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Flach Beat · Nationalrat · 2023-06-01

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

Die UREK hat an ihrer Sitzung vom 28. März 2023 die von Herrn Nationalrat Kamerzin am 16. März 2022 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass das Recht von Umwelt- und Heimatschutzorganisationen zur Beschwerde gegen die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einzuschränken sei. Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die [PAGE 1040] Minderheit Roduit - Sie haben es gehört - beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Die parlamentarische Initiative will die Artikel 55[NB]ff. des Umweltschutzgesetzes dahin gehend ändern, dass die heute gemäss Artikel 12 NHG beschwerdeberechtigten Organisationen keine Legitimation zur Beschwerde besitzen, wenn das Planungsobjekt eine Einrichtung zur Erzeugung von Energie betrifft. In der Begründung führt der Initiant aus, dass aufgrund des fehlenden Stromabkommens mit der EU, der Lage in der Ukraine, der unsicheren Gasversorgung und drohender Winterstromknappheit rasch Lösungen zu finden seien, um die Produktion einheimischer erneuerbarer Energien, insbesondere die Stromproduktion aus Wasserkraft, anzukurbeln. Das Beschwerderecht der Umweltverbände stehe dem aber entgegen.

Die deutliche Mehrheit Ihrer Kommission sieht demgegenüber im Verbandsbeschwerderecht ein bewährtes Instrument des schweizerischen Umweltrechts. Es überträgt den beschwerdeberechtigten Organisationen eine Kontrollfunktion bezüglich des korrekten Vollzugs des Umweltrechts und leistet damit auch einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit in diesem Bereich. In der Bilanz der Beteiligungsrechte der Natur- und Umweltschutzorganisationen schlägt zudem positiv zu Buche, dass sie vom Verbandsbeschwerderecht zurückhaltend, selektiv und sparsam Gebrauch machen, sie im Gegensatz zu Individualbeschwerden eine hohe Erfolgsquote haben, die Einsprachen also überwiegend auch materiell begründet sind und so dem Gesetz zum Durchbruch verhelfen.

Die umfassende Beteiligung von Natur- und Heimatschutzorganisationen und beschwerdeberechtigten Organisationen führte dazu, dass man bei Projekten von Energieanlagen genauer darauf achtet, dass die Vorschriften zum Umweltschutz, zum Landschaftsschutz usw. zu beachten und einzuhalten sind. Daneben verschafft der öffentliche, partizipative Prozess der Projekte auch mehr Akzeptanz in der Gesellschaft. Letztlich ist das Beteiligungs- und Beschwerderecht von Umweltorganisationen auch auf völkerrechtlicher Ebene durch die Aarhus-Konvention verbindlich, die seit der Ratifikation vom 3. Juni 2014 auch für die Schweiz gilt.

Dass Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden müssen, um insbesondere die baulichen Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 umzusetzen, hat jedoch auch Ihre Kommission anerkannt. Dass es ihr damit ernst ist, hat sie mit dem "Solar-Express", dem "Wind-Express" und den Massnahmen im Mantelerlass bewiesen. Ausserdem kommt eine Beschleunigungsvorlage aus dem Bundesrat, die die Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigen will. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, und wir dürfen die Botschaft diesen Sommer erwarten.

Es ist tatsächlich so, dass viele potenzielle Projekte aufgrund der langen Verfahrensdauer gar nicht erst vorangetrieben werden. Das liegt aber zumeist nicht an der Einspracheberechtigung von Umweltorganisationen, sondern häufig an Individualbeschwerden einzelner Player. Sie sagen: "Das ist ja alles gut und schön, aber 'not in my backyard'!" Entsprechend werden diese Verfahren gar nicht aufgrund des Landschafts- oder Umweltschutzes angegangen, sondern es wird aus Individualinteressen dagegen angekämpft. Die Umweltschutzorganisationen sind vielmehr auch Teil der Energiestrategie 2050, suchen überall Kompromisse, helfen mit und verbessern damit auch diese Projekte.

Eine Minderheit der Kommission - Sie haben es gehört - beantragt, der Initiative Folge zu leisten, und verweist auf den dringlichen Handlungsbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Kommission hat mit 16 zu 5 Stimmen befunden, dass sie dieses Anliegen bereits aufgenommen hat. Eine Mehrheit gibt deshalb der Initiative keine Folge.

Ich bitte Sie namens der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.