Lexipedia

Hess Lorenz · Nationalrat · 2023-05-03

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-03

Wortprotokoll

Wir sprechen in diesen Tagen sehr oft über die Versorgungssicherheit, z.[NB]B. bei der Energie oder bei Medikamenten. Heute sprechen wir über die Versorgungssicherheit bei Blutprodukten.

Die Gesetzesrevision, die durch die parlamentarische Initiative Giezendanner Ulrich angestossen wurde, hatte 112 Mitunterzeichnende und eigentlich zwei Ziele. Das erste Ziel war die sichere Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit lebenswichtigen Blutprodukten. Das zweite Ziel war die gesetzliche Verankerung der Unentgeltlichkeit der Blutspende.

Das zweite Ziel ist mit der Vorlage, wie Sie sie vor sich haben, vollumfänglich erfüllt: das Prinzip, dass Blutspenden immer freiwillig und ohne eine Bezahlung erfolgen müssen. Die Regeln für Blutspenden sind die gleichen wie für die Spende von Organen oder Blutstammzellen. Sie sollen selbstverständlich - und das ist wichtig - auch gelten, wenn labile Blutprodukte aus dem Ausland in die Schweiz importiert werden.

Die Mitte-Fraktion unterstützt die Formulierungen in den Artikeln 33a und 35 Absatz 1bis. Die Versorgung mit Blut wird heute durch das Schweizerische Rote Kreuz, konkret durch die Organisation Blutspende SRK Schweiz und elf regionale Blutspendedienste des Schweizerischen Roten Kreuzes, freiwillig wahrgenommen. All diese Organisationen sind Non-Profit-Organisationen. Nun geht es darum, dass diese Versorgung längerfristig gewährleistet bleibt. Dazu hat die parlamentarische Initiative vorgesehen, dass der Bund einen Leistungsauftrag erteilen und eine "Abgeltung der mit der Aufgabenerfüllung verbundenen ungedeckten Kosten" ermöglichen soll.

Für diesen Leistungsauftrag fehlt offenbar eine genügende Verfassungsregelung. Deshalb ist im Entwurf der Kommission des Nationalrates in Artikel 41a festgehalten, dass der Bund im Bedarfsfall zur Sicherstellung der Versorgung Finanzhilfen zur Verfügung stellen könne. Der Bundesrat wiederum möchte gemäss seiner Stellungnahme die Finanzhilfen streichen. Gleichzeitig hat der Bundesrat festgehalten, dass es sich bei der Versorgung der Schweiz mit Blut und labilen Blutprodukten primär um eine Aufgabe handle, die vom Schweizerischen Roten Kreuz in seiner Sonderstellung wahrgenommen werde. Das heisst nichts anderes, als dass der Bund im Bedarfsfall - und wir sprechen nur vom Bedarfsfall - oder für speziell vom Bund geforderte Aufgaben auch Unterstützung bieten kann. Deshalb unterstützt die Mitte-Fraktion den Minderheitsantrag zu Artikel 41a und Artikel 82 Absatz[NB]1. Damit wäre eine Mitfinanzierung durch den Bund bei Bedarf und ohne Verpflichtung möglich. Selbstverständlich sollen keine Bundesfinanzen gesprochen werden, solange das Blutspendesystem selber über genügende Gelder verfügt.

In der Kommissionsdiskussion wurde neu Artikel 36 Absatz 2bis eingeführt, mit der Vorgabe, dass Ausschlusskriterien für die Blutspende nicht diskriminierend sein dürfen. Der Bundesrat hat hierzu noch eine verbesserte Formulierung beantragt. Die Mitte-Fraktion unterstützt die entsprechende Formulierung von Artikel 36a Absatz 2bis.

Ganz wesentlich ist aber der Minderheitsantrag zu Artikel 41a und damit auch zu Artikel 82 Absatz 1, bei dem es um eine Mitfinanzierung durch den Bund bei Bedarf geht. Dieser Minderheitsantrag ist äusserst wichtig, wenn wir von Versorgungssicherheit bei Blutprodukten sprechen.

Hess Lorenz · Nationalrat · 2023-05-03 | Lexipedia | Lexipedia