Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-01
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-01
Wortprotokoll
Ich äussere mich aufgrund der Tatsache, dass wir uns im Differenzbereinigungsverfahren befinden, zu einigen wenigen Punkten. Der rote Faden, der Grundsatz des Bundesrates ist jener, dass wir uns keine neuen Steuerausnahmen wünschen, und ich werde mich daher auch entsprechend positionieren.
Zunächst zu den Reisebüroleistungen: Auch wenn hier die Steuerausnahme mithilfe der Verwaltung gesetzestechnisch jetzt besser formuliert wurde, rate ich Ihnen davon ab, diese neue Steuerausnahme einzuführen. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.
Es geht weiter zu den Steuerausnahmen für Ambulatorien und Tageskliniken: Hier gibt es keinen Minderheitsantrag in Ihrem Rat. Ich verlange hier keine Abstimmung, weil ich davon ausgehe, dass Sie Ihrer Kommission folgen und damit eine Differenz zum Ständerat schaffen. Der Bundesrat unterstützt den Ständerat und die Fassung gemäss geltendem Recht.
Gleiches gilt für die Steuerausnahme für Managed-Care-Leistungen; auch hier gibt es keinen Minderheitsantrag in Ihrem Rat. Der Bundesrat unterstützt hier den Ständerat; Sie würden an der Differenz festhalten.
Zur Ausweitung der Steuerausnahme im Bereich der Spitex: Hier möchte ich Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben, weil jede Verschiebung der Grenze zwischen steuerbaren und von der[NB]Steuer[NB]ausgenommenen[NB]Leistungen wieder zu einer neuen Bruchstelle führt und damit zu neuen Ungleichbehandlungen.
Zur Steuerausnahme für das Zur-Verfügung-Stellen von Personen für Zwecke der Krankenbehandlung: Hier erachtet die Mehrheit Ihrer Kommission eine Ausdehnung der Steuerausnahme als nicht gerechtfertigt. Sie schlägt jedoch eine Streichung der Einschränkung vor, wonach es sich um eine religiöse oder weltanschauliche Einrichtung handeln muss. Ich empfehle Ihnen, hier im Grundsatz auch beim[NB]geltenden[NB]Recht[NB]zu[NB]bleiben,[NB]diese Einschränkung zu streichen und die Version der Mehrheit Ihrer Kommission vorzuziehen.
Beim Normalsatz für umweltschädliche Pflanzenschutzmittel empfehle ich Ihnen, der Minderheit Michaud Gigon zu folgen. Die Frage, wann ein umweltfreundliches und wann ein umweltschädliches Pflanzenschutzmittel vorliegt, soll in der Mehrwertsteuerverordnung geregelt werden. Dabei wird man sich voraussichtlich auf die Pflanzenschutzmittelverordnung abstützen. Damit hat man auch ein taugliches Kriterium für die mehrwertsteuerliche Qualifikation.
Zur Frage betreffend die Mehrwertsteuerabrechnung mit Kreditkarte für ausländische Unternehmen: Hier bitte ich Sie, der Mehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen. So könnte auch die Differenz ausgeräumt werden.
Zum Verlagerungsverfahren für alle Importeurinnen und Importeure: Ich bitte Sie, hier gemäss Mehrheit zu verfahren und die entsprechenden Minderheitsanträge abzulehnen. Mit dem Verlagerungsverfahren kann im Ausland ohne Bezahlung der Mehrwertsteuer eingekauft werden. Im Inland hingegen ist die Mehrwertsteuer mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen und kann erst in der Steuerabrechnung zurückgefordert werden. Damit wird die Binnenwirtschaft gegenüber der Importwirtschaft benachteiligt. Zudem - das hat Frau Birrer-Heimo als letzte Sprecherin noch erwähnt - gäbe es im Einführungsjahr bei der Einführung des generellen Verlagerungsverfahrens Mindereinnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Franken. Diese Mindereinnahmen wären bei der Schuldenbremse zu berücksichtigen. Eine Aufhebung dieses Betrags käme erst wieder in Betracht, wenn man das System wieder ändern würde. Ich empfehle Ihnen, hier auch der Mehrheit zu folgen.