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Stark Jakob · Ständerat · 2023-06-01

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst noch etwas nachtragen, das ich vorhin unterlassen habe: Ich bin Verwaltungsrat der Axpo Holding AG. Daraus ergeben sich zwar gute Sachkenntnisse, aber auch eine gewisse Interessenbindung.

Ich komme zum Minderheitsantrag zu den Effizienzzielen. Hier ist es mir wichtig, Ihnen zuerst zu sagen: Effizienzziele sind überhaupt nichts Neues. Sie sind etabliert. Wenn Sie das heutige, geltende Recht - das Energiegesetz - anschauen, dann sehen Sie, dass darin drei Hauptziele enthalten sind und dass in Artikel 2 Absatz 2 eines dieser Hauptziele festgelegt ist: die sparsame und effiziente Energienutzung. Der Bundesrat hat hier schon eine wunderbare gesetzliche Grundlage.

Wenn Sie das Gesetz weiter durchsehen, dann lesen Sie in Artikel 5, "Grundsätze", in Absatz 1 Buchstabe a: "Jede Energie ist möglichst sparsam und effizient zu verwenden" - auch das ist eine gesetzliche Grundlage. Artikel 32, "Wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen", und das ganze 8. Kapitel widmen sich der sparsamen und effizienten Energienutzung. Ich möchte das nicht alles erklären, aber Artikel 45 - das ist mir wichtig - erklärt die Kantone im Zusammenhang mit Gebäuden zuständig für alle Massnahmen in dieser Geschichte der sparsamen und effizienten Energienutzung.

Ich ziehe zwei Folgerungen aus dieser kurzen Analyse:

1.[NB]Das geltende Energiegesetz ist bereits sehr stark auf die Förderung der Energieeffizienz, insbesondere der Effizienz beim Stromverbrauch, ausgerichtet.

2.[NB]Bund und Kantone teilen sich diese Aufgabe auf. Für produktbezogene Massnahmen ist der Bund zuständig, für Massnahmen im Gebäudebereich sind die Kantone zuständig, und für Massnahmen in Unternehmen, insbesondere Zielvereinbarungen, sind Bund und Kantone gemeinsam zuständig.

Wenn wir die Anträge beurteilen, stellt sich nun die Frage, ob es bei dieser Ausgangslage nötig ist, dass der Bund den Elektrizitätslieferanten neu gemäss Beschluss des Nationalrates "Zielvorgaben zur stetigen Steigerung der Effizienz beim Elektrizitätsverbrauch" machen soll, deren Einhaltung der Bund kontrolliert und deren Nichterreichung er sanktioniert. Der Bund schreibt vor, kontrolliert und sanktioniert alle Stromlieferanten in der Schweiz. Die Minderheit steht diesem - erlauben Sie mir diesen Ausdruck - etatistischen Ansatz skeptisch gegenüber. Die Minderheit beschränkt sich auf ein zusätzliches Anreizsystem für Effizienzmassnahmen der Stromendverteiler in Artikel 6 Absatz 4bis StromVG.

Weshalb lehnt die Minderheit das neue Effizienzförderungsmodell des Nationalrates ab?

1.[NB]Es wird einen gewaltigen administrativen Aufwand generieren, für die Elektrizitätslieferanten, vor allem aber für den Bund. Es müssen standardisierte Massnahmen, standardisierte Energieeffizienzmassnahmen definiert und kontrolliert werden. Es müssen nicht standardisierte Massnahmen kontrolliert werden; die Elektrizitätslieferanten könnten nicht standardisierte Massnahmen eingeben. Der Bund muss jede einzelne kontrollieren.

Zudem muss der Handel für diese Massnahmen unter den Elektrizitätslieferanten geregelt werden. Sie müssen sich vorstellen: Es gibt einen Markt für Energieeffizienzdienstleistungen, und ein Stromlieferant, der diese Bedingungen des Bundesgesetzes nicht erfüllt, kann sich dann bei einem anderen Stromlieferanten eindecken. Es muss also einen Markt geben, und dieser Markt muss geregelt, organisiert und kontrolliert werden, damit eben der gewünschte Energiedienstleistungsmarkt funktioniert. Zudem müssen jene Kantone und Elektrizitätswerke, die heute bereits wirkungsvolle Projekte mit Stromeffizienzmassnahmen betreiben, ihre Programme mit grösstem Aufwand ab- oder umbauen und auf das neue System ausrichten. Das dürfen Sie nicht vergessen: Alles, was heute schon funktioniert, muss auf das neue System umgebaut werden. Das ist in höchstem Masse ineffizient.

2.[NB]Vieles am neuen Modell ist einfach noch sehr unklar, beispielsweise der Begriff "Elektrizitätslieferanten", der offensichtlich nicht einfach die Endverteiler meint, sondern auch alle Stromlieferanten umfasst, die ausserhalb des gebundenen Marktes den Strom direkt an die Endverbraucher verkaufen. Wie werden diese festgestellt? Wie wird hier kontrolliert? Wie wird hier sanktioniert?

Dann möchte ich noch einen Hinweis machen: Hier liegt eben auch der wesentliche Unterschied zu EU-Ländern, wo ein voll liberalisierter Strommarkt existiert. Dort macht das eigentlich irgendwo dann Sinn. Aber wir haben einen halb liberalisierten Markt. Wie funktioniert dann zum Beispiel die Wirkungsmessung der Stromeffizienzmassnahmen? Wie erfolgt zum Beispiel die Abgrenzung zu den Effizienzverbesserungen, die von den Endverbrauchern ohnehin vorgenommen worden wären, zum Beispiel durch den Ersatz von Altgeräten - etwa wenn ich einen Kühlschrank habe und jetzt einen neuen kaufe oder wenn ich einen neuen Kühlschrank kaufe, weil ich persönlich überzeugt bin, dass ich Strom sparen will - oder durch Aufwandüberlegungen aufgrund der angestiegenen Strompreise?

Die vielen offenen Fragen haben auch damit zu tun, dass dieser Antrag nicht in der Vernehmlassungsvorlage des Bundes enthalten war und deshalb nie sauber dargestellt und breit diskutiert worden ist. Konsequenterweise hat der Bundesrat dann ja auch in seiner Botschaft darauf verzichtet.

3.[NB]Der Beschluss des Nationalrates untergräbt auch hier die bisherige Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Bereits heute - ich habe darauf hingewiesen - vollziehen viele Kantone ihre Aufgaben bezüglich Stromeffizienzförderung sehr erfolgreich. Statt die vorhandenen Programme mit einem neuen Bundessystem zu torpedieren, wäre es viel erfolgversprechender, die Kantone in ihren Anstrengungen zu bestärken und zu motivieren.

Es ist nicht nur mehr Vertrauen in die Kantone nötig. Wir dürfen zweifellos auch auf das Verhalten der Strombezüger und Strombezügerinnen vertrauen, die sich aufgrund der gestiegenen Strompreise für mehr Spar- und Effizienzmassnahmen entscheiden werden.

Insgesamt komme ich deshalb zum Schluss, dass die Gründe für dieses etatistische Experiment nicht überzeugen und dass wir neben den vielen laufenden Effizienzmassnahmen auch auf die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Menschen und Unternehmen setzen sollten. Seit dem letzten Winter sind Eigeninitiative und Eigenverantwortung deutlich gestiegen.

Ich empfehle Ihnen deshalb mit Überzeugung, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.