Kunz Josef · Nationalrat · 2003-03-19
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-19
Wortprotokoll
Mit der Aufhebung der Preisausgleichskasse für Eier wurde ein Instrument, welches zugunsten der Konsumenten und der einheimischen Eierproduzenten ausgezeichnet funktioniert hat, abgeschafft. Mit dieser Kasse konnten gerade in den Sommermonaten, wo der Konsumbedarf relativ klein ist, Aufschlagaktionen finanziert werden. Wenn nun das BLW erklärt, diese Massnahme werde weitergeführt, dann ist es für mich unverständlich, wenn in Artikel 52 Absatz 1 die Kann-Formulierung gewählt wird.
Wegen den ausserordentlich hohen Tierschutzauflagen bei der inländischen Eierproduktion ist die Preisdifferenz zu den Importen relativ hoch. Deshalb ist es für die inländische Produktion, aber auch für die Konsumenten, bei denen das Schweizer Ei eine hohe Akzeptanz geniesst, von grosser Wichtigkeit, dass die bisherigen Massnahmen zwingend im Gesetz verankert werden. Sie kosteten relativ wenig; sie wurden vom Import finanziert, erzielten aber eine grosse Wirkung.
Es ist richtig, dass wir ein verbessertes Landwirtschaftsgesetz wollen. Dabei soll man jedoch nicht die Eierproduzenten unnötig in Schwierigkeiten bringen. Deshalb gilt es, meinem Antrag zuzustimmen. Schaffen wir nicht ein Problem, wo heute keines besteht.
Es ist richtig, wenn man mir erklärt, dass diese Massnahmen weitergeführt werden. Wenn das aber so ist, dann ist es auch möglich und richtig, dass man im Gesetz die zwingende Form wählt.