Rösti Albert · Bundesrat · 2023-05-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-05-03
Wortprotokoll
Gerne nehme ich zu den Mehr- und Minderheiten in diesem Block Stellung und gebe Ihnen die Position des Bundesrates bekannt.
Bei Artikel 10h bitte ich Sie, bei Absatz 1 die Mehrheit und bei Absatz 2 die Minderheit zu unterstützen. Absatz 2 ist nicht notwendig und kann nach unserer Auffassung gestrichen werden. Artikel 10h Absatz 2 sieht nämlich vor, dass der Bund zusammen mit den Kantonen, den Gemeinden und der Wirtschaft Plattformen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft unterstützen kann. Der Bundesrat will keine eigenen Plattformen betreiben. Sinnvoll findet er hingegen die Unterstützung von Plattformen, die durch Dritte - also häufig privat - betrieben werden. Die Bestimmung, die von der Mehrheit unterstützt wird, ist hier nach unserer Auffassung nicht notwendig, denn die Kommission sieht bereits in Artikel 49a die Möglichkeit vor, dass der Bund Finanzhilfen für die Unterstützung von Plattformen spricht. Somit ist Artikel 10h Absatz 2 nach unserer Auffassung redundant, weshalb der Bundesrat hier wie erwähnt die Minderheit unterstützt.
Ich habe Absatz 1 übersprungen. Ich bitte Sie, hier auch die Mehrheit zu unterstützen und nicht die Minderheit Rüegger. [PAGE 785] Es geht hier um den Schlusssatz: "Dabei wird die im Ausland verursachte Umweltbelastung berücksichtigt." Das ist ein programmatischer Artikel, der keine unmittelbare rechtliche Auswirkung auf unsere Unternehmungen hat. Hingegen muss in der Berichterstattung natürlich die aus dem Ausland importierte Belastung aufgeführt werden. Das kann letztlich auch zugunsten unserer einheimischen Unternehmungen erfolgen.
Zu Artikel 10h Absatz 3: Gestützt auf diesen Absatz soll der Bundesrat regelmässig Bericht über den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die Entwicklung der Ressourceneffizienz erstatten. Er soll zudem den Handlungsbedarf aufzeigen und Vorschläge zu quantitativen Ressourcenzielen unterbreiten. Der Bundesrat verfügt bereits heute über diese Kompetenzen, beispielsweise im Rahmen von Berichten oder bei Botschaften zu Gesetzesrevisionen. Ein entsprechender Passus ist hier aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen bei Artikel 10h Absatz 3, der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen und den[NB]zweiten[NB]Satz,[NB]den[NB]Satz[NB]betreffend Handlungsbedarf, zu streichen.
Ich komme zu Artikel 30a. Die Kostenpflicht, die hier gemäss der Minderheit I (Suter) eingeführt werden soll, ist eine mildere Massnahme als die heute bereits in Artikel 30a USG verankerte Möglichkeit für ein Verbot von Produkten, die übrigens bisher noch nie angewendet wurde. Die aktuell geltende gesetzliche Grundlage reicht aber bereits aus, um eine Kostenpflicht für bestimmte Einwegprodukte einzuführen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I abzulehnen. Wir können bereits tun, was hier von Frau Suter und ihrer Minderheit gewünscht wird.
Ein Verbot erachten wir als einen zu hohen Eingriff. Deshalb bitten wir Sie, die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) abzulehnen.
Ich komme zu Artikel 30b Absatz 2 Buchstabe c. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Flach abzulehnen. Das BAFU hat eine volkswirtschaftliche Beurteilung durchführen lassen, um die Umweltwirkung und die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen besser abschätzen zu können, falls Artikel 30b Absatz 2 Buchstabe c gemäss der Minderheit Flach in Kraft treten würde. Das Ergebnis war eindeutig: Diese Massnahme wäre volkswirtschaftlich nicht effizient. Den ökologischen Nutzen des Auspackens der Güter erachten wir als zu schwach. Ausserdem hätte das Auspacken der Güter volkswirtschaftliche Auswirkungen, indem es die Arbeit verteuern, zusätzliche Kosten verursachen, letztlich auch die Produkte verteuern würde. Die positive Umweltwirkung wäre marginal, während die Aufwände für die Unternehmen wie erwähnt sehr hoch wären. In den Biogasanlagen wird mit einem Rechen sichergestellt, dass Verpackungen aus Plastik möglichst zurückgehalten werden. Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.
Ich bitte Sie auch, die Minderheit Klopfenstein Broggini abzulehnen, die die Detailhändler verpflichten will, Verpackungen und Umverpackungen zurückzunehmen. Das wäre eine Umkehr unserer Organisation betreffend Siedlungsabfälle, die heute sehr gut funktioniert: Es wird getrennt und gesammelt - wir sprechen ja noch über das Abfallmonopol -; das funktioniert in den Gemeinden, und hier ist eine Umkehr und eine ganz andere Stoffflussbestimmung eigentlich nicht notwendig.
Ich komme zu Artikel 30d: Ich bitte Sie, bei Absatz 1 die Minderheit II (Girod) und bei Absatz 3 die Mehrheit zu unterstützen. In Artikel 30d geht es um die Hierarchie bei der Abfallentsorgung. Zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenschonung bedarf es neben dem Recycling weiterer Lösungen. Dazu gehört auch die Wiederverwendung von ausgedienten Produkten, wenn sich das aus ökologischer und ökonomischer Sicht lohnt.
Der Bundesrat begrüsst es, dass die Wiederverwendung in verschiedenen Bestimmungen genannt wird. Um konsequent zu sein, sollte die Wiederverwendung auch in die Verwertungshierarchie gemäss Artikel 30d aufgenommen und so der stofflichen Verwertung gleichgestellt werden. Wofür man sich hier auch entscheidet, wichtig ist die Gleichstellung. Der Bundesrat hat dies empfohlen, und die Minderheit II hat dies aufgenommen. Dafür danken wir. Damit diese Möglichkeit offenbleibt, bitte ich Sie, die Minderheit II zu unterstützen.
Zu diesem Artikel gilt es ebenfalls noch zu erwähnen, dass der Bundesrat bei Absatz 2 den Antrag der Mehrheit unterstützt. Dieser präzisiert die Abfallhierarchie und sieht eine Kaskade vor. Es gibt Abfälle, die sowohl stofflich als auch energetisch verwertet werden können. So verankert die Kommission den Grundsatz, wonach die stoffliche und energetische Verwertung der rein energetischen Verwertung vorzuziehen ist. Das wird insbesondere bei Zementwerken so praktiziert. Das ist die bessere Lösung als die, die Herr Nationalrat Wasserfallen mit einer Streichung dieses Artikels vorsieht. Ich bitte Sie deshalb, den Einzelantrag Wasserfallen Christian abzulehnen.
Ich komme zum Siedlungsabfallmonopol - sicher ein sehr wichtiger Aspekt. Bei Artikel 31b geht es einerseits um das Siedlungsabfallmonopol der Kantone, andererseits um das Thema Littering. Zum Siedlungsabfallmonopol: Gemäss geltendem Gesetz sind die Kantone für die Abfallplanung zuständig. Sie müssen den Bedarf an Abfallanlagen ermitteln und die Standorte festlegen. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass die Abfälle aus den Haushalten entsorgt werden. Das ist heute - Sie kennen es alle - ein stabiles, gut funktionierendes System. Es hat aber, das sagen auch wir, einen Nachteil: Es ist schwerfällig und lässt keinen Spielraum für Innovationen. Der Bundesrat versteht daher die Forderung der UREK nach Lockerungen beim Siedlungsabfallmonopol. Die Regelung sollte einerseits mehr Innovation ermöglichen - und das tut der Antrag der Mehrheit -, andererseits sollte sie nicht dazu führen, die aktuell gut funktionierende Siedlungsabfallentsorgung zu gefährden. Halten Sie sich die Bilder in anderen Ländern vor Augen. Ich will hier nicht schwarzmalen, aber wenn plötzlich Abfall liegen gelassen würde, glaube ich, gäbe das ein unschönes Bild, das sich die Schweiz nicht leisten will und nicht leisten darf.
Gemäss Antrag der Mehrheit der UREK können alle Siedlungsabfälle künftig vom Abfallmonopol ausgenommen werden. Das lässt doch einige Fragen offen, insbesondere weil Abfälle halt grossen Preisschwankungen ausgesetzt sind. Bei sehr hohen Preisen können wir davon ausgehen, dass sicher Private die Abfälle sammeln werden. Es gibt aber auch Phasen, in denen die Preise niedrig oder sogar negativ sind - wir hatten das vor Kurzem beispielsweise bei Karton -, und dann werden Separatsammlungen von Privaten allenfalls aufgegeben. Die Gemeinden müssten dann einspringen, hätten aber die Infrastruktur nicht mehr bereit.
Von daher bitte ich Sie, der Variante des Bundesrates zu folgen, die besagt, dass man einzelne Abfälle von diesem Monopol befreien kann. Plastik oder Textilien könnten beispielsweise solche Abfälle sein, die dann privat rezykliert werden könnten. Ich bitte Sie, diesem Kompromiss zuzustimmen, der die Vorteile des Monopols berücksichtigt, gleichzeitig aber auch die Absicht Ihrer Kommission nach einer gewissen Lockerung. Mit dieser Variante, die von einer Minderheit der UREK unterstützt wird, wird das Monopol, denke ich, so gelockert, dass es nicht zu den Gefahren kommt, wie ich sie eben erwähnt habe.
Ich mache noch einige Ausführungen zum Littering: Es wurde verschiedentlich gesagt, und das ist selbstverständlich auch die Meinung des Bundesrates, dass Littering eine unschöne Angelegenheit ist. Der Bundesrat lehnt den Entwurf der Kommission trotzdem ab - ich habe es einleitend beim Eintreten gesagt -, weil er den Vollzug einfach nicht auf Bundesebene sieht. Die Frage ist, wie der Vollzug dann erfolgt, weil die Leute, die gerade Littering betreiben, meist kaum gesichtet werden. Von daher bitte ich Sie, das nicht auf Bundesebene zu regeln, sondern die Kantone, die das meistens schon geregelt haben, ihre Arbeit machen zu lassen, damit hier keine zusätzlichen Vollzugskosten entstehen. Wie gesagt, sind wir uns inhaltlich völlig einig. Es beginnt hier eigentlich auch[NB]bei[NB]der[NB]Erziehung. Es sollte kein Littering betrieben werden.
Das waren meine Ausführungen. Ich bitte Sie, entsprechend bei Artikel 31b und bei Artikel 61 Absatz 4 zu den Bussen dem Antrag des Bundesrates respektive den Minderheiten zu folgen. [PAGE 786]