Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-07
Wortprotokoll
Wir beraten als Erstrat das Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmungen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz). Ich führe das deshalb aus, weil ein Einzelantrag Minder auf dem Tisch liegt, welcher eine Abänderung des Titels dieses Gesetzeserlasses verlangt; wir werden darauf zurückkommen. Eine zweite Vorlage, "Einführung der Regulierungsbremse", die sich ebenfalls mit Regulierungen von Unternehmungen befasst, wird anschliessend behandelt. Dort wird Ihnen die Mehrheit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission den Antrag stellen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Es gibt auch einen Minderheitsantrag für Eintreten auf die Vorlage. Diese Vorlage hier wurde durch die WAK-S vorberaten, die andere Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse durch die Staatspolitische Kommission.
Was will der Bundesrat mit dieser Vorlage? Der Bundesrat will die Regulierungsbelastung der Unternehmungen reduzieren, und gleichzeitig - das ist die zweite Stütze dieser Vorlage - will er die Digitalisierung von Behördenleistungen fördern und weiter ausbauen. Man ist sich einig darin, dass effiziente und massvolle Regulierungen ein zentrales Element für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen sein können.
Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz schlägt der Bundesrat verschiedene gezielte Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmungen vor. Er ist insbesondere bestrebt, die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform Easygov weiter auszubauen. Die neue gesetzliche Verankerung von Grundsätzen und Prüfpflichten soll dazu beitragen, dass neue Regulierungen effizient und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmungen administrativ schlank ausgestaltet werden. Dieser Teil der Gesetzgebung knüpft an bestehende Richtlinien des Bundesrates an, die den Departementen und der Verwaltung heute schon Vorgaben dazu machen, wie sie zu regulieren haben bzw. was sie dabei beachten müssen.
Die Regulierungskosten der Unternehmungen sollen transparenter ausgewiesen werden und in die Entscheidungsgrundlagen von Bundesrat und Parlament einfliessen. Weiter sollen bestehende Regulierungen mittels Bereichsstudien gezielt auf ihr Entlastungspotenzial überprüft werden. Insgesamt soll die Bundesverwaltung die Entlastungsmöglichkeiten bei bestehenden und neuen Regulierungen konsequenter identifizieren und ausschöpfen.
Zur direkten Entlastung der Unternehmungen gehören auch effiziente elektronische Prozesse zwischen Unternehmungen und Behörden. Die Bestimmungen für eine zentrale elektronische Plattform zur Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmungen ermöglicht das Angebot eines nationalen One-Stop-Shops. Behörden sollen beim Vollzug von Bundesrecht verpflichtet werden, ihre elektronischen Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Unternehmen können alle angebotenen Behördenleistungen über einen einzigen Account abwickeln. Die Prozesse sollen dadurch schneller, effizienter und benutzerfreundlicher werden. Diese Vorlage, wie sie Ihnen vom Bundesrat unterbreitet wird, wie auch die einzelnen Massnahmen wurden in der Vernehmlassung breit unterstützt.
Ich möchte Ihnen kurz die wesentlichen Elemente dieser Vorlage vorstellen, damit ich anschliessend in der Detailberatung darauf verzichten kann, jede Bestimmung zu erläutern. Ich mache das dort nur in zwei Fällen, nämlich erstens, wo es um die Regulierungskostenschätzung geht, weil dort ein Mehrheits- und ein Minderheitsantrag vorliegen. Zweitens würde ich in der Detailberatung auch einige Ausführungen zur zentralen elektronischen Plattform machen.
Der Entwurf sieht als erstes Element Regulierungsgrundsätze vor, die bei der Ausarbeitung von neuen Erlassen und der Evaluation von bestehendem Recht als Leitlinien und Hilfestellung für eine volkswirtschaftlich effiziente und für Unternehmungen möglichst wenig belastende Regulierung dienen sollen.
Ein zweites Element stellen verschiedene Prüfpflichten dar, durch die die verantwortlichen Einheiten der Bundesverwaltung gesetzlich verpflichtet werden - heute sind es Richtlinien, die das regeln -, bei der Erarbeitung von neuen Rechtsetzungsvorhaben Vereinfachungsmassnahmen für Unternehmungen und KMU zu prüfen. Allfällige Entlastungsmöglichkeiten sollen im Rechtsetzungsprozess explizit analysiert und frühzeitig diskutiert werden können.
Das dritte Element sind konkrete Vorgaben zur Schätzung der Regulierungskosten für Unternehmen bei neuen Regulierungsvorhaben. Darauf werde ich in der Detailberatung zurückkommen.
Als viertes Element wird ein Auftrag zur Überwachung der Regulierungsbelastung der Unternehmungen formuliert. Es geht um ein Monitoring, das Aufschluss darüber geben soll, welche Problembereiche mit besonders hoher Belastung vorhanden sind, um auch frühzeitig eingreifen zu können.
Mit den Bereichsstudien als fünftes Element soll zudem ein Instrument verankert werden, das die Belastungen der Unternehmungen aufgrund bereits bestehender Regulierungen in den Fokus nimmt. So soll jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Regulierungsbereichen ausgewählt werden, für welche im Rahmen von Bereichsstudien ein Entlastungspotenzial identifiziert und konkrete Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen werden. Schliesslich wird der Bundesrat verpflichtet, alle vier Jahre gegenüber dem Parlament Bericht abzulegen über die Erkenntnisse aus dem Monitoring der Regulierungsbelastung, über die Entlastungsvorschläge aus den [PAGE 496] Bereichsstudien, über deren Umsetzung sowie über allfällige weitere Anstrengungen im Bereich der administrativen Entlastung. Sowohl die Berichterstattungspflicht als auch die erwähnten Monitoring- und Bereichsstudien sind auf zehn Jahre befristet.
Als sechstes Element ist die zentrale elektronische Plattform zur vereinfachten Abwicklung von Behördenleistungen zu nennen. Ich komme dann in der Detailberatung auf diesen Bereich zurück, weil es sich dabei um ein neues Instrument handelt, das den Unternehmungen einen erleichterten Zugang zu den Behörden verschaffen soll.
So viel zum Eintreten. Die Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Es liegen insgesamt zwei Mehrheits- und zwei Minderheitsanträge zum Entwurf vor, zudem ein Antrag Minder auf Anpassung des Titels dieser Gesetzgebung.