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Landolt Martin · Nationalrat · 2023-05-02

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-02

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Kollegen Vogt betrifft die Strafbestimmungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes. Dort wurde eine sogenannte Strafbarkeitslücke identifiziert, weil bei öffentlichen Übernahmeverfahren unwahre oder unvollständige Angaben in Kaufangeboten bei der Zielgesellschaft mit Busse bestraft werden, bei der Anbieterin aber nicht. Unser Rat hat für dieses Anliegen vor rund einem Jahr zuerst eine Fristverlängerung beschlossen, damit die Anpassungen einer Vernehmlassung unterzogen werden können. Diese Vernehmlassung ist in der Zwischenzeit erfolgt und hat eine breite Zustimmung ergeben. Kritisiert wurde dabei lediglich, dass die Gesetzesanpassung nicht im Rahmen der laufenden Evaluation zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz gemacht werde. Die gleiche Frage wurde auch in der Kommission aufgeworfen, ein entsprechender Sistierungsantrag dann allerdings mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Bedarf nach einer Regulierung vorhanden und nicht bestritten ist. Eine Integration in die nächste Gesamtrevision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes würde gemäss Verwaltung noch einige Jahre in Anspruch nehmen, und so lange möchte die Mehrheit Ihrer Kommission nicht warten.

Ein weiterer Diskussionspunkt in der Kommission war die Frage, ob neben unwahren auch unvollständige Angaben bestraft werden sollen. Ersteres entspricht vorsätzlichem, Zweiteres fahrlässigem Vorgehen. Allerdings sind die vorgeschriebenen Angaben in einem Angebotsprospekt genau umschrieben und werden von der Prüfgesellschaft vor der Veröffentlichung kontrolliert. Bei einem allfälligen Fehlverhalten dürfte es deshalb relativ schwierig sein, einen Vorsatz nachzuweisen. Der Tatbestand der Fahrlässigkeit dürfte deshalb, wenn überhaupt, häufiger eintreten. Man würde die vorhandene Strafbarkeitslücke also nicht schliessen, wenn auf eine Möglichkeit zur Bestrafung der Fahrlässigkeit verzichtet würde.

In diesem Sinne hat Ihre Kommission dem Entwurf des Bundesrates letztlich mit 17 zu 7 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.