Arslan Sibel · Nationalrat · 2023-05-04
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2023-05-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion 22.4503, "Völkerstrafrechtliche Verbrechen der Aggression ins Strafgesetzbuch aufnehmen", anzunehmen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Entwurf vorzulegen, mit dem das völkerstrafrechtliche Verbrechen der Aggression ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Dabei soll geprüft werden, ob eine Rückwirkung seit 2015 möglich ist. Das Verbrechen der Aggression begründet die individuelle strafrechtliche Verantwortung der für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg verantwortlichen Personen. Es ist vorab in der von der Schweiz 2015 ratifizierten Änderung von Kampala vom 11. Juni 2010 zum Römer Statut über den Internationalen Strafgerichtshof definiert.
Für die Schweiz ist es wichtig, das Verbrechen der Aggression ins innerstaatliche Recht zu übernehmen, um Strafverfahren wegen dieses Verbrechens, welche die Schweiz oder Schweizerbürgerinnen und -bürger betreffen, selbst durchführen zu können. Dies ist möglich, weil der Internationale Strafgerichtshof nur dann tätig wird, wenn die im Römer Statut aufgeführten Verbrechen von der jeweiligen nationalen Justiz nicht geahndet werden.
Die Aufnahme des Verbrechens der Aggression im Strafgesetzbuch ermöglicht die Verfolgung von Personen, die eines solchen Verbrechens bezichtigt werden, sich in der Schweiz aufhalten und wegen mangelnder Zuständigkeit nicht an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt werden. Damit wird verhindert, dass die Schweiz zum sicheren Hafen für Schwerstverbrecher wird.
Letzteres betrifft insbesondere den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dort ist der Internationale Strafgerichtshof zwar für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen möglichen Genozid zuständig, nicht jedoch für das Verbrechen der Aggression, weil weder Russland noch die Ukraine das Römer Statut und die entsprechende Änderung von Kampala ratifiziert haben.
Nun ist es erfreulich, dass wir mit der Überweisung der Motion Sommaruga Carlo 22.3362, "Kampf gegen die Straffreiheit. Übernahme des Verbrechens der Aggression gemäss Römer Statut in das Schweizer Recht", bereits in der Wintersession beschlossen haben, den Tatbestand des Verbrechens der Aggression in das Schweizerische Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetzbuch zu übernehmen. Somit haben wir den ersten Teil der Forderungen meiner Motion bereits verabschiedet. Was hingegen noch nicht beschlossen wurde, ist der Teil mit der Rückwirkung. Zwar gilt im Strafrecht grundsätzlich, dass eine Rückwirkung verboten ist. Jedoch besteht eine Ausnahme für Verbrechen, die schon vorher unter den von zivilisierten Völkern anerkannten Rechtsgrundsätzen strafbar waren. Dazu gibt es einen Bundesstrafgerichtsentscheid vom 23. September 2021. Deshalb wäre eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Ratifizierung der Änderung von Kampala durch die Schweiz möglich und angemessen.
Mit der Übernahme des Verbrechens der Aggression gemäss Römer Statut in das Schweizer Recht wird die Schweiz einen Beitrag zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots leisten können und auch die Bemühungen anderer Staaten zur Ahndung des Verbrechens der Aggression unterstützen. Der Bundesrat beantragt folglich auch, die Motion anzunehmen, weil die zusätzlich angeregte Rückwirkung einer neuen Strafbestimmung gegen die Aggression unter Beachtung des Prinzips der Rechtssicherheit sowie des grundsätzlich geltenden Rückwirkungsverbots gemäss Artikel 2 des Strafgesetzbuchs ebenfalls geprüft werden kann.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion anzunehmen.