Engelberger Eduard · Nationalrat · 2003-03-20
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Die SiK hat heute Morgen den Staatsvertrag mit Frankreich zum G8-Gipfel in Evian beraten, nachdem der Ständerat dieses Abkommen gestern Mittwoch, den 19. März, mit 41 zu 0 Stimmen genehmigt hat; das zusammen mit dem Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee.
Der Staatsvertrag legt den Rahmen und die Grundsätze der Zusammenarbeit, der Kooperation fest. Die Details werden, soweit sie nicht bereits anderweitig in Staatsverträgen geregelt sind, von den zuständigen Instanzen situativ festgelegt. Der Staatsvertrag sieht keinen Polizeiaustausch vor. Frankreich übernimmt mit 18 Millionen Schweizerfranken den Hauptteil der geschätzten 25 Millionen Franken Gesamtkosten. Die Kommission erachtet diese Aufteilung als verhältnismässig. Der Anteil Frankreichs wird nach dem G8-Gipfel gegen Vorlage einer detaillierten Kostenrechnung durch die Schweizerische Eidgenossenschaft bestimmt. In den finanziellen Bestimmungen, Artikel 9, wird für den französischen Anteil eine Höchstgrenze von 12 Millionen Euro genannt; das sind die 18 Millionen Franken, die ich bereits erwähnt habe. Die Kosten der Kantone, die durch den G8-Gipfel verursacht werden, werden zu hundert Prozent vom Bund zurückerstattet. Hingegen werden Investitionskosten der Kantonspolizeien, die nicht direkt mit dem G8-Gipfel zu tun haben, nicht abgedeckt sein.
Das vorliegende Abkommen wird für eine begrenzte Dauer - das ist in Artikel 15 festgelegt - abgeschlossen. Es sieht keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor und führt keine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbei. Somit ist es nicht dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung unterstellt.
Die Kommission hat dem Staatsvertrag mit 16 zu 1 Stimmen zugestimmt, dabei den Nichteintretensantrag von Herrn Schlüer klar abgelehnt. Herr Schlüer begründet seinen Antrag mit den gleichen Argumenten wie beim Assistenzdienst, aber auch mit der Haftung in Artikel 10 des Vertrages und der mangelnden Beteiligung Frankreichs an den Kosten: Eine Höchstgrenze von 18 Millionen Franken sei nicht gerechtfertigt, weil die Gesamtkosten inklusive möglicher Schadenfälle jetzt nicht ganz klar zu berechnen seien. Die allgemeine Diskussion in der Kommission war auch diesem Thema gewidmet. Vor allem tauchte auch die Frage auf: Wer bezahlt, wenn ausserhalb der Kantone Waadt, Genf und Wallis Schäden durch mögliche Demonstrationen entstehen? Aufgrund der Ausführungen der Verwaltung ist nun aber anzunehmen, dass der Bund dafür aufkommt. Vielleicht gibt die Frau Bundesrätin eine abschliessende Antwort darauf. Im Übrigen gab auch die Höchstgrenze in Artikel 9 zu reden, wobei die Kommission der Ansicht ist, dass diese Beteiligung Frankreichs an den Kosten in der Schweiz absolut akzeptabel und verhältnismässig ist. Fazit daraus aber auch: Man kann in einem solchen Vertrag, wobei mit den Nachbarstaaten, vor allem mit Frankreich, schon etliche Verträge der Zusammenarbeit und Kooperation bestehen, einfach nicht alles bis zum Allerletzten regeln.
Die Kommission beantragt Ihnen gemäss ihrer Gesamtabstimmung mit 16 zu 1 Stimmen, nicht nur einzutreten, sondern dem Staatsvertrag auch zuzustimmen, wie das der Ständerat gemacht hat. Ich bitte Sie, die Anträge Schlüer und Zisyadis auf Nichteintreten abzulehnen.