Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-02
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen zugehört, Herr Nationalrat Reimann. Ich möchte noch einmal auf die schriftliche Antwort des Bundesrates verweisen, worin wir sagen, dass der Bundesrat die Ansicht des Motionärs teilt, dass die einer gemeinnützigen Organisation durch Spenden zur Verfügung gestellten Mittel in möglichst grossem Umfang zur Erreichung des jeweiligen Zwecks oder Ziels einzusetzen sind. Es ist eben schon so: Die Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken setzt gemäss Rechtsprechung und Lehre in objektiver Hinsicht voraus, dass die Tätigkeit der juristischen Person im Interesse der Allgemeinheit liegt und dass dem Wirken als subjektives Element uneigennützige, das heisst selbstlose und altruistische Motive zugrunde liegen. Fixe Honorare für die Organe der gemeinnützigen Organisation sind hingegen nicht mit dem Grundsatz der Uneigennützigkeit vereinbar. Ausnahmen von der Ehrenamtlichkeit werden in der Praxis dann gemacht, wenn beispielsweise ein Mitglied des Stiftungsrates oder des Vereinsvorstands Aufgaben betreut, die in qualitativer und quantitativer Hinsicht weit über die ordentlichen Vorstands- oder Stiftungstätigkeiten hinausgehen.
Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen. Er sieht keinen Handlungsbedarf.