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Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-02

Wortprotokoll

Ich deklariere an dieser Stelle meine Interessenbindung: Als Vorstands- und Ausschussmitglied des Hauseigentümerverbands Schweiz vertrete ich eine Motion, die den Hauseigentümern zugutekommen könnte. Doch nicht nur Hauseigentümer, sondern beispielsweise auch Mieter, denen der sorgsame Umgang mit Energie ein Anliegen ist und die gerne in Häusern leben, die regelmässig saniert werden, würden davon profitieren. Genau aus diesem Grund hoffe ich auf eine breite Unterstützung der Motion.

Worum geht es überhaupt? Unter dem geltenden Recht können Kosten für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei der direkten Bundessteuer nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sie sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebäuden beziehen. Auch die Kantone sind ermächtigt, diese Abzüge vorzusehen, müssen sich aber bei der Umsetzung streng an die bundesrechtlichen Vorgaben halten. Die Definition des Begriffs "bestehendes Gebäude" und die bundesrechtliche Rechtsprechung zu dieser Frage sind starr, in gewissen Fällen sogar stossend und verhindern eine sinnvolle energetische Sanierung. Wird im Zuge einer Sanierung auch nur ein geringfügiger Ausbau, zum Beispiel eines Estrichs, getätigt, gilt dies als Teilneubau.

Ein gutes Beispiel ist die Sanierung eines Daches. Das Dach ist in die Jahre gekommen und sollte ersetzt werden. Dabei sind die Kosten eben nur bei der Einkommenssteuer abzugsfähig. Da die Kinder und Enkelkinder regelmässig zu Besuch kommen und langfristig geplant ist, dass ein Kind das Elternhaus übernimmt, wird überlegt, den Dachstock im Zuge der Sanierung geringfügig auszubauen, um dort eine Schlafmöglichkeit für die Enkelkinder zu schaffen. Ein solch kleiner Umbau verunmöglicht den gesamten Abzug der Kosten bei der Einkommenssteuer, die bei einer reinen Dachsanierung ohne Aus- oder Umbau vollumfänglich abzugsfähig gewesen wären - und das, obwohl die gewünschten ökologischen Auswirkungen genau gleich bleiben. Damit werden sinnvolle Investitionen zur ökologischen Verbesserung verhindert statt gefördert.

Die Motion will nun diesen Missstand beheben. Es sollen keine neuen Steuerabzüge geschaffen werden. Vielmehr sollen die Kosten künftig bei der jährlichen Einkommenssteuer abzugsfähig sein und nicht erst teilweise nach Jahrzehnten als wertvermehrende Investition bei der Grundstückgewinnsteuer. Für Eigentümer würde dies auch eine bürokratische Erleichterung bedeuten. Sie müssten nicht mehr Belege langjährig aufbewahren, und die Gefahr, diese allenfalls zu verlieren, bestünde nicht mehr. Denn sie könnten die Kosten eben bei der Steuererklärung abziehen. Ich fordere auch, dass die Abzüge über bis zu drei Steuerperioden gestaffelt werden können. Damit würde man auch einkommensschwächeren Eigentümern entgegenkommen, und diese würden eher Sanierungen vornehmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, sagt aber gleichzeitig, dass er bereit wäre, im Rahmen einer Auslegeordnung eine neue Ausgestaltung dieser Abzüge mit dem Ziel zu prüfen, die Anreizeffekte in den Vordergrund zu stellen und Mitnahmeeffekte zu reduzieren. Der Bundesrat ging bei der Stellungnahme zur Motion - das behaupte ich zumindest - noch von einem anderen Fahrplan bei der Beratung der parlamentarischen Initiative 17.400 aus, welche einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum fordert. Der Bundesrat wollte die weitere Beratung dieser Initiative abwarten, bevor er die Prüfung des Anliegens der Motion in Angriff nimmt. Nun kommt die Abstimmung über die Motion vor der Beratung zur Wohneigentumsbesteuerung hier in den Saal.

Ich hoffe, dass Sie trotz diesen unterschiedlichen Fahrplänen den Sinn der Motion erkennen und sie auch unterstützen. Ich danke Ihnen herzlich dafür.

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