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Amherd Viola · Bundesrat · 2023-05-04

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-05-04

Wortprotokoll

Am 19. Dezember 1947 ereigneten sich im damaligen Munitionslager Mitholz mehrere Explosionen. Bei diesem Unglück starben neun Menschen. Gemäss Schätzung von Fachleuten befinden sich in den eingestürzten Anlageteilen und im vorgelagerten Schuttkegel heute noch bis zu 3500 Bruttotonnen Munitionsrückstände mit einigen hundert Tonnen Sprengstoff. Im Zusammenhang mit der Projektierung eines neuen Rechenzentrums hat das VBS im Jahr 2018 festgestellt, dass die von den Munitionsrückständen ausgehenden Risiken grösser sind, als früher angenommen wurde. Im Auftrag des Bundesrates hat das VBS im Juni 2018 die Arbeitsgruppe Mitholz für weitere Abklärungen zur Risikobeurteilung und zur Prüfung risikosenkender Massnahmen eingesetzt. Am 14. Juni 2019 hat der Nationalrat, also dieser Rat, die Motion Grossen Jürg zur definitiven Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz mit 131 zu 41 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Basierend auf dem Bericht der Arbeitsgruppe Mitholz und dem Bericht zur Variantenevaluation hat der Bundesrat am[NB]4.[NB]Dezember 2020 beschlossen, dass die Munitionsrückstände geräumt werden müssen. Im Auftrag des Bundesrates hat die Projektorganisation des VBS ab Januar 2021 die Arbeiten zur Planung der vollständigen Räumung aufgenommen. Die betroffenen Bundesämter des EFD, des UVEK und des VBS sowie die BLS wurden in die Projektarbeit einbezogen. Die vorliegende Botschaft zu einem Verpflichtungskredit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers[NB]Mitholz[NB]hat[NB]der[NB]Bundesrat am 16. November 2022 verabschiedet.

Die Räumung des Munitionslagers wird erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung sowie auf Raum und Umwelt haben und muss deshalb im Sachplan Militär festgesetzt werden. Deshalb hat das VBS parallel zur Botschaft im Sachplan Militär die planungsrechtlichen Grundlagen zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers geschaffen. Am 16. November 2022 hat der Bundesrat mit dem Objektblatt Mitholz die folgenden raum- und umweltwirksamen Vorgaben behördenverbindlich festgesetzt: den Umfang des Evakuations-, des Sicherheits- und des Anlageperimeters; die Linienführung des Schutztunnels für die Strasse und die Ausdehnung der Schutzgalerie für die Bahn; den Perimeter für die weitere Projektinfrastruktur, namentlich für die Räum- und Entsorgungsinfrastruktur; den Perimeter für die Zwischenlagerung und Wiederauffüllung von Abbaumaterial. Weitere Festlegungen erfolgten zur Landsicherung, zu Naturgefahren, zur Baustellenerschliessung und zur Wiederbesiedelung nach Abschluss des Projektes.

Zum Objektblatt Mitholz wurde gemäss Raumplanungsgesetz zwischen Mai und August 2022 eine Mitwirkung bei den betroffenen Kantonen und Gemeinden sowie bei der Bevölkerung durchgeführt. Die Räumung wurde von den Kantonen Bern und Wallis, der Gemeinde Kandergrund, der Interessengemeinschaft Mitholz und weiteren interessierten Kreisen breit unterstützt. Mit der Planung des Gesamtablaufs wurde auch die Schadstoffbelastung untersucht. Die rund 3500 Bruttotonnen Munitionsrückstände enthalten mit mehreren hundert Tonnen Sprengstoff und Schwermetallen wie Quecksilber, Blei, Zink und Antimon ein hohes Schadstoffpotenzial. Die Schadstoffe können im durchlässigen Felssturz- und Ausbruchmaterial ausgewaschen werden.

Im Rahmen der Bauarbeiten muss das Abbau- und Aushubmaterial gemäss den Vorgaben der Abfallverordnung auf Schadstoffe überprüft, gereinigt, deponiert oder zur Entsorgung weggeführt werden. Es wurde bereits gesagt: Es bestehen grosse Unsicherheiten bezüglich Lage, Zustand und Menge der Munition im verschütteten Bahnstollen. Diese Unsicherheiten und damit auch das Risiko in der Kostenplanung werden erst nach dem Öffnen des verschütteten Bahnstollens kleiner - voraussichtlich nach 2032. Aus Sicherheitsgründen müssen wir vorgängig die betroffene Bevölkerung an einen sicheren Ort umsiedeln und Strasse sowie Bahn mit Schutzbauten schützen.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 2,59 Milliarden Franken. Wegen der Unsicherheiten haben wir die notwendigen Reserven im Verpflichtungskredit eingerechnet und weisen sie transparent aus. Die Reserven umfassen ebenfalls die erwartete Teuerung. Die Freigabe dieser Reserven soll jeweils auf Antrag des VBS durch den Bundesrat erfolgen. Die Risikozuschläge sind so bemessen, dass das Projekt aus heutiger Sicht im Rahmen des beantragten Verpflichtungskredits abgerechnet werden kann.

Für die Finanzierung der Räumung wurde im Rahmen der Staatsrechnung 2020 eine Rückstellung in der Höhe von rund 590 Millionen Franken gebildet. Diese wurde mit der Staatsrechnung 2022 um 810 Millionen Franken erhöht. Die Rückstellung beträgt aktuell 1,4 Milliarden Franken. Dieser Betrag enthält ordnungsgemäss keine Teuerung, keine Projektreserven und keine Mittel für Risiken mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von weniger als 50 Prozent. Diese 1,4 Milliarden Franken gelten haushaltrechtlich bereits als ausgegeben [PAGE 867] und belasten die Schuldenbremse bei ihrer Verwendung nicht mehr.

Die Rückstellung muss jährlich überprüft werden. Allfällige Erhöhungen werden ordentlich über Nachtragskredite beantragt. Das Projekt wird zur überwiegenden Mehrheit über diese Rückstellung in der Bilanz des Generalsekretariats VBS finanziert. Nicht über die Rückstellungen werden die Schutzmassnahmen für die Strasse und der Kauf der Grundstücke im Betrag von rund 180 Millionen Franken finanziert. Diese Massnahmen haben einen langfristigen Nutzen und sind deshalb über die Investitionsrechnung zu finanzieren.

Nun äussere ich mich noch zum Minderheitsantrag Addor, der eine Rückweisung an den Bundesrat verlangt. Dies wird mit zusätzlichen Abklärungen begründet, die getroffen werden sollen. Ich kann dazu sagen, dass Sondiergrabungen im Gang sind und dass diese parallel zu den weiteren Arbeiten ausgeführt werden. Es wurden bis anhin nicht, wie vom Sprecher der SVP-Fraktion gesagt wurde, nur zwei Sondierbohrungen gemacht; es wurden 65 Sondierungen für Bohrlöcher ausserhalb der Anlage gemacht, auf einer Fläche von 20[NB]000 Quadratmetern - das entspricht drei Fussballfeldern. Zudem hat es eine Sondiergrabung innerhalb der Anlage gegeben.

Mit den Sondiergrabungen können aber trotzdem im besten Fall wenige Prozente der gesamten Munitionsmenge erreicht werden, da sich grosse Teile der Munitionsrückstände im nicht zugänglichen Teil des verschütteten Bahnstollens oder unter dem Schuttkegel befinden. Deshalb ist klar, dass vollständige Erkenntnisse erst nach dem Abtragen der Gesteins- und Schuttmassen nach 2032 gewonnen werden können. Es gilt als ausgeschlossen, dass mit punktuellen Sondiergrabungen eine umfassende Beurteilung zu Lage, Menge und Zustand der Munition sowie eine Neubeurteilung des Risikos vorgenommen werden können. Die Risikoanalysen des VBS wurden durch das Bundesamt für Umwelt als Störfallfachstelle des Bundes überprüft. Es stützte sich dabei auf unabhängige Gutachten des deutschen Fraunhoferinstituts. Im Auftrag des Bundesrates hat die Arbeitsgruppe Mitholz zwischen 2018 und 2020 insgesamt 19 Varianten untersucht. Der Bericht zur Variantenevaluation ist im Internet publiziert, Sie können ihn dort zur Kenntnis nehmen.

Zur Variante Verkapselung hat die ETH Zürich im Jahr 2021 ein unabhängiges Gutachten erstellt. Dieses hat aufgezeigt, dass mit einer Verkapselung weder die Munitionsrückstände sicher eingeschlossen werden können noch der Durchfluss von Wasser ausgeschlossen werden kann. Nach der Verkapselung könnten auch keine Erfolgskontrollen oder spätere Verbesserungen durchgeführt werden. Zudem wäre es kaum möglich, die Munitionsrückstände später zu bergen.

Das ehemalige Munitionslager Mitholz liegt in einer Gewässerschutzzone. Das gesamte Versturzmaterial im verschütteten Bahnstollen ist stark mit Schadstoffen belastet: der Munitionsschrott, das Gestein, der Sand, der Staub, das Holz und auch das Verpackungsmaterial. Mit einer Verkapselung würden grosse Mengen Injektionsmasse in das schadstoffbelastete Versturzmaterial gepumpt. Mit dem Eindringen der hochflüssigen Injektionsmasse würden die Schadstoffe ausgewaschen und könnten in tiefere Schichten und damit in das Grundwasser transportiert werden. Dieses Risiko ist wegen der Lage in der Gewässerschutzzone nicht tragbar.

Zudem dürfen unbeteiligte Dritte durch die Arbeiten nicht gefährdet werden. Sobald sicherheitsrelevante Arbeiten im Bahnstollen ausgeführt werden, müssen Schutzmassnahmen für die Bevölkerung sowie für die Strasse und die Bahn umgesetzt werden. Solche Massnahmen sind unverzichtbar, weil das Risiko der Schädigung von unbeteiligten Drittpersonen sonst nicht tragbar wäre.

Mit der Räumung der Munitionsrückstände und der Beseitigung der Schadstoffbelastung will der Bundesrat sowohl die Explosions- als auch die Umweltrisiken dauerhaft beseitigen. Er will die Lebensqualität und die Sicherheit in Mitholz wieder gewährleisten. Ich bitte Sie deshalb, der SiK und auch der Finanzkommission zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Ich äussere mich jetzt noch zur Minderheit Trede: Die Armee hat das Munitionslager nach dem Unglück gemäss dem damaligen Stand der Technik und den damals gültigen Vorschriften geräumt. Der Bundesrat hat am 9. Januar 1950 den Bericht zur Schadenserledigung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit wurde das damalige Militärdepartement aus der Verantwortung entlassen. Das 1985 in Kraft gesetzte Umweltschutzgesetz und die 1991 in Kraft gesetzte Störfallverordnung machen nun die Räumung der Munitionsrückstände notwendig. Aus diesem Grund sind die für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers erforderlichen Aufwendungen über den allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Die Finanzierung der laufenden Aufwendungen ist über die bestehende Rückstellung im GS-VBS sichergestellt. Im Hinblick auf zukünftige Erhöhungen der Rückstellung wird jeweils festzulegen sein, über welche Budgets diese zu finanzieren respektive allenfalls zu kompensieren sind. Ich bitte Sie entsprechend, den Minderheitsantrag Trede abzulehnen.

Zusammenfassend bitte ich Sie noch einmal, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag Addor abzulehnen, ebenso den Minderheitsantrag Trede.