Gutjahr Diana · Nationalrat · 2023-05-31
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31
Wortprotokoll
Bitte lehnen Sie die Kommissionsmotion 23.3017, "Finanzhilfen für gleichstellungspolitische Dachorganisationen", ab. In dieser wird gefordert, dass gleichstellungspolitische Dachorganisationen die Aufgaben, welche sie im staatlichen Interesse übernehmen, umsetzen können. Der Bundesrat wird damit beauftragt, das Gleichstellungsgesetz so anzupassen, dass auch gleichstellungspolitische Dachorganisationen künftig, analog zu den Familienorganisationen, durch den Bund mitfinanziert werden können.
Der Ursprung dieser Motion liegt bei einer Petition der Frauensession, die eine Schaffung eines Bundesamtes für Gleichstellung forderte, welche aber durch die Kommission verworfen wurde. Nun liegt dieser Motionstext vor, wo es einzig und allein darum geht, dass zusätzlich finanzielle Mittel an Dachorganisationen geleistet werden sollen. Eine finanzpolitische Kann-Formulierung hat schlussendlich immer zu Ausgaben geführt. In unserer Kommission konnte jedenfalls niemand das Gegenteil beweisen.
Zudem kann das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann öffentlichen und privaten nicht gewinnorientierten Institutionen für die Durchführung von Programmen und konkreten Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben bereits finanzielle Hilfe gewähren. Heute wird dies in der Höhe von jährlich rund 4,4 Millionen Franken getan.
Wenn Sie den Vorschlag für die Umsetzung in der Begründung lesen, stellen Sie schnell fest, dass es sich um eine Lex Alliance F handelt. Alliance F will offensichtlich im Zusammenhang mit der Gleichstellung auch Tätigkeiten in den Bereichen Familie, Gesellschaft, Kultur, Medien, Politik und Sport entfalten - also eigentlich überall. Es ist äusserst heikel, wenn Organisationen, die nicht demokratisch legitimiert sind, Staatsaufgaben übernehmen, die dann tief in unsere Gesellschaft und auch in die Familien hineinwirken und dann auch noch durch den Staat mitfinanziert und subventioniert werden.
Nehmen wir als Beispiel die ausserparlamentarischen Kommissionen, z.[NB]B. die Eidgenössische Kommission für Familienfragen, die sich öffentlich massiv in politische Diskussionen einmischt, wie mit der Forderung von 38 Wochen Elternzeit. Das geschieht, obwohl diese ausserparlamentarischen Kommissionen nur als beratende Organe des Bundesrates definiert wurden. So etwas geht einfach nicht und muss unterbunden werden.
Zurück zur Begründung der Motion: Dort steht, dass diese Organisationen zu wenig Drittmittel finden würden und ihre Beratungsdienstleistungen am freien Markt nicht kostendeckend anbieten könnten. Dann ist das ein Problem der Organisation und ihrer Strukturen und nicht jenes des Bundes. Man kann doch nicht ständig den Bund kontaktieren und nach Steuergeldern rufen, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und somit strukturelle Probleme vorliegen. Wenn sich etwas nicht behaupten kann, dann[NB]scheint[NB]entweder[NB]die[NB]Nachfrage nicht vorhanden zu sein, oder die Notwendigkeit wird als gering eingestuft. Sonst würden ja Drittmittel von Interessierten fliessen. Dort liegt das Problem.
Seien wir deshalb vorsichtig, und bauen wir keine neuen Verwaltungseinheiten auf oder solche Kommissionen und Organisationen weiter aus. Wird das politisch einmal eingeleitet, entgleitet es uns vollkommen.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen, wie es auch der Bundesrat beantragt.