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Egger Kurt · Nationalrat · 2023-06-07

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-06-07

Wortprotokoll

Ich spreche für die grüne Fraktion.

Die Vorlage hat eine sehr lange Geschichte. Sie wurde jedenfalls lange vor meiner Zeit in diesem Rat aufgegleist. Am[NB]16.[NB]Dezember 2016 reichte Nationalrätin Jacqueline Badran die parlamentarische Initiative ein, welche verlangt, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der Lex Koller unterstellt werden. Als bewilligungspflichtig sind vorgesehen: erstens Wasserkraftwerke, zweitens Rohrleitungsanlagen für die Beförderung von gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, drittens das Stromnetz und die Verteilnetze, viertens Kernkraftwerke.

Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen. Sie beziehen eine Monopolrente und sind damit privilegiert. Sie können nicht wettbewerblich betrieben werden und verfügen über administrierte Mengen und Preise. Solche Infrastrukturen gehören gänzlich in die öffentliche Hand. Grosse Produktionsanlagen sind auch "too[NB]important to fail", wie man hier sagen könnte. Beim Angebot herrscht Produktionszwang - man muss Strom produzieren -, und bei der Nachfrage herrscht Konsumzwang. Es bestehen praktisch keine Preiselastizitäten, die Preise sind grundsätzlich gegeben. Zudem sind die Wasserkraft und die Netze von strategisch existenzieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. Wir kennen uns inzwischen gut mit [PAGE 1154] der Too-big-to-fail-Problematik aus - zur Genüge kennen wir uns damit aus. Aus ordnungspolitischen Gründen soll ein Verkauf solcher Infrastrukturen an Personen im Ausland ausgeschlossen werden.

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass der Erwerb von strategischen Infrastrukturen durch Personen im Ausland für bewilligungspflichtig erklärt wird. Die Vorlage kommt also keinem Erwerbsverbot gleich. Nebst der Bewilligungspflicht ist eine Meldepflicht vorgesehen, nach welcher Inhaberinnen und Inhaber und Betreiberinnen und Betreiber gegenüber dem Bundesamt für Energie einmal jährlich die aktuellen Beteiligungs- und Finanzierungsverhältnisse der Infrastrukturen offenlegen müssen. Der Erwerb einer Infrastruktur wird nur dann bewilligt, wenn dadurch die Interessen der Schweiz im positiven Sinne gestärkt werden und keine staatspolitischen Interessen entgegenstehen.

Mit diesen Massnahmen soll erstens verhindert werden, dass nicht in der Schweiz ansässige Privatpersonen mit ausländischer Staatsangehörigkeit strategisch sensible Infrastrukturen frei erwerben können, die für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind. Zweitens soll verhindert werden, dass solche Privatpersonen potenzielle inländische Investoren - ich denke zum Beispiel an Pensionskassen - verdrängen und dass Renditen ins Ausland abfliessen. Es soll auch verhindert werden, dass in guten Zeiten Dividenden ausgeschüttet, in schlechten Zeiten jedoch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Stromkonsumentinnen und -konsumenten zur Kasse gebeten werden. Letztlich geht es auch darum, zu verhindern, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ausländische Geldfonds alimentieren.

In diesem Sinne unterstützen wir auch die Minderheit Munz. Sie verlangt, dass der Erwerb eines jeden Anteils der Bewilligungspflicht unterstellt wird und dass hier in diesem Absatz nicht auch noch Schlupflöcher eingebaut werden.

In diesem Sinne sind wir für Eintreten: Wir unterstützen die Vorlage, und wir unterstützen auch die Minderheit Munz. Deshalb werden wir uns in der Detailberatung nicht mehr äussern.