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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2023-06-01

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

Der Ständerat hat die Vorlage am 28. Februar 2023 beraten und in der Gesamtabstimmung oppositionslos gutgeheissen. Nun sind wir also in der Differenzbereinigung. Die WAK-N hat diese Differenzen an ihrer Sitzung vom 3. April behandelt. Ich werde inhaltlich nicht mehr darauf eingehen; davon haben Sie jetzt genügend gehört. Ich werde auch nur[NB]noch[NB]auf[NB]die[NB]Mehrheitsmeinungen eingehen, weil die Minderheiten sich auch dementsprechend deutlich ausgedrückt haben.

Bei Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b, "Ausländische Reisebüros", haben wir, also die Mehrheit, wie gesagt, die Lösung des Ständerates übernommen, diese in der WAK-N noch präzisiert. Somit ist für die Mehrheit der Kommission nun das Ziel der damals überwiesenen Vorstösse erreicht, man konnte die im bundesrätlichen Entwurf nicht enthaltene Gleichbehandlung korrigieren.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, der Mehrheit zu folgen.

In Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8 geht es um die Spitex-Betreuungen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte hier beim geltenden Recht bleiben und somit weiterhin einen Unterschied zwischen nicht gewinnstrebigen und gewinnstrebigen Organisationen machen, also keine Gleichstellung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationen vornehmen. Damit sollen auch Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt verhindert werden. Die Kommission bittet Sie[NB]mit[NB]16[NB]zu[NB]8[NB]Stimmen[NB]bei[NB]0[NB]Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 12 möchte die Mehrheit der Kommission zwar beim geltenden Recht bleiben, jedoch den Passus "religiöse oder weltanschauliche" streichen. Dies ändert am Regelungsgehalt nichts, weil schon heute beispielsweise öffentliche Spitäler darunterfallen. Alle nicht gewinnstrebigen Leistungserbringer fallen unter diese Bestimmung. Die Kommission bittet Sie mit 13 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

In Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 7 geht es um den umweltfreundlichen Dünger. Die Mehrheit Ihrer Kommission will beim geltenden Recht bleiben, das heisst, sämtlicher Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mulch und anderes pflanzliches Abdeckmaterial sollen weiterhin dem reduzierten Satz unterliegen. Fachlich sei es praktisch nicht möglich, zwischen umweltfreundlichen und nicht umweltfreundlichen Pflanzenschutzmitteln zu unterscheiden. Es wäre ein grosser Aufwand für die Mehrwertsteuerabteilung, die Kriterien festzulegen, welche Pflanzenschutzmittel zu welcher Kategorie gehören. Die Kommission bittet Sie mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 37a, diese Bestimmung betrifft auch Artikel 67 Absätze 1bis und 1ter: Die Mehrheit der Kommission möchte hier der ursprünglichen Änderung des Bundesrates folgen, der den Zwang, eine Steuervertretung zu bestimmen, für ausländische Unternehmen durch eine Kann-Bestimmung ersetzt. Man will damit die Flexibilität haben, dass Firmen, die sich als zuverlässig erwiesen haben, beispielsweise keine Steuervertretung mehr bestimmen müssen. Es geht also nur um die Frage, ob man zwingend eine Steuervertretung [PAGE 1030] haben muss oder ob das auch eine Kann-Bestimmung sein könnte. Die Kommission bittet Sie mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a, dem Verlagerungsverfahren bei Importen: Die Mehrheit folgt hier dem Ständerat und möchte das Verlagerungsverfahren nicht auf alle Steuerpflichtigen ausdehnen, da das Nachteile für das inländische Gewerbe darstellt und für diejenigen, die mit der vereinfachten Saldosteuersatzmethode abrechnen, zusätzlichen Aufwand generiert. Die Kommission bittet Sie, der Mehrheit zu folgen, die mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande gekommen ist.