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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-05-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-05-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat soll mit der Motion beauftragt werden, mit der EU Verhandlungen aufzunehmen, um den Beitrag der Schweiz zum Funktionieren des europäischen Stromsystems auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzustützen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, aber es ist ihm natürlich ein prioritäres Anliegen, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität in der Schweiz sicherzustellen.

Im vergangenen Jahr und insbesondere auch in den vergangenen Monaten wurden verschiedene Massnahmen zur [PAGE 810] Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität eingeleitet, einige sind noch in Planung. Ich nenne als Beispiel die Reservekraftwerke und die Wasserkraftreserve, die die Elcom auch diesen Sommer wieder ausschreiben wird. Namentlich mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat die Schweizer Stromversorgungssicherheit mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen. Sie wissen es: Wir sind diesbezüglich in der parlamentarischen Beratung; der Mantelerlass befindet sich im Moment im Zweitrat.

Zur Gewährleistung der Netzsicherheit hat Swissgrid eine Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern von Italien und dessen Nachbarländern abgeschlossen. Damit werden ungeplante Netzbelastungen mindestens gemindert. Ich kann Ihnen zur 70-Prozent-Regel sagen, dass wir zu den möglichen Beschränkungen des Imports in die Schweiz natürlich verschiedene Besprechungen getätigt haben und auch laufend mit unseren Nachbarn in Kontakt sind. Wir befinden uns aktuell in einer etwas positiveren Situation und sind eigentlich zuversichtlich, dass eine Lösung im Sinne der Schweiz gefunden werden kann. Denn auch unsere Nachbarn erachten die Berücksichtigung der Schweiz bei dieser Regel als alternativlos, weil wir die physikalischen Flüsse über die Politik schlicht nicht beeinflussen können.

Gerade im letzten Halbjahr hat die Schweiz dreimal gegenüber Deutschland, Süddeutschland, ausgeholfen, um die Netzstabilität zu sichern, indem wir Strom aus der Schweiz, aus unseren Speicherkraftwerken, geschickt haben. Man sieht natürlich in den Nachbarländern, dass dieser Ausgleich mit der Schweiz für beide Seiten sehr wichtig ist und dass er auch für sie, insbesondere für Deutschland, sehr wichtig ist.

Zurzeit erachten wir die Risiken eines fehlenden Stromabkommens deshalb auch als beherrschbar. Die Situation ist so, dass die 70-Prozent-Regel einen Raum umfasst, nämlich die EU. Die EU verlangt, dass 70 Prozent der Leitungskapazität für den effektiven Raum zur Verfügung stehen. Nach dem heutigen Stand gibt es keine Hinweise, dass die Schweiz aus diesem Raum ausgeschlossen wird. Ich sage damit nicht, dass nicht ein Risiko besteht, dass man das plötzlich tut. Nach dem heutigen Stand ist das nicht der Fall, und die Nachbarländer unterstützen es auch, dass es weiterhin nicht der Fall ist.

Im Weiteren hat der Bundesrat am 29. März dieses Jahres den zuständigen Departementen den Auftrag erteilt, bis Ende Juni die Eckwerte eines Verhandlungsmandates für ein Abkommen mit der EU im Rahmen eines Paketansatzes zu erarbeiten. Ein Stromabkommen soll in dieses Paket integriert werden. Aber es ist so: Wir können nicht mit Verhandlungen über das Stromabkommen beginnen, solange wir bezüglich der institutionellen Fragen keinen Weg sehen. Das wird im Moment von der EU einfach ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich dem Rat, die Motion abzulehnen. Die Motion hat zwar durchaus ihre Berechtigung, aber weil die Arbeiten eben entsprechend laufen, handhabt das der Bundesrat so.

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