Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-01
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-01
Wortprotokoll
Dieser Artikel steht absolut im Zentrum dieser Gesetzgebung. Ich glaube, er kann - um nicht zu sagen: wird - am Schluss matchentscheidend dafür sein, ob wir dieses Paket, den Mantelerlass, per 1. Januar 2025 geschnürt haben werden und in Kraft setzen können. Das wäre bzw. das ist immer noch der Fahrplan. Ich möchte Ihnen, insbesondere der Kommission, auch dafür danken, dass Sie den Mantelerlass im Rahmen von Sondersitzungen förderlich behandelt haben. Diesen Erlass werden wir nun heute durchberaten und dann bestimmt im September, so hoffe ich, in einer Differenzbereinigung finalisieren können.
Weshalb ist mir die rasche Inkraftsetzung so wichtig? Es ist genau so, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat: Mir als verantwortlichem Energieminister geht es im Moment nicht um das Jahr 2040 oder 2050, sondern es geht mir darum, dass wir möglichst rasch aus der Gefahr einer Mangellage herauskommen, ohne dass wir auf Ölkraftwerke zurückgreifen müssen. Das ist für mich, unabhängig von den Dekarbonisierungszielen, die dann noch hinzukommen werden, vorerst das wichtigste und das zentrale Ziel.
Genau deshalb passt eigentlich auch die Strategie: Sie haben vorhin 1 Terawattstunde "Wind-Express" genehmigt, zudem haben wir 2 Terawattstunden "Solar-Express", und wir haben noch die besagten fünfzehn Projekte. Diese Projekte sollten oder müssten eigentlich in der Periode erstellt werden, bevor die Restwasserbestimmungen - sie wurden wiederholt erwähnt, und ich habe grosses Verständnis für sie - wirklich greifen. Wenn die Restwasserbestimmungen greifen und die Berechnungen des Wasserwirtschaftsverbandes stimmen, wird der grösste Teil des Produktionsverlustes in den Jahren 2035 bis 2050 anfallen.
Für mich als Energieminister ist im Moment zentral, dass wir die Projekte jetzt bauen können. Ich sage Ihnen - und ich möchte nicht aufgrund meiner vorangegangenen Tätigkeit befangen erscheinen -, für mich war es trotzdem ein Novum, dass Pro Natura und WWF Projekte wie Gorner, wie Trift, wie die Erhöhung der Grimselstaumauer als realisierbar unterschrieben haben. Damit sind sie noch lange nicht realisiert, aber wir würden es diesen Organisationen, die ja bisher gegenüber Ausbauten sehr kritisch waren, zu einfach machen, wenn wir jetzt hier entgegenkommen.
Ich sage Ihnen - Ständerat Zanetti hat meine frühere Tätigkeit als Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands erwähnt -, es war eine ziemlich grosse Kröte, die wir damals für diesen Kompromiss geschluckt haben. Als man schrieb, man behalte die Restwasserbestimmungen vor, war das eine grosse Kröte.
Ich weiss, der von Herrn Zanetti angesprochene runde Tisch hat nichts mit dem Parlament zu tun, er hat absolut keine Verbindlichkeit. Aber wir würden es jetzt diesen Organisationen relativ einfach machen, wenn wir hier die Restwasserbestimmungen sistierten. Die Seite der Produktion würde damit indirekt - über das Parlament natürlich noch verbindlicher - ihre damaligen Versprechen brechen. Dann wäre natürlich die Zustimmung dieser Organisationen auch weg. Die muss auch noch bewiesen werden, das ist klar.
Genau deshalb, aus einer Produktionssicht, plädiere ich namens des Bundesrates dafür, hier bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.
Ich anerkenne absolut alle Voten, wie sie auch jetzt verschiedentlich vorgebracht wurden, beispielsweise von Herrn Noser und Herrn Schmid, die gesagt haben, wie viel Strom es brauchen wird. Die Zahl von 45 Terawattstunden, die Sie als Ständerat ins Gesetz geschrieben haben - Herr Ständerat Noser hat die Zahlen durchgerechnet und dargelegt -, ist sehr plausibel. Und es braucht dann noch Effizienzsteigerungen für eine Dekarbonisierung.
Es ist gut, ist diese Zahl in diesem Gesetz. Ich möchte Sie hier aber auch um etwas Demut bitten. Machen wir doch jetzt, im Jahr 2023, dieses Gesetz für den Zubau der ersten Terawattstunden bis 2030 oder 2035; im Jahr 2025 tritt es in Kraft. Ich vergleiche, wenn Sie mir gestatten, das etwas mit der Konzeption des Klima- und Innovationsgesetzes, über das wir am 18. Juni abstimmen werden. Hier wurde mir jetzt immer gesagt, diese 3,2 Milliarden Franken für den Ersatz von Elektroheizungen und Innovation reichten doch niemals für die Dekarbonisierung. Ich habe entsprechend dem Beschluss des Parlamentes geantwortet: Das ist richtig; wir haben eine Zielsetzung bis 2050 gemacht, aber Massnahmen erst für die ersten Jahre getroffen.
Ich will diesen Mantelerlass hier nicht kleinreden, aber ich sehe es eigentlich ähnlich. Wir haben eine Zielsetzung, es braucht inklusive Dekarbonisierung mindestens diesen Zubau von 45 Terawattstunden. Ich glaube aber nicht, dass die Massnahmen, wie sie im Gesetz sind, für 45 Terawattstunden [PAGE 414] reichen werden. Ich sage, wir haben jetzt Massnahmen im Gesetz, um zu starten, für die ersten zehn Jahre. Ich teile absolut die Befürchtung, dass wir in ein paar Jahren wieder über die Restwassermengen sprechen werden. Deshalb haben wir aber das Postulat. Da möchte ich Herrn Ständerat Engler mindestens mein Versprechen geben, dass ich alles daransetzen werde, dass man dann nicht sagen wird, man könne nichts tun. Das Postulat gibt einen klaren Auftrag, indem es sagt, wir sollen Schutz und Nutzen in ein vernünftiges Verhältnis bringen. Natürlich heisst das für mich, nach Lösungen zu suchen, die die Restwasserverluste minimieren. Die Zahlen liegen mit 1,5 bis 3 Terawattstunden Verlust nach wie vor weit auseinander. Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie sind an der Arbeit. Ich möchte das Versprechen abgeben, dass ich alles daransetze, dies zusammen mit den betroffenen Organisationen anzuschauen, damit wir eine Lösung im Sinne der Produktion finden. Es soll nicht zu einem Papiertiger werden, was dann aber selbstverständlich noch zu beweisen ist.
Wenn wir aufgrund dieser Bestimmung, die ihre Wirkung zur Hauptsache ab 2035 entfalten würde, das Gesetz gefährden, gefährden wir die Produktion respektive die rasche Investition in die fünfzehn Projekte. Ich gebe zu, drei davon machen bereits etwa 70 Prozent der Miete aus. Wir gefährden diese leichtfertig, es müssen dann nämlich noch weitere Bedingungen erfüllt sein, damit sie wirklich gebaut werden. Wir gefährden die Ausscheidung geeigneter Gebiete für Solar- und Windprojekte, damit wir - und da spreche ich nicht von zehn Jahren, sondern meine sofort - mehr zubauen können. Wir gefährden den Effizienzmarkt und wir gefährden auch die Beschleunigungsmassnahmen, wie wir sie in einem zusätzlichen Erlass bringen oder auch hier im Gesetz, bei Artikel 13 Absatz 3, noch diskutieren werden.
Es wäre für mich auch fahrlässig, das mit einer Massnahme zu gefährden, die erst später wirkt, obwohl ich es als sehr wichtig erachte und ich grosses Verständnis dafür habe, dass es nicht verstanden würde, wenn wir dann in zehn Jahren leichtfertig 2 Terawattstunden abgeben würden - hier haben wir überhaupt keine Differenz. Aber ich bin überzeugt, auch nachdem ich jetzt seit über zehn Jahren Energiepolitik in diesem Haus mache, dass wir nicht auf eine nächste Revision bis über 2030 hinaus warten können.
Wir haben 2017 über das Energiegesetz abgestimmt und sind jetzt, sechs Jahre später, in einer grundsätzlichen Revision. Wenn ich bedenke, was wir alles zurückgestellt haben - ich nenne hier den Umgang mit Substraten, die ganze Wasserstofffrage, die Frage der Restwertbestimmungen, die dann auch relevant werden -, sehe ich es eigentlich so: Wenn wir hier abgeschlossen haben, müssen wir im Departement überlegen, wie die nächste, weitere Revision aussieht. Ich denke an die Liberalisierung des Energiemarkts, wenn wir über die EU sprechen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir dieses Postulat umsetzen, wenn Sie hier der Mehrheit folgen. Ich nehme die Voten, die jetzt von allen Wasserkraftspezialisten eindrücklich vorgebracht wurden, sehr ernst, damit wir hier mit diesem Postulat wirklich Lösungen hinkriegen. Das braucht dann auch von den Umweltorganisationen Bewegung und Verständnis dafür, dass wir das tun und in eine nächste Revision einfügen. Dann hätten wir eigentlich eine Win-win-Situation. Ihre Voten hier habe ich gehört, Sie haben einen klaren Auftrag erteilt, gleichzeitig gefährden wir das aktuelle Gesetz nicht - darum möchte ich Sie intensiv bitten.
Deshalb unterstützt der Bundesrat unverändert den Antrag der Mehrheit. Ich möchte aber klar sagen: Der Einzelantrag Engler geht natürlich schon in eine deutlich abgeschwächte Richtung, indem er hier die Kompetenz dem Bundesrat gibt. Mir ist vor allem wichtig, dass Sie eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Es ist an Ihnen zu entscheiden, ob Sie den Artikel gleich streichen wollen; der Bundesrat würde das empfehlen. Wenn Sie dem Einzelantrag Engler zustimmen, gibt es zwei Teile. Der erste Teil betrifft die Erhöhung der Stromproduktion während einer Mangellage, das haben wir ja schon getan. Das ist quasi ein Anheben dessen, was heute auf Verordnungsstufe ist, auf Gesetzesstufe. Ein weiterer Teil betrifft die Erreichung der Ziele.
Falls Sie diesen Einzelantrag annehmen oder er in der Differenzbereinigung eine Mehrheit finden sollte, würde ich ihn so verstehen, dass der Bundesrat das nur dann macht, wenn dieser Aspekt bindend ist, und das wird nicht so schnell der Fall sein. Wir müssen dann zuerst beweisen, dass neue Projekte zugebaut werden können, und erst wenn die Bewilligungen vorhanden sind, ist es bindend. Es können natürlich neue Projekte durch andere Faktoren verhindert werden, z.[NB]B. weil die Restwertbestimmung nicht stimmt. Ich möchte Ihnen in Hinsicht auf diesen Einzelantrag die Zusicherung geben, dass wir sicher behutsam mit diesen Interessen umgehen würden, falls Sie ihn annähmen. Er ist aber eine deutliche Abschwächung gegenüber dem Antrag der Minderheit Fässler Daniel.
Vielleicht abschliessend noch einmal zur Diskussion, die immer geführt wird: Wer ist verantwortlich? Sie dürften Artikel 6 Absatz 2 des Energiegesetzes kennen. Es ist letztlich die Energiewirtschaft, die verantwortlich ist für die Energieversorgung. Der Bund und die Kantone sorgen für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe erfüllen kann. Ich sage das hier nochmals, weil es Herr Ständerat Noser zitiert hat. Es sind natürlich auch die Kantone in der Pflicht. Wenn wir diese Rahmenbedingungen für die Energieversorgung jetzt schaffen, dürfen wir von ihnen erwarten, dass sie investieren. Am Schluss müssen die Kantone diese Investitionen über ihre Unternehmen tätigen. Ich glaube, wir setzen mit diesem Gesetz Rahmenbedingungen, die das auch ermöglichen.
Bezüglich der Restwasser-Thematik: Lassen Sie uns diese Arbeit mit dem Postulat oder mit dem Einzelantrag Engler machen. Auf jeden Fall bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Fässler Daniel abzulehnen.