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Fischer Roland · Nationalrat · 2023-06-01

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

Im Gegensatz zum Nachtrag Ia, welcher die dringlichen Verpflichtungskredite im Zusammenhang mit der CS-Rettung umfasste, ist der Nachtrag Ib deutlich weniger spektakulär. Die Ablehnung des Nachtrags Ia durch die Mehrheit Ihres Rates in der ausserordentlichen Session, diese Ablehnung, die man ja nicht gerade als Sternstunde unserer parlamentarischen Demokratie bezeichnen kann, wirkt jedoch nach: So wurde sowohl von der Finanzkommission des Ständerates als auch von der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates ein Antrag wiederaufgenommen, den departementalen Ressourcenpool des Eidgenössischen Finanzdepartements um 7 Millionen Franken aufzustocken. Die zusätzlichen Mittel sollen für die vom Eidgenössischen Finanzdepartement bzw. von externen Beratern gewährleistete Begleitung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, für die umfassende Prüfung der Möglichkeiten von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse, für die Aufarbeitung der Erkenntnisse aus den Geschehnissen rund um die Credit Suisse und für die Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Rechtsgrundlagen eingesetzt werden. Der Kredit umfasst dazu eine entsprechende Rahmenbedingung der Kreditverwendung, die vom Ständerat gestern bereits angenommen [PAGE 1015] wurde. Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission und stimmt somit dieser Aufstockung zu.

Bei den Lohnmassnahmen unterstützen wir hingegen die Minderheit, die den Antrag des Bundesrates vertritt. Die zusätzlichen Mittel für die Finanzierung eines höheren Teuerungsausgleichs von 2,5 Prozent statt wie budgetiert 2 Prozent wollen die Mehrheiten beider Finanzkommissionen aber ablehnen. Sollten beide Räte den Nachtragskredit ablehnen, hätte dies jedoch keinen Einfluss auf den höheren Teuerungsausgleich, da dieser mit den Personalverbänden vereinbart und somit vom Bundesrat dem Personal bereits zugesichert wurde. Die Mittel müssten aber im Eigenaufwand der Departemente, Behörden und Gerichte kompensiert werden.

Hier ist zu beachten: Auch der Bund ist vom Fachkräftemangel sehr stark betroffen, insbesondere im IT-Bereich. Wir erachten es deshalb nicht als sinnvoll, beim Eigenaufwand zu sparen. Dies würde den Handlungsspielraum und die Attraktivität des Bundes auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigen und das Risiko von Verzögerungen bei wichtigen Projekten erhöhen. Zudem liegt der Teuerungsausgleich mit 2,5 Prozent unter der im Jahr 2022 gemessenen Teuerung von 2,8 Prozent. Der dem Bundespersonal gewährte Teuerungsausgleich ist somit verhältnismässig.

Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit beantragt der Bundesrat ein weiteres Hilfspaket zugunsten der Ukraine und der Republik Moldau in der Höhe von 113 Millionen Franken. Die entsprechenden Nachtragskredite werden von einer Minderheit Ihrer Kommission abgelehnt. Wir Grünliberalen stimmen jedoch dem Antrag des Bundesrates und somit auch der Mehrheit der Kommission zu. Die Schweiz leistet keine militärische Unterstützung für die Ukraine. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz im Bereich der humanitären Hilfe und der Hilfe für den Wiederaufbau ihre Verantwortung wahrnimmt. Das tut sie leider immer noch nicht in genügendem Ausmass. Denn sie leistet im internationalen Vergleich immer noch relativ wenig zivile Unterstützung.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Asylbereich zu sprechen kommen. Wir nehmen erstaunt zur Kenntnis, dass eine Mehrheit des Ständerates den nachgemeldeten Antrag des Bundesrates ablehnt, vorsorglich zusätzlich 132,9 Millionen Franken für die allfällige Bereitstellung von bedarfsgerechten Container-Unterkünften zu bewilligen. Eine Minderheit der Finanzkommission unseres Rates lehnt sogar den gesamten Nachtragskredit hier ab. Aus unserer Sicht sind die Anträge des Bundesrates vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von geflüchteten Menschen berechtigt. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Bund am Anfang des Asylverfahrens steht und dass die Zivilschutzanlagen gemäss Vereinbarung primär den Kantonen als Reserven dienen sollen. Sie können deshalb nicht gleichzeitig auch Reserven des Bundes sein. Wenn Sie den Antrag des Bundesrates ablehnen, dann besteht das Risiko, dass der Asylprozess und unter Umständen auch Ausbildungslehrgänge der Armee nicht mehr ordnungsgemäss durchgeführt werden können.

Ich bitte Sie also im Namen der grünliberalen Fraktion, dem Antrag des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.