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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2023-05-31

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-31

Wortprotokoll

Die Volksinitiative, die wir heute behandeln, wurde am 16. Dezember 2021 in Form eines ausformulierten Entwurfes eingereicht. Sie kam mit 125[NB]015 gültigen Unterschriften zustande. Die Volksinitiative verlangt, dass in Artikel 10 der Bundesverfassung, "Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit", ein neuer Absatz 2bis eingeführt wird. Dieser Absatz sieht vor, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden, noch dürfen ihr daraus soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.

Unsere Kommission hat sich nach Anhörung verschiedener Vertreter des Initiativkomitees und einer Vertretung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am 24. März dieses Jahres und einer weiteren Sitzung vom 27. April mit dieser Initiative befasst. Von den Initianten wurden Absicht und Inhalt geschildert. Die Initiative verlangt, die Bundesverfassung dahin gehend zu ändern, dass jeglicher Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person zwingend deren Zustimmung bedarf und dass eine Verweigerung der Zustimmung für die betroffene Person weder eine Strafe noch soziale oder berufliche Nachteile mit sich bringen darf. Eine direkte oder indirekte Impfpflicht soll verboten werden. Die Entstehung der Initiative ist im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Entwicklung von Impfstoffen gegen diese Krankheit zu sehen.

Aufgabe der Kommission war es, die Initiative auf ihre Gültigkeit zu prüfen, zu klären, ob ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet werden soll, und, falls auf einen Gegenentwurf verzichtet wird, eine Abstimmungsempfehlung abzugeben.

Die Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit erläuterte der Kommission die Initiative und die Folgen einer Annahme. Der Kommission wurden die Gründe dargelegt, weshalb der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament beantragt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Initiative gehe weit über das Gebiet der Impfung hinaus. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit schützt den menschlichen Körper vor jeglicher Einwirkung durch den Staat. Die Initiative erfasst somit sämtliche Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden, die mit irgendeiner Einwirkung auf den menschlichen Körper verbunden sind. Betroffen ist das staatliche Gewaltmonopol. Dies betrifft zum Beispiel die Bereiche Polizei, Strafvollzug oder Militär, aber auch Lärmemissionen mit belastenden Einwirkungen auf die körperliche Unversehrtheit, zum Beispiel beim Strassen- oder Schienenbau, sind davon betroffen.

Auch das mit der Initiative verlangte Zustimmungserfordernis ist unnötig, weil bereits im geltenden Grundrecht der körperlichen und geistigen Unversehrtheit enthalten. Bei diesem Grundrecht sind aber gemäss Artikel 36 der Bundesverfassung Ausnahmen möglich, wenn die allgemeinen Voraussetzungen zur Einschränkung von Grundrechten erfüllt sind. Es sind dies: gesetzliche Grundlage für die Einschränkung, öffentliches Interesse an der Einschränkung, Verhältnismässigkeit der Einschränkung und die Wahrung des grundrechtlichen Kerngehalts. Auch der Initiativtext schliesst diese Einschränkungsmöglichkeiten nicht aus, weil jede Grundrechtsbestimmung immer im Gesamtkontext und damit in Beachtung von Artikel 36 der Bundesverfassung zu sehen ist. Wenn die erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind, könnte der Staat auch nach Annahme dieser Initiative ohne Zustimmung der betroffenen Personen in deren körperliche und geistige Unversehrtheit eingreifen. Deshalb sei der Bundesrat der[NB]Überzeugung,[NB]dass[NB]diese Initiative das propagierte Ziel verfehle.

Auch der Rechtsberater des Initiativkomitees teilt diese Einschätzung des Bundesrates, dass die Initiative thematisch weit über Impfungen hinausgeht und sich die Frage stellt, was Sinn und Zweck der Initiative ist und welches die Folgen einer Annahme wären. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung weist erhebliche materielle und rechtliche Mängel auf und erfüllt die geweckten Erwartungen hinsichtlich Zustimmungserfordernis nicht. Es entstünde eine grosse Rechtsunsicherheit in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen.

In der Kommission wurden Anträge gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, einen direkten oder indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten. Dann wurde ein ausformulierter Gegenentwurf, ein "Bundesbeschluss 'für die Selbstbestimmung in Impffragen'" mit Vorschlägen für die Änderung der Bundesverfassung, beantragt und ein Antrag auf Annahme der Initiative gestellt.

In der Diskussion wurde festgehalten, dass es nicht Aufgabe des Parlamentes sei, eine missglückte Initiative zu korrigieren, was mit den Anträgen beabsichtigt sei. Gegenvorschläge seien dort angebracht, wo Handlungsbedarf bestehe. Das sei hier nicht der Fall. Die rechtlichen Probleme, welche von der Verwaltung beschrieben worden seien, wären zum Teil auch bei einem Gegenvorschlag noch vorhanden. Auch wenn man die Regelung nur auf die Impfung beschränken würde, würden sich weitere Fragen stellen, die nicht einfach mit einem Gegenvorschlag abgehandelt werden könnten.

Die Kommission hat Kenntnis genommen von einem Mitbericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. Die SGK-N folgt dem Bundesrat und beantragt mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Tragweite sei zu gross, da die Impfung nicht explizit erwähnt werde. Dies führe zu Rechtsunsicherheit. Bereits heute könne niemand gegen seinen Willen geimpft werden. Einen Antrag, der RK-N zu empfehlen, einen indirekten Gegenvorschlag für ein gesetzliches Verbot einer Impfpflicht auszuarbeiten, hat die SGK-N mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt - dies zum Mitbericht der SGK-N.

Ich komme nun zu den verschiedenen Minderheitsanträgen: Die Minderheit I (Schwander) verlangt die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der nur die Impfpflicht betrifft. Der Antrag dieser Minderheit wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Schwander) verlangt die Rückweisung, aber dieses Mal mit dem Auftrag, einen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten. Auch dieser Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit I (Addor) will, falls die Initiative nicht zurückgezogen wird, die Initiative und einen Gegenentwurf Volk und Ständen zur Annahme empfehlen und in der Stichfrage den Gegenentwurf vorziehen. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Reimann Lukas) zu Artikel 2 beantragt, die [PAGE 968] Initiative anzunehmen. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt, und zwar mit 17 zu 6 Stimmen. Die Minderheit I (Addor) will einen Bundesbeschluss "für die Selbstbestimmung in Impffragen" als Gegenentwurf zur Initiative "für Freiheit und körperliche Unversehrtheit". Dieser Entwurf liegt ausformuliert vor. Die Kommission hat auch diesen Gegenentwurf mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen darum die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, die Initiative gültig zu erklären und ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.