Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-02
Wortprotokoll
Man muss sehen, dass seit der Einreichung der Motion einiges gegangen ist. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat entschieden, ein Bundesamt für Cybersicherheit zu schaffen. Das heisst, dass es ein [PAGE 729] klares Commitment des Bundesrates zur Verstärkung der Bekämpfung von Cyberattacken gibt. Der Bundesrat ist sich sehr bewusst, dass Cyberangriffe und Cybererpressungen gravierende Auswirkungen haben.
Das Geldwäschereigesetz ist aber auf Kryptowährungen anwendbar. So müssen Schweizer Finanzintermediäre bei Geschäften mit Kryptowährungen die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren. Ebenfalls dürfen Kryptowährungen nur an Portfolios, sogenannte Wallets, geschickt und von solchen entgegengenommen werden, die identifizierten Kundinnen und Kunden gehören. Zudem hat der Bundesrat die Geldwäschereiverordnung revidiert. Damit sind die neuen Risikoakteure in der Kryptowährungsszene erfasst. Auch die Finanzmarktinfrastrukturverordnung wurde angepasst, um Vermögenswerte zu verbieten, die aufgrund ihrer Anonymität die Umsetzung der Geldwäschereipflichten erschweren würden.
Der Bundesrat anerkennt, dass weiterhin Anfälligkeiten bestehen. Diese sind aber nur durch internationale Zusammenarbeit zu beseitigen; das haben Sie erwähnt, Herr Nationalrat Nordmann. Der Bundesrat setzt sich deshalb dafür ein, dass der Standard der Financial Action Task Force zu den Kryptowährungen global angewendet wird. Ohne eine konsequente Umsetzung dieses Kryptostandards durch alle Länder ist eine Verhinderung von Lösegeldzahlungen ohne massive Einschränkungen bei der Verwendung von Kryptowährungen in der Schweiz nicht durchsetzbar. Bei der globalen Umsetzung des Standards und bei der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung bestehen im Moment die grössten Herausforderungen.
Zum Schluss möchte ich noch hinzufügen, dass eine neue Risikoanalyse zu Kryptowährungen und den Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Erarbeitung ist. Sie wird über allfällige weitere Handlungsfelder Aufschluss geben, die es anzuschauen gilt.
Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für weitere Massnahmen und bittet Sie, die Motion abzulehnen.