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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-06-01

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

Zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b liegt ein Minderheitsantrag vor. Es geht hier darum, dass man in- und ausländische Reisebüros gleich behandeln will. Im Unterschied zur Kommissionsmehrheit will die Minderheit die Gleichbehandlung nicht in der Steuerausnahme, sondern in der Besteuerung erreichen. Es gibt keinen Grund, weshalb unbedingt diese Branche eine Steuerausnahme erhalten soll, wenn alle anderen international tätigen Branchen mehrwertsteuerpflichtig sind. Wer die Mehrwertsteuer vereinfachen will, muss vor allem Steuerreduktionen aufheben und nicht neue schaffen.

Warum hat die Kommission überhaupt legiferiert? Es wurden hier parlamentarische Vorstösse umgesetzt, die der Bundesrat ursprünglich abgelehnt hatte; es handelt sich um die Motionen Stöckli 18.4194 und von Siebenthal 18.4363, die in den Räten eine Mehrheit gefunden hatten und die diesem Entwurf zugrunde liegen. Sie tönten gut. Die Problematik, die man erkannt hatte, war, dass gemäss geltendem Recht ausländische Tour Operators für ihre Leistungen, die sie in der Schweiz erbringen, Mehrwertsteuer bezahlen müssen und deshalb die Gefahr besteht, dass sie der Schweiz ausweichen. Es war also als Standortmassnahme gedacht, man wollte das korrigieren.

Man stellte dann im Rahmen der Kommissionsarbeit fest, dass Schweizer Reisebüros, die Packages für ausländische Gruppen machen und das Gleiche anbieten, halt mehrwertsteuerpflichtig sind, was bedeutet, dass sie damit einen Preisnachteil erleiden würden, sprich: Der Entwurf würde zu einer neuen Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Anbietern führen. Das wollte man nicht und hat in einem zweiten Schritt vorgeschlagen, die Schweizer Reisebüros, die das anbieten, auch von der Mehrwertsteuer zu befreien bzw. sie mit ausländischen Anbietern gleichzusetzen. Es sollen für alle gleich lange Spiesse gelten.

Das ist das, was die Mehrheit macht. Es geht hier darum, ob die Marge der Reisebüros zu versteuern ist oder nicht. Die Mehrheit will die Marge der Reisebüros von der Steuer ausnehmen, und zwar für inländische wie ausländische Reisebüros. So schafft man eine Gleichbehandlung.

Wenn man eine Gleichbehandlung schaffen will, kann man entweder beides oder nichts besteuern. Der Nationalrat hat das letzte Mal beschlossen, beim geltenden Recht zu bleiben, also beides zu besteuern.

Die Minderheit - gemäss Nationalrat - will auch eine Gleichbehandlung. Sie will Schweizer Reisebüros und ausländische Reisebüros für ihre Marge steuerbar machen.

Welche Argumente sprechen für die Minderheit, für das Festhalten am Beschluss des Nationalrates? Es gibt erstens keinen Grund, weshalb gerade die Reisebürobranche [PAGE 1026] gegenüber anderen weltweit tätigen Branchen zu privilegieren ist. Es gibt keinen Grund, weshalb man sie mehrwertsteuermässig privilegieren sollte. Wer zweitens die Mehrwertsteuer vereinfachen will, muss vor allem Steuerreduktionen aufheben und nicht neue schaffen. Es ist steuersystematisch die sauberste Lösung, beim geltenden Recht zu bleiben, was unser Rat in der ersten Runde auch beschlossen hat.

Ich bitte Sie darum, die Minderheit zu unterstützen.