Studer Lilian · Nationalrat · 2023-06-05
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-05
Wortprotokoll
"Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge" - im Grundsatz ist dies unser aller Wunsch, und niemand ist dagegen. Im Gegenteil, die EVP und ich sind dankbar, dass im letzten Herbst die beiden AHV-Vorlagen vom Volk bestätigt wurden. Wir erinnern uns aber:
1.[NB]Die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) wurde nur knapp angenommen. Nun bereits wieder mit einer weiteren Erhöhung des Rentenalters zu kommen, wäre schlicht ein Affront. Schon letzten Herbst prophezeiten die Gegner, dass dies der Steilpass für eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 sei. Somit würden wir ihnen nur recht geben. Wenn wir dies tun, fehlt uns als politische Institution und als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes definitiv jegliches Feingefühl.
2.[NB]In der Vorlage zur Reform AHV 21 wurde das Rentenalter zugunsten eines Referenzalters aufgehoben. Das war wichtig und richtig, da wir damit den Renteneintritt geöffnet und flexibel gemacht haben. Damit müssen wir nun erst einmal Erfahrungen sammeln. Trotzdem ist es ein wichtiger Punkt in der AHV 21. Die Arbeitnehmenden haben so die Chance, ihre AHV-Renten aufzubessern; es ist aber auch für die Wirtschaft, die unter Fachkräftemangel leidet, eine Chance.
3.[NB]Das Parlament hat dem Bundesrat bereits den Auftrag erteilt, bis Ende Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Auf dem heute geltenden Gesetz können wir uns nicht lange ausruhen - doch alles eben zu seiner Zeit. Die Lösung, die der Bundesrat uns 2026 vorlegt, muss aus Sicht der EVP sowohl sozial gerecht ausgestaltet sein als auch die Situation am Arbeitsmarkt einbeziehen. Beides berücksichtigt der vorliegende Initiativtext nicht.
Aus den genannten Gründen unterstützt die EVP weder die Initiative noch den Rückweisungsantrag an die Kommission zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags. Auch der direkte Gegenvorschlag ist aus der Sicht der EVP nicht der richtige Weg, um dies jetzt schon so zu definieren: Er fordert faktisch eine automatische Erhöhung des[NB]Referenzalters, gekoppelt an die finanziellen Perspektiven der AHV. Auch wenn andere Länder einen solchen Automatismus eingeführt haben, halten wir eine solche mögliche Variante aus den schon genannten Gründen für zu früh.
Noch einmal: Wir haben mit der AHV 21 einen guten Kompromiss erreicht. Nun braucht es eine Verschnaufpause, bevor wir eine neue AHV-Reform im Rat diskutieren und beschliessen. Die vorliegende Forderung hätte aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Form vor dem Volk keine Chance. Vergessen wir nicht: In den 25 Jahren vor der AHV 21 im letzten Jahr ist keine Vorlage beim Volk durchgekommen. Es braucht eine weitere Reform, und sie wird kommen, und ohne Erhöhung wird es wahrscheinlich nicht gehen - aber eben nicht zu diesem Zeitpunkt. Lassen wir nun die aktuell vom Volk angenommene AHV-Reform zuerst einmal in Kraft treten und den Bundesrat seine Arbeit erledigen, um dann eine gute und durchdachte Lösung zu finden.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes anmerken: Mit grosser Sorge schauen wir auf den möglichen Zeitpunkt einer Abstimmung zu dieser Initiative. Möglich ist, dass die Abstimmung zur Renten-Initiative mit jener zur BVG-Revision zusammenfällt. Dies wäre unseres Erachtens gefährlich und würde unsere Arbeit im Zusammenhang mit der Berufsvorsorge torpedieren. Deshalb legen wir es den Initianten nahe, einen Rückzug ihrer Initiative in Betracht zu ziehen. Dies tun wir insbesondere auch, weil der Bundesrat bereits einen Auftrag zur Erarbeitung einer weiteren Reform gefasst hat und uns in drei Jahren zudem konkrete Ergebnisse aus der Analyse der jetzigen Reform vorliegen. Darauf können wir die zukünftige AHV seriös aufbauen.
Wie gesagt: Wir, ich und die EVP, lehnen zum jetzigen Zeitpunkt sowohl die Initiative als auch allfällige Gegenentwürfe ab und bitten Sie, dasselbe zu tun.