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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2023-05-04

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-04

Wortprotokoll

Mit meiner Motion beauftrage ich den Bundesrat, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformen im Bereich von Konsumentenverträgen zukünftig verhindert werden können.

Worum geht es? Das heutige Obligationenrecht macht keine Vorgaben zur Kündigung von Konsumentenverträgen. Es gibt leider Anbieter, die diese Freiheit missbräuchlich ausnutzen und Konsumentinnen benachteiligen. Sie tun das insbesondere dann, wenn sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln haben, die besagen, dass bestehende Abonnemente nur noch per Telefon oder per Live-Chat gekündigt werden können und briefliche Kündigungen ungültig seien. Das ist extrem stossend. Es kommt insbesondere im Bereich von Telekom-Dienstleistungen vor, also z.[NB]B. bei Handy-Abonnements oder bei Telekom-Kombiangeboten. Da gibt es Anbieter, bei denen die Kündigung nur noch per Live-Chat oder Telefon geht.

Nun können Sie sagen, das kann man ja machen. Aber für viele Leute bedeutet das eine höhere Hemmschwelle, weil sie dann via Telefon von den Anbietern überredet werden, das Angebot doch nicht zu kündigen; weil sie gar keinen Internetzugang haben, um den Live-Chat zu benutzen; und vor allem, weil es ihnen dann auch an einem Beweis fehlt, dass sie tatsächlich gekündigt haben. Wenn sie einfach jemanden am Telefonapparat haben, aber nachher nicht mehr genau nachweisen können, wer die Kündigung wann entgegengenommen hat, wird es für Betroffene schwierig, die Kündigung nachzuweisen.

Ich kann Ihnen sagen, ich habe auf diesen Vorstoss hin wirklich viele Mails erhalten, vor allem auch von älteren Personen, die sagen: "Es kann doch nicht sein, dass ich nicht auch schriftlich kündigen darf!" Es geht in dieser Motion allein darum: Man soll die mündlichen Formen wählen können, das soll natürlich erlaubt sein, aber es soll nicht so sein, dass man mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine schriftliche Kündigung ausschliessen kann.

Der Bundesrat hat in einer Antwort auf eine frühere Frage von mir selber festgestellt, dass es hier kritische Vorgehensweisen seitens der verschiedenen Anbieter gebe. Er hat dann aber gleichzeitig die Verantwortung zur Verhinderung solcher Geschäftsgebaren abgeschoben. Übernehmen Sie jetzt die Verantwortung und ermöglichen Sie mit der Annahme dieser Motion, dass missbräuchliche Beschränkungen des Kündigungsrechts in Zukunft gesetzlich unterbunden werden können. Ich kann Ihnen versichern, es werden viele Konsumentinnen und Konsumenten dankbar sein, auch Angehörige von älteren Personen, die um die unselige Situation wissen, wenn man nicht einmal mehr schriftlich ein Handy-Abonnement kündigen kann.

Deshalb bitte ich Sie um Annahme meiner Motion.