Angelegenheit ist so gross, dass auch der Ständerat einer parlamentarischen Untersuchungskommission zustimmen sollte. So weit, so gut.
Meine Fragen, Frau Bundesrätin: Weder in den Erläuterungen zu der Verordnung, die übrigens schon am 16. März verabschiedet worden ist - interessant, nicht erst am 19., sondern am 16. März - und die, man merkt es, schon längere Zeit vorbereitet war, noch in der Botschaft, die ich nicht als so substanziell betrachte wie die Sprecherin der Finanzkommission, ist ein Kapitel über die Staatsverantwortung, über die Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft, über die Risiken von Klagen, die jetzt schon weltweit vorbereitet werden, enthalten. Es würde mich interessieren, wie Sie, Frau Bundesrätin, dazu stehen. Es würde mich interessieren, wie Sie sich vorbereiten, damit unser Land gut gerüstet in solche möglicherweise schon vorbereiteten Verfahren eintreten kann.
Die zweite Frage ist zum Thema der Ausfallgarantie, also zu den Public Liquidity Backstops, die jetzt nach Notrecht gewährt und später dann ins ordentliche Recht überführt werden: Gehe ich recht in der Annahme, Frau Bundesrätin, dass mit der Fusion dieser beiden Banken auch die Substanz der UBS für die Kredite haftet, die durch die Nationalbank gegeben worden sind und die dann auch gegeben werden?
Eine weitere Frage in diesem Kapitel ist folgende: Wir sprechen in Artikel 1 explizit von der Credit Suisse. Wenn die Credit Suisse dann mit der UBS fusioniert ist, gibt es sie nicht mehr. Ja, gibt es dann kein zweites Mal 100 Milliarden Franken? Das heisst, mich würde interessieren, ob diese Gelder, diese Abwicklung, diese Garantien tatsächlich nur für die Credit Suisse oder dann allenfalls auch für die UBS gelten.
Die dritte Frage bezieht sich auf die 9 Milliarden Franken. Ich habe in der Botschaft 65 Zeilen zu den 9 Milliarden Franken gefunden - das dürfte auch ein Rekord sein. Ich habe nirgends gefunden, wie man diese Berechnung gemacht hat. Wir sprechen ja nicht von Millionen, wir sprechen von Milliarden. Da würde mich schon interessieren: Was sind das für Aktiven in diesem Basket? Welchen Wert haben sie heute in der Bilanz? Welche Werte hat die Revisionsstelle, die bisher noch nie an den Pranger gestellt worden ist, für dieses Paket vorgesehen? Welche Berechnungen hat die UBS gemacht, welche Berechnungen hat allenfalls die Finma, mit ihren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die CS-Aufsicht, gemacht? Ich möchte diese 9 und diese 5 Milliarden Franken, das macht zusammen 14 Milliarden Franken, gerne in einen Kontext stellen können.
Dann würde mich interessieren, wie lange diese Garantie dauert. Dauert sie ein Jahr, zwei Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre? Wann wird der Vertrag abgeschlossen? Kann der Vertrag eingesehen werden? Wird er der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wie wird sichergestellt, dass die Abwicklung dieser Aktiven dann auch nach der bestmöglichen Variante gemacht wird, so, wie das damals in der UBS-Geschichte durch unsere Nationalbank gemacht worden ist?
Ich muss bekannt geben, dass ich, seit ich Stadtpräsident war, auch Aktionär der UBS bin. Dementsprechend habe ich eine Interessenbindung. Ich habe mit Freude festgestellt, dass meine Aktien schon mehrere Tausend Franken mehr an Wert haben. Nach Aussagen der Leute, die etwas davon verstehen, könnte sich der Kurs sogar noch verdoppeln. Ja, wie wollen wir dann der Bevölkerung erklären, dass die Aktionäre ihr Vermögen verdoppelt haben, während wir gleichzeitig Milliarden Franken bezahlen müssen? Nach der heutigen Variante könnte dieser Fall eintreten. Deshalb müssten wir, denke ich, die Garantie haben, dass das eben nicht so einfach läuft und dass sich der Staat nicht übernimmt, hat er doch auch weitere, andere Aufgaben, als "nur" die Welt zu retten.