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Herzog Verena · Nationalrat · 2023-06-05

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05

Wortprotokoll

Wir wissen es: Die AHV basiert in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Generationen. Wir sprechen von einem Generationenvertrag. Die laufenden Renten werden durch die sogenannt aktive Bevölkerung finanziert, dies im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun und das Werk weiterführen werden. Doch dieser Generationenvertrag wird seit Längerem arg strapaziert. Wir leben länger und beziehen länger AHV. Im Gegensatz dazu geht der Anteil der Erwerbstätigen kontinuierlich zurück.

Als 1948 die ersten Renten ausbezahlt wurden, betrug die über das Rentenalter 65 hinausgehende Lebenserwartung 12,4 Jahre für Männer und 14 Jahre für Frauen. Inzwischen ist die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern und Frauen dank dem medizinischen Fortschritt und einer gesünderen Lebensweise erheblich gestiegen. Heute kommen Männer während fast 20 Jahren und Frauen während bald 23 Jahren in den Genuss der ordentlichen AHV-Rente, und es ist von einer weiteren Erhöhung der Lebenserwartung auszugehen. Die Forderungen der Initiative der Jungfreisinnigen sind insofern absolut berechtigt: Das Rentenalter für beide Geschlechter soll auf 66 gesetzt und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt werden.

Die Generation, die die AHV einführen konnte, hatte den Konsens gefunden. Eine Mehrheit der Bevölkerung sagte damals Ja. Nun sind wir gefordert, dieses solidarische Werk so anzupassen, dass auch kommende Generationen noch davon profitieren. Kommen wir vom Egotrip herunter, und stellen wir realistische Anforderungen an die AHV. Kommen wir zurück auf den Sinn und Zweck, den die AHV erfüllen sollte. Dann sollten wir wenigstens bereit sein, einen Teil des Versäumten nachzuholen, d.[NB]h., das AHV-Alter auf 66 Jahre festzulegen und es an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Das ist nicht mehr als vernünftig, realistisch und ganz im Sinne der Erfinder. Alles andere bedeutet, auf Kosten der anderen, der Jungen, spezifisch der nächsten Generation, zu leben.

Als langjährige Politikerin, die sich auch bereits für die Altersvorsorge 2020 und die AHV 21 eingesetzt hat, weiss ich, wie wichtig es ist, eine ausgeglichene Vorlage präsentieren [PAGE 1096] zu können und auch strategische Überlegungen zu machen. Denn die AHV 2020 wurde vom Volk abgelehnt. Die AHV 21 wurde nur haarscharf angenommen. Bald kommt die BVG-Vorlage zur Abstimmung, die wir auf keinen Fall gefährden dürfen. Zudem muss der Bundesrat bis zum 31. Dezember 2026 eine nächste Vorlage für die Stabilisierung der Renten zwischen 2030 und 2040 präsentieren.

Die grossen Herausforderungen jedoch nur wie eine heisse Kartoffel vor sich herzuschieben und den nächsten Politikern zu überlassen, ist nicht meine Art. Gefragt sind von uns konkrete Lösungen. Deshalb unterstütze ich den direkten Gegenentwurf zur Renten-Initiative, der ein langfristiges Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben bei der AHV anstrebt. Ist das Gleichgewicht gefährdet, muss der Bundesrat Massnahmen zuhanden des Parlamentes verabschieden. Im Gegensatz zur Renten-Initiative fokussiert der direkte Gegenentwurf nicht nur auf das Referenzalter, sondern berücksichtigt die grundsätzliche finanzielle Situation der AHV, und das ist entscheidend für die Sicherung des Generationenvertrags.

Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und stimmen Sie ebenfalls dem direkten Gegenentwurf zu. Es bedarf dringend einer Reform.