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Bircher Martina · Nationalrat · 2023-05-31

Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31

Wortprotokoll

Ich vertrete zuerst die Minderheit de Courten bei Artikel 46 Absatz 4ter bezüglich der Tarife und danach die Meinung der SVP-Fraktion.

Artikel 46 Absatz 4ter sieht vor, dass geregelt wird, was passiert, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb der gesetzten Frist keinen formellen Entscheid bezüglich der Tarife trifft. Wird das im Gesetz eben nicht geregelt, entstehen nur neue Unsicherheiten in Sachen Tarifvertrag. Entsprechend bitte ich Sie, diese Minderheit zu unterstützen, damit wir nicht im luftleeren Raum stehen und damit klar geregelt ist, was passiert, wenn es zu keiner Einigung kommt.

Zu den weiteren Minderheiten: Gemäss Artikel 32 Absatz 4 sollen Leistungen, die die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erfüllen, nicht mehr von der Versicherung vergütet werden. Eine Minderheit will dies streichen. Die SVP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag selbstverständlich ab. Im Umkehrschluss würde das ja heissen, dass die Versicherung unwirksame, nicht zweckmässige und unwirtschaftliche Therapien, Medikamente oder Operationen bezahlen muss. Entsprechend unterstützen wir da die Kommissionsmehrheit.

In Artikel 32 Absatz 7 heisst es: "Der Bundesrat kann weitere Verfahren und Instrumente für die Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit vorsehen." Eine Minderheit will dem Ständerat folgen und diesen Absatz nicht streichen. Die SVP-Fraktion folgt auch hier der Kommissionsmehrheit und ist der Überzeugung, dass dieser Absatz in der Praxis nichts bringt und man sich damit verzettelt.

Auch bei Artikel 37a und Artikel 45 Absatz 2 folgt die SVP-Fraktion der Kommissionsmehrheit, damit die besonderen Voraussetzungen für die Laboratorien im Gesetz bleiben.

Eine Minderheit will an Ziffer II Absatz 2 festhalten, wonach der Bundesrat in die Tarifstruktur Tarmed eingreift und die aufschiebende Wirkung entzogen wird. Hier wird die SVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen und somit nicht an unserem Beschluss festhalten. Diese Bestimmung wird mit der neuen Tarifstruktur obsolet.

Festzuhalten ist: Der grösste Treiber der Gesundheitskosten und somit der Krankenkassenprämien ist die Mengenausweitung. Das Parlament - somit Sie - befeuert diese Entwicklung. Laufend stimmt es neuen Forderungen zu. Beispielsweise ist kürzlich die Regelung in Kraft getreten, dass psychologische Psychotherapeuten Leistungen selbstständig abrechnen dürfen. Diese Abrechnungen, die seit diesem Jahr gemacht werden, sind aktuell für eine massive Kostensteigerung bei den Krankenkassen verantwortlich. Im Herbst droht auch deswegen ein massiver Prämienschock.

Unsere Fraktion wird die Gesetzesvorlage in der Schlussabstimmung ablehnen.