Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-31
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-31
Wortprotokoll
Ich beginne gleich beim Votum von Ständerat Knecht. Die Fragen zur Höhe der Löhne beim Bund oder überhaupt in der öffentlichen Verwaltung sind natürlich berechtigt. Wir sind ja deshalb auch bereit, das Postulat Bauer 23.3087, "Öffentlicher und privater Arbeitsmarkt. Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors", entgegenzunehmen, bei dem wir diese Fragen ebenfalls mit Ihnen diskutieren wollen. Ich möchte aber auch sagen - ohne jetzt noch näher darauf eingehen zu wollen -, dass die Studie der Universität Luzern, die immer wieder angesprochen wird, aus unserer Sicht doch auch differenziert angeschaut werden muss. Man muss einfach berücksichtigen, dass die Hälfte der Angestellten beim Bund im Sicherheitsbereich tätig ist, viele davon in Monopolberufen, das heisst beim VBS, bei der Grenzsicherheit oder beim Fedpol. Das spielt eben auch noch eine Rolle. Aber ich möchte das nicht vorwegnehmen.
Hier geht es ja jetzt um die Frage des Teuerungsausgleichs. Im Jahr 2022 belief sich die massgebende durchschnittliche Teuerung auf 2,8 Prozent. Der Bundesrat hat nach den Verhandlungen mit den Personalverbänden an seiner Sitzung von Anfang Dezember 2022 beschlossen, den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent zu gewähren. Sie können sich erinnern: Im Voranschlag 2023 sind nur Mittel für einen Teuerungsausgleich von 2 Prozent eingestellt. Der Bundesrat hat diese Anpassung also nach der Beratung im Parlament vorgenommen. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament mit dem vorliegenden Nachtrag die Differenz von 0,5 Prozent. Ein halbes Lohnprozent entspricht rund 31 Millionen Franken.
Vielleicht noch ein Blick in die Wirtschaft und auch in die sonstige öffentliche Verwaltung in der Schweiz: Mit der Erhöhung der Lohnsumme um 2,5 Prozent bewegt sich der Bund leicht über dem Mittel aller Branchen. Gemäss der UBS-Lohnumfrage lag dieses bei 2,2 Prozent, gemäss der Umfrage von Cepec bei 2,47 Prozent. Für den öffentlichen Sektor wiesen die beiden Umfragen Mittelwerte von 2,4 bzw. 2,58 Prozent aus. Der Bund ist hier also einigermassen bei den Leuten.
Frau Ständerätin Herzog hat darauf hingewiesen: Wenn Sie diesen Nachtrag, diese zusätzlichen 0,5 Prozent, nicht bewilligen, müsste der Bundesrat den nicht finanzierten Teil des Teuerungsausgleichs kompensieren. Wie er das genau machen würde, ist offen. Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder linear über alle Departemente oder proportional. Es ist jedoch möglich, dass er ab 2024 die Kompensation über die für einen Ausgleich der Teuerung im Jahr 2024 reservierten Mittel vornehmen müsste. Was heisst das? Das würde bedeuten, dass im Voranschlag - Sie werden das dann sehen, sobald Ihnen dieser zugeleitet wird - ein Teuerungsausgleich von momentan 1 Prozent eingestellt wird, was natürlich weit unter den Erwartungen auch der Personalverbände liegt. Wenn man die 0,5 Prozent perpetuierend hier einsparen sollte, dann wäre faktisch eine Kompensation von 0,5 Prozent im Voranschlag 2024 eingestellt.
Ich bitte Sie, auch hier der Minderheit Herzog Eva zu folgen.