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Feri Yvonne · Nationalrat · 2023-05-03

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Wir haben es bereits gehört: Mit dieser Gesetzesrevision soll die Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich verankert und die Diskriminierung beim Blutspenden verboten werden. Mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes (HMG) wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert. Zudem wird vorgeschlagen, ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden ins HMG zu schreiben. Künftig soll bei den Kriterien für den Ausschluss vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten sein, was auch richtig ist.

Die Kommission verzichtet leider auf die Möglichkeit, Finanzhilfen zu verankern. Sie ist der Ansicht, dass die Finanzierung des Blutspendewesens eine private Aufgabe sei und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte zu erfolgen habe. Auch Projekte oder Ähnliches will die Kommission nicht mit Finanzhilfen unterstützen. Grundsätzlich sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig, wodurch Finanzhilfen auf Bundesebene leider ebenfalls schwierig durchzusetzen sind. Jedoch soll das Blutspendewesen aus unserer Sicht national geregelt werden.

Die Minderheit Crottaz ist entsprechend dem ursprünglichen Entwurf der Ansicht, dass die Einführung solcher Finanzhilfen möglich sein muss, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Blut zu gewährleisten. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit.

Das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Inland ist unbestritten, dies auch infolge internationaler Verpflichtungen und unserer langjährigen Praxis. Wir sind in Bezug auf sehr seltene Blutgruppen auf Importe angewiesen, und diese sind nicht alle unentgeltlich. So gibt es im Ausland private Blutspendeorganisationen, die eine gewisse Zahlung für die Blutspende vorsehen. Die vorgesehene Ausnahme vom Unentgeltlichkeitsprinzip bezieht sich demzufolge nur auf Importe von Blut aus dem Ausland. Sie kommt insbesondere in Notfällen zum Tragen, das heisst im Fall eines Krieges oder einer Epidemie oder aber im Fall einer Versorgungslücke für [PAGE 829] Menschen mit einer sehr seltenen Blutgruppe. Zudem handelt es sich um eine Kann-Formulierung.

Die SP-Fraktion wird dem Entwurf wie auch dem Antrag der Minderheit Crottaz zustimmen. Es ist wirklich sehr wichtig, dass wir in jedem Fall, in jeder Krise, über genügend Reserven für alle Blutgruppen verfügen.