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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-03-19

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-19

Wortprotokoll

Wir haben im Zusammenhang mit mehreren Änderungsanträgen immer von der Rentenbildung gesprochen, die unstatthaft und unerwünscht sei. Ich stelle fest, dass wir im Rahmen dieser ökologischen Auflagen - ich habe das schon in der Eintretensdebatte in einer Frage an den Bundesrat aufgeworfen -, bei diesen ökologischen Beiträgen eben auch Rentenbildung betreiben. Ich kann nicht verstehen, wieso nun in Absatz 5 dieses Artikels als Grössenordnung für die Zuteilung der Direktzahlungen statt der Betriebsfläche, die man immer kritisiert - dies übervorteile die Grossen gegenüber den Kleinen -, die Leistung vorgeschlagen wird. Ich verstehe nicht, wieso man das jetzt ebenfalls wieder infrage stellt. Ich stehe für das Leistungsprinzip ein. Wir können über diese Massnahmen, wie sie unter Buchstabe a aufgeführt sind, den unterschiedlichen Leistungen Rechnung tragen, die zum Teil durch die Topographieunterschiede - Hanglage oder Flachland - bedingt sind. Wir können in der Berechnung der standardisierten Arbeitskräfte ebenfalls die Sonntagsarbeit, die die Tierhalter zu erbringen haben - im Gegensatz zu denjenigen, die viehlos die Fläche bewirtschaften -, mitberücksichtigen.

Nun kommen gerade aus den Kreisen der Sozialdemokratie und der Grünen Vorbehalte gegen dieses Leistungsprinzip. Hier geht es unter anderem auch um die Frage der Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hier wissen Sie, dass bei der Landwirtschaft - im Gegensatz zu allen anderen Bürgern dieses Landes - die Höhe der Direktzahlungen von einem Nebenerwerb abhängig gemacht wird, den ein Bauer oder seine Frau erbringt. Das halten wir für falsch; es ist höchstens leistungshemmend. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir unten leben lassen und nach oben laufen lassen. Ich halte das Zusammenrechnen von Nebeneinkommen mit dem landwirtschaftlichen Einkommen zur Versetzung der Höchstlimite für fragwürdig. Es ist ein Anliegen des Schweizerischen Landfrauenverbandes, das ich hier gerne aufgenommen habe.

Zur Akzeptanz, Frau Genner; Sie haben aufgrund der Antwort des Bundesrates am letzten Montag vernehmen können: Es geht beim Vermögen um 3 Millionen Franken, die dank der Kürzung eingespart werden, es geht beim Einkommen um 5 Millionen. Es geht um lächerliche Beträge. Warum sind sie so lächerlich? Nicht wahr, es gibt auch Mitglieder des Parlamentes, die an diesen Einkommenslimiten gescheitert wären, hätten sie nicht unmittelbar nach Volksschulabschluss ihres Sohnes mit diesem eine Betriebsgemeinschaft eingerichtet. Wenn Sie schon sagen, Sie seien für Transparenz, dann gestalten Sie doch die Gesetzgebung bitte so, dass sie offen und transparent ist. Sie kann dann nicht mit solchen Methoden umgangen werden, wenn die Betroffenen verhindern wollen, sich dieser Vermögens- und Einkommensgrenze unterziehen zu müssen.

Vom Betrag her ist es also lächerlich, und von den Umgehungsmöglichkeiten her ist es fragwürdig. Wieso halten Sie an etwas fest, was vor vier Jahren ganz klar einen ganz anderen Stellenwert hatte? In der Zwischenzeit haben wir die statistischen Zahlen erhalten, und wir wissen auch, um welche Betriebe es sich handelt. In der Zwischenzeit haben die betroffenen Betriebe auch gelernt, die Sache zu umgehen.

Ich bitte Sie deshalb, für Ehrlichkeit in der Gesetzgebung einzustehen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

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