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Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-06-06

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-06

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion fordert eine Rentenerhöhung für bedürftige Rentnerinnen und Rentner. Das ist verständlich, weil gerade die tiefsten Renten, die Minimalrenten, nicht sehr hoch sind.

Nun, die Renten basieren natürlich auf einer Rentenformel, die äusserst komplex ist. Das gilt nicht nur für die Minimalrenten, sondern auch für die Maximalrenten. Für den Fall, dass eine Rentnerin oder ein Rentner mit der Rente zu wenig finanzielle Mittel hat, um existieren zu können, haben wir mit den Ergänzungsleistungen im Prinzip ein Instrument, mit dem man situativ, auf den Einzelfall bezogen und aufgrund des Bedürfnisses entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel erteilen kann. Es gibt einen Rechtsanspruch darauf. Diese Ergänzungsleistungen werden getragen durch den Bund und die Kantone.

Wenn man nun die Rentenformel entsprechend anpassen möchte, was bereits einmal eine Idee im Rahmen der Altersvorsorge 2020 war, die dann allerdings in der Einigungskonferenz keine Mehrheit gefunden hat, dann ist das eine äusserst komplexe Angelegenheit. Eine solche Anpassung trifft eben nicht nur die Rentenformel für die AHV, sondern sie hat auch Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen, und sie hat nachher auch Auswirkungen auf die Invalidenversicherung. Die Auswirkungen sind also sehr breit gefächert. Eine Anpassung der Rentenformel betrifft nicht nur die Bundesleistung, sondern auch die Leistungen der Kantone, und sie betrifft auch die Frage in Bezug auf den Export von Renten der ersten Säule.

Es kommt hinzu, dass der Finanzierungsbedarf - ich komme zur Ziffer 4 der Motion - 2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV respektive der IV nicht übersteigen sollte. Nehmen wir z.[NB]B. das Jahr 2025: Wir werden 2025 aufgrund der Haushaltperspektiven der AHV Leistungen in der Höhe von rund 59 Milliarden Franken zu entrichten haben. Das würde bedeuten, dass 1,1 Milliarden Franken entsprechend zusätzlich aufgewendet werden müssten; das geht dann weiter über die Jahre 2030, 2032.

Darum bin ich zur Auffassung gelangt, dass man diese Motion, diese äusserst komplexe Geschichte - nicht zuletzt auch deshalb, weil sie möglicherweise künftig auch den Finanzausgleich betreffen wird - in der vorberatenden Kommission behandeln sollte.