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preparatory:AB 31911

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-19

Wortprotokoll

Mit meinem Eventualantrag will ich das Geflügelfleisch von der Versteigerung ausnehmen, falls der Antrag der Mehrheit im Rat durchkommt. Die Versteigerung des Geflügelfleisches ist aus folgenden Gründen sehr problematisch: Das Monopol der Grossverteiler ist in diesem Fleischsegment sehr ausgeprägt. Die Grossverteiler beherrschen hier bis zu 80 Prozent des Marktes. Dieses Monopol wird durch diese Massnahme, also die Versteigerung, zusätzlich gestärkt, da die kleineren Akteure am Markt dadurch ausgeschaltet werden.

Bis heute hat die Geflügelbranche die Probleme am Markt ausgezeichnet gelöst, indem mit den Importen von Geflügelfleisch die Inlandproduktion gestützt wurde. Dadurch profitierte einerseits der Konsument vom günstigeren Angebot, andererseits konnte den Produzenten von Schweizer Poulet ein vernünftiges Einkommen gesichert werden. Einzig beim Geflügelfleisch wird den Produzenten ein Preis aufgrund der Vollkostenrechnung ausbezahlt. Das möchte ich hier ganz klar betont haben. Beim Einbezug des Geflügelfleisches in die Versteigerung werden die Mehrkosten kaum von der Branche übernommen. Vielmehr wird es der Konsument mit höheren Preisen oder der Schweizer Pouletproduzent mit tieferen Preisen bezahlen. Wir sollten nicht dort Probleme schaffen, wo der Markt jetzt funktioniert und der Bauer noch etwas verdienen kann.

Deshalb bitte ich Sie - falls der Antrag der Mehrheit durchkommt - dringend, meinem Eventualantrag zuzustimmen, damit das Geflügel von der Versteigerung ausgenommen wird.

Ich begründe noch kurz den Antrag zu Artikel 48 Absatz 2bis, mit dem ich die Importkontingente des Geflügelfleisches an eine Inlandleistung binden will. Seit der Bund den Geflügelausgleichsfonds aufgelöst hat, haben die Importeure mit den Geflügelproduzenten einen privatrechtlichen Vertrag unterschrieben. Mit der Koppelung der Importkontingente an die Inlandleistung werden heute über das Umlageverfahren die Inlandprodukte durch den Import verbilligt, und dabei ist auch gleichzeitig die Übernahme bzw. die Vermarktung der Inlandprodukte sichergestellt. Das Umlageverfahren wird unter anderem wegen der Mehrwertsteuerproblematik durch jeden Importeur direkt vorgenommen. Er kann, wenn er Importrechte erlangen will, Inlandprodukte unverbilligt von einem Schlachthof beziehen oder so genannt freie Importrechte von einem Dritten kaufen. Diese Zollrente wird von den Schlachtereien zur Entsorgung der Schlachtnebenprodukte eingesetzt, der Rest kommt dem Konsumenten zugute, und unsere Geflügelproduzenten erhalten dadurch einen gerechten Schweizer Preis für ihre Produktion.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie dringend, meinen Anträgen zuzustimmen.