preparatory:AB 320576
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-01
Wortprotokoll
Nachdem wir in der ausserordentlichen Session den Nachtrag Ia behandelten und dieser abgelehnt wurde, präsentiere ich Ihnen im Namen der Finanzkommission des Nationalrates gerne den ordentlichen Nachtrag Ib.
Der Bundesrat beantragt 16 Nachtragskredite im Umfang von 433,8 Millionen Franken plus eine Nachmeldung von 132 Millionen Franken. Zusätzlich werden zwei neue Verpflichtungskredite und drei Zusatzkredite für Verpflichtungen über das Jahr 2023 hinaus beantragt. Ich möchte kurz den Departementen entlanggehen, werde mich aber auf jene Anträge oder Nachträge fokussieren, die in der Kommission umstritten waren.
Ich beginne beim EFD. Dort gibt es drei Nachträge und einen Antrag der Kommission. Unbestritten waren der Nachtrag beim BAZG betreffend Aufwandsentschädigung der Schwerverkehrsabgabe von 6,8 Millionen Franken sowie der Nachtrag beim BIT von 3,2 Millionen Franken, der lediglich aus Zeitgründen nicht bereits im Voranschlag Eingang gefunden hatte und als Nachtrag kam.
Für etwas mehr Diskussionen sorgte der Nachtrag um den verhandelten Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent beim Bundespersonal. Hier gibt es einen Nachtrag um 0,5 Prozent, was rund 31 Millionen Franken entspricht. Dieser Nachtrag wurde nachträglich beantragt, weil nur 2 Prozent eingestellt worden waren. Eine Mehrheit lehnt den Antrag nach intensiven Diskussionen ab. Als Hauptgrund der Gegner, also jener, die diesen Nachtrag nicht sprechen möchten, wurde der fehlende Einbezug des Parlamentes in die Verhandlungen mit den Sozialpartnern genannt, aber auch das Unverständnis über die Höhe des Teuerungsausgleiches, der 2,5 Prozent beträgt. Die Minderheit führte ins Feld, dass die Teuerung bei 2,8 Prozent lag und dass bereits 2022 nicht der volle Teuerungsausgleich genehmigt worden war. Des Weiteren hätte die Ablehnung negative Konsequenzen. Bereits im Voranschlag 2023 hätten, so die Minderheit, auf dem Buckel des Personals wie auch gegen den Willen des Nationalrates 21 Millionen Franken an Personalkürzungen hingenommen werden müssen. Hier ist wichtig zu unterstreichen, dass bei einer Ablehnung dieses Nachtrags der Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent bestehen bleibt, jedoch die rund 31 Millionen Franken beim Personal intern kompensiert werden müssen. Die Kommission lehnt, wie ich bereits gesagt habe, diesen Nachtrag mit 14 zu 11 Stimmen ab.
Nun noch zum Antrag der Kommission: Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission, 7 Millionen Franken in den Ressourcenpool des EFD für die Abwicklung der Defizitgarantie mit der UBS zu genehmigen. Ebenfalls beantragt Ihnen Ihre Kommission, dazu Rahmenbedingungen festzuschreiben; dies wurde mit 17 zu 7 Stimmen so genehmigt. Dieser Antrag - das kann ich hier vielleicht sagen - kommt natürlich aus dem Nachtrag Ia und entspricht ein Stück weit Artikel 3, der damals, als wir in der ausserordentlichen Session über die UBS diskutierten, eigentlich mehrheitlich unbestritten war.
Nun zum EJPD: Die Anzahl eingereichter Asylgesuche ist seit dem Herbst 2022 in einem Mass angestiegen, das die aktuelle Bearbeitungskapazität des SEM übersteigt. Die aktuellen Prognosen gehen von 27[NB]000 bis 30[NB]000 neuen Asylgesuchen, plus Ukrainerinnen und Ukrainer, aus. Im Normalfall werden 5000 Betten benötigt, der Notfallplan aus dem Jahr 2016 sieht 9000 vor - dies reicht jedoch nicht aus. Es ist aufgrund der Hochrechnung notwendig, 13[NB]000 Betten bereitzuhalten.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Gesamtbundesrat drei Nachträge: 26 Millionen Franken betreffen den Funktionsaufwand. Mit den 180 zusätzlichen Stellen kann die monatliche Bearbeitungskapazität des SEM um 1000 Erledigungen erhöht und neu auf 2690 ausgerichtet werden. Dies reicht aus heutiger Sicht aus, um mit dem prognostizierten Gesuchseingang von 30[NB]000 Asylgesuchen im Jahr 2023 Schritt halten zu können.
139,9 Millionen Franken werden beantragt, um den Betrieb in den Bundesasylzentren gewährleisten zu können. Es geht hierbei um Folgekosten; es handelt sich um mehr Betten sowie um Kosten für Betreuung, Sicherheit und Verpflegung.
Die Nachmeldung betrifft Unterbringungskosten, da die Armee die Unterkünfte teilweise wieder selbst benötigt. Es geht um 132,9 Millionen Franken. Sie betreffen die Container, die im Rahmen der Vorsorgeplanung Asyl aufgestellt werden sollen. Für den Bau und den Betrieb dieser zusätzlichen Unterkünfte beantragt Ihnen der Bundesrat diese 132,9 Millionen Franken. Noch offen ist, ob sich die Kantone an den Kosten beteiligen. Dies wünschte sich der Bundesrat; es ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen. Die 132,9 Millionen Franken beinhalten den Aufbau der Container mit 3000 Plätzen an mehreren Standorten, die Einrichtung, die IT-Infrastruktur, aber auch eine Reserve. Der Betrag soll für den Betrieb von etwa Oktober bis Dezember 2023 genutzt werden können, falls es dann notwendig sein sollte.
Eine Minderheit Sollberger lehnt alle diese drei Nachträge ab. Als Grund wird von der Minderheit vor allem die Migrationspolitik genannt. Ihre Finanzkommission ist mit 17 zu 7 Stimmen hingegen der Meinung, dass das SEM dieses Geld benötigt, um einerseits Asylgesuche rasch und gesetzeskonform bearbeiten zu können und um andererseits auch den Menschen, welche ein Asylgesuch stellen, ein Dach über dem Kopf gewährleisten zu können.
Beim Bundesamt für Justiz liegen ein Nachtrag in Höhe von 6,6 Millionen Franken und ein Verpflichtungskredit in Höhe von rund 40 Millionen Franken für die Pilotphase des Projekts E-ID einschliesslich Vertrauensinfrastruktur und Wallet vor. Das war in der Kommission unbestritten.
Nun noch zum EDA: Beim EDA gibt es Nachtragskredite im Umfang von 74 Millionen Franken, wovon 8 Millionen Franken intern kompensiert werden. 73 Millionen Franken dienen der Umsetzung des Hilfspaketes für die Ukraine. Dieses Hilfspaket bildet gemeinsam mit dem Nachtragskredit von 40 Millionen Franken beim SECO ein Massnahmenpaket, welches auch auf den bisherigen Projekten wie der Winterhilfe basiert. Ziel ist es, die prekäre Situation der Menschen zu verbessern und das Funktionieren des Staates sicherzustellen. Der Antrag der Minderheit Grin, die den Nachtrag, aber auch die Verpflichtungskredite ablehnt, wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen verworfen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte nicht, dass durch das Hilfspaket die zivile Unterstützung der Ukraine gefährdet ist oder aber an anderen Orten gespart werden muss.
Zum WBF: Dort gibt es einen Nachtrag von 40 Millionen. Dieser gehört zum Nachtrag des EDA, den ich gerade erläutert habe.
Beim UVEK gibt es drei Nachtragskredite: Die 1,1 Millionen Franken beim Funktionsaufwand sind lediglich ein interner Transferaufwand und bedeuten keine Mehrausgaben. Beim Bundesamt für Energie soll das Programm Winter-Energiespar-Initiative weitergeführt werden. Beim Bundesamt für Verkehr sollen 87 Millionen Franken für den regionalen Personenverkehr bezahlt werden. Dieser Nachtrag wird von der Minderheit Bühler bestritten, die Kommission stimmte [PAGE 1013] aber mit 14 zu 11 Stimmen diesem Nachtrag zu. Die Begründung war - der Sprecher der Minderheit wird das sicherlich auch noch sagen -, dass dieser Beitrag nicht mehr in der Verantwortung des Bundes stehen würde.
Der Nachtrag im EDI beruht auf einer neuen Zinssituation im BAG und war in der Kommission unbestritten.
Dies in aller Kürze zu den umstrittenen und weniger umstrittenen Nachtragskrediten im Nachtrag Ib.
Ich bitte Sie, jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.