Stark Jakob · Ständerat · 2023-06-01
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01
Wortprotokoll
"Wer gar zu viel bedenkt, wird wenig leisten." Das ist Schiller. Ich meine, dass wir so viel besprochen und bedacht haben, dass es Zeit ist, Entscheide zu fällen. Ich möchte mich zu Artikel 2a des Energiegesetzes kurzfassen. Ich gehöre zur Mehrheit, die diesen Artikel gestrichen haben will. Ich möchte drei Bemerkungen machen und Kollege Engler eine Frage stellen.
1.[NB]Es ist wichtig, dass wir die Stromproduktion priorisieren. Das ist uns allen klar. Wir haben jetzt aber auch gesehen, dass es eben auch andere Interessen gibt, die es zu berücksichtigen gilt. Diese Interessenabwägung machen wir hier, und es geht darum, festzustellen, ob die Ergänzung mit dem Restwasser noch dieser Interessenabwägung entspricht oder nicht.
2.[NB]Der Stellenwert der Frage der Restwassermengen wurde schon von Kollege Zanetti und anderen angetönt. Seit etwa fünfzehn Jahren sind gesetzliche Restwassermengen in Kraft. Die Frage ist eigentlich nur dann richtig bedenkenswert, wenn man das, was Herr Fässler gesagt hat, zu Ende denkt: wenn man bis 2050 oder darüber hinaus alle Wasserkonzessionen von den gesetzlichen Restwassermengen entbinden und sie tiefer setzen würde. So ein Antrag müsste ehrlicherweise auf dem Tisch liegen. Jetzt haben wir aber einen Antrag zur Sistierung, der genau so viel bringt, wie Kollege Zanetti gesagt hat: Er bringt 0,09 Terawattstunden für die Winterproduktion. Der Stellenwert dieser Frage ist in der Interessenabwägung untergeordnet und ganz klar gering. Bedenken Sie, dass wir in Artikel 12 Absatz 2bis des Energiegesetzes entschieden haben, dass der integrale Auenschutz aufgehoben wird. Wir können also in Gletschervorfeldern oder alpinen Schwemmebenen - und es wird, wie[NB]Herr[NB]Noser[NB]gesagt[NB]hat,[NB]in[NB]den[NB]nächsten Jahren mehr davon geben - neue Stauseen und neue Wasserkraftanlagen errichten. Dieser Kompromiss, diese Interessenabwägung ist erfolgt.
3.[NB]Ich möchte mich nochmals auf Kollege Fässler beziehen: Sie haben gesagt, Gemeinwohl sei das beste Gesetz. Da gebe ich Ihnen absolut recht. Wenn Sie Artikel 33 des Gewässerschutzgesetzes anschauen, sehen Sie, dass dort alle hier vorgebrachten Gründe aufgezählt werden, weshalb Restwassermengen überhaupt gebraucht werden. Selbstverständlich wird da nicht nur die Stromproduktion genannt - sie wird priorisiert -, sondern auch der Naturschutz ist ein ganz wichtiger Bereich. Es geht auch um die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, und es geht um die landwirtschaftliche Produktion. Es geht um das Trinkwasser und das Grundwasser. Bei der landwirtschaftlichen Produktion geht es darum, ob unsere Wiesen noch Wasser haben oder ob Wasser zur Bewässerung der landwirtschaftlichen Produktion vorhanden ist. Das alles möchten Sie sistieren. Das Gemeinwohl sei das beste Gesetz, sagen Sie, da gebe ich Ihnen recht; aber dann empfehle ich Ihnen eben, der Mehrheit zu folgen.
Ich habe noch eine Frage an Kollege Engler. Ihr Antrag freut mich sehr. Es war in der Kommission nie möglich, irgendwo eine Konvergenz zu diskutieren. Was ich Sie aber fragen möchte: Sie haben das Wort "sowie" drin. Sie möchten die Erreichung der Produktions- und Importziele mit dieser Regelung des Bundesrates gewährleisten sowie die drohende Mangellage abwenden. Ich habe Verständnis dafür, dass man die drohende Mangellage auch etwas längerfristig definieren könnte. Jetzt haben wir aber quasi zwei Tatbestände. Wäre es für die Klarheit dieses Antrags nicht sinnvoller, das Wort "sowie" zu streichen?
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen.