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Hegglin Peter · Ständerat · 2023-05-31

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-31

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen, und begründe dies wie folgt: Die Streichung des Betrags im Nachtrag Ib führt zu keiner Lohnreduktion, meine Vorrednerin hat es gesagt. Der Bundesrat gewährt seit dem 1. Januar 2023 einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent. Dieser Zuschlag wird also weder zurückgefordert noch für die laufenden Monate gekürzt. Der Bundesrat wird den Betrag von 31,2 Millionen Franken aber intern kompensieren müssen, und dies ist sicher möglich.

Die Nichtgewährung dieses Nachtrages ist auch Ausdruck eines Ärgers. Der Bundesrat hat den Voranschlag 2023 im August 2022 mit einem Teuerungsausgleich von 2 Prozent beschlossen. Anschliessend haben die Subkommissionen und die Finanzkommission die Zahlen geprüft und für richtig befunden. Im Dezember haben wir hier im Plenum das Budget abgesegnet und beschlossen. Praktisch zeitgleich erhöhte der Bundesrat den Teuerungsausgleich für das Personal um 0,5 Prozent und erhöhte dadurch die Lohnsumme um 31 Millionen Franken, dies im Wissen, dass das Parlament die Erhöhung im Nachgang gewähren sollte. Wir wurden damals aber nicht darüber informiert, obwohl diese Information schon vorgelegen hätte.

Der Bundesrat könnte seinen Beschluss ja auch früher fassen - im Oktober, im November oder zumindest einige Tage vor der Debatte im Dezember. Das Parlament könnte dann in Kenntnis aller Ausgaben darüber befinden. In Anbetracht der schwierigeren finanzpolitischen Lage des Bundes wäre das zukünftig sicher auch angebracht.

Weiter zeigt auch eine Studie der Universität Luzern, dass der Bund überdurchschnittlich hohe Löhne bezahlt. Es gäbe aber auch andere Lohnvergleiche, wie z.[NB]B. jener von Perinnova, der zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie die Universität Luzern. Aber auch die Lohnnebenleistungen und die Leistungen der Pensionskasse sind beim Bund überdurchschnittlich. Das hat zur Folge, dass der Bund bei der Rekrutierung von Personal gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und der Privatwirtschaft im Vorteil ist. Das hat aber auch zur Folge, dass Mitarbeitende des Bundes aufgrund einer zu erwartenden Lohneinbusse gar nicht mehr die Stelle wechseln können. Sind sie also einmal Bundesangestellte, können sie aufgrund der zu erwartenden Lohneinbusse gar nicht in die Privatwirtschaft wechseln, selbst wenn sie mental eine andere Anstellung wünschen würden.

In guten Jahren war der Bund als Arbeitgeber gegenüber den Angestellten sicher fair und sehr grosszügig. Ich äussere hier die Erwartung, dass das Personal auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen leistet, wenn jetzt schwierigere Zeiten kommen. Die finanzielle Situation des Bundes erfordert dies. Das heisst, dass bei der Teuerung 2024 die generelle [PAGE 366] Lohnsituation des Personals und die gewährten Teuerungsausgleiche für dieses Jahr, aber auch für die vergangenen Jahre mitberücksichtigt werden sollen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen.