Stark Jakob · Ständerat · 2023-06-06
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-06
Wortprotokoll
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) wurde vom Bundesrat auf der Grundlage von Artikel 5 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als Inventar von nationaler Bedeutung erstellt. Das Isos stellt zweifellos eine ausgezeichnete Dokumentation vieler schöner Ortsbilder der Schweiz dar, deren Erhaltung wichtig ist.
Das Isos hat sich durchgesetzt. Es ist eine Erfolgsgeschichte des Ortsbildschutzes. Vielleicht aber gerade deshalb ist es viel mehr als ein Inventar. Ein Isos-Eintrag ist heute vor allem auch durch die Entscheide des Bundesgerichtes und durch die Verwaltungspraxis sozusagen zum Axiom geworden. Es ist in sämtlichen Planungsprozessen eine unantastbare Vorgabe.
Nötig ist deshalb eine Anpassung des NHG, welche das nationale Interesse an einem Ortsbild insofern relativiert, als das ausgewiesene öffentliche Interesse von Gemeinden, Städten und Kantonen als ebenso bedeutend wie das Isos taxiert wird. Dies wird es ermöglichen, in Planungsprozessen eine Interessenabwägung auf Augenhöhe vorzunehmen mit sinnvollen Kompromissen, welche kommunale oder kantonale Entwicklungsprojekte ermöglichen.
Ich spreche hier insbesondere die nötige bauliche Innenentwicklung und Verdichtung in den Städten und Gemeinden an, aber auch andere Anliegen in diversen Bereichen wie z.[NB]B. beim öffentlichen Grünraum, beim Gewässerraum, beim Lärmschutz, bei der Produktion erneuerbarer Energie, Anliegen bezüglich Naturgefahren oder auch beim Schnell- oder Langsamverkehr.
Ich beantrage mit meiner Motion deshalb, das Natur- und Heimatschutzgesetz bzw. die Bestimmungen über die Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung so anzupassen, dass ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare bei der Erfüllung einer kantonalen oder kommunalen Aufgabe überhaupt in Erwägung gezogen werden kann und dass nach erfolgter Interessenabwägung bei ausgewiesenem öffentlichem Interesse eben auch eine Abweichung bewilligt werden kann. Weiter sollen diese Isos-Inventare neu auch auf Begehren einer Planungsbehörde hin überprüft werden können. Das ist sehr wichtig.
Das Isos soll die bauliche Entwicklung und Verdichtung weiterhin beeinflussen und auch lenken, aber nicht mehr einfach verhindern - keine Erstarrung, sondern Evolution!