Stöckli Hans · Ständerat · 2023-06-07
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-07
Wortprotokoll
Ausgangspunkt der Vorlage war die Motion 16.3360, "Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen", die 2018 und 2019 in beiden Räten angenommen wurde und verlangt hat, dass für Vorlagen, von der mehr als 10[NB]000 Unternehmungen betroffen wären oder die zu einer bestimmten höheren Belastung der Unternehmen führen würden, eine institutionelle Regulierungsbremse eingeführt würde. Der Bundesrat hat sich mit der Aufgabe entsprechend befasst und eine Vorlage ausgearbeitet, die auch einer Vernehmlassung unterzogen worden ist. Diese Vernehmlassung war sehr durchzogen und auch sehr kontrovers; insbesondere haben sich 18 Kantone klar gegen die Vorlage ausgesprochen. Zwar hat uns der Bundesrat das Geschäft dennoch unterbreitet, aber er verzichtet darauf, einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
Die Regulierungsbremse, die wir heute diskutieren, zielt darauf ab, einen Anstieg der Regulierungskosten für Unternehmen zu minimieren. Zu diesem Zweck sollen Bundesgesetze und Genehmigungsbeschlüsse zu völkerrechtlichen Verträgen, die für Unternehmen mit erheblichen Belastungen verbunden sind, vom Parlament nur noch mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden können. Ob eine Vorlage dem erhöhten Mehrheitserfordernis zu unterstellen ist, soll von der Anzahl betroffener Unternehmen und von den gesamthaft erwarteten Regulierungskosten für sämtliche Unternehmen abhängen. Der Bundesrat schlägt dazu, wie es die Motion verlangt hat, den Schwellenwert von 10[NB]000 Unternehmungen mit höheren Regulierungskosten vor, ebenso wie eine gesamthafte Erhöhung der Regulierungskosten für Unternehmen von mehr als 100 Millionen Franken, betrachtet über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt wären, was politisch in den Räten ausgemehrt werden müsste, müsste die Vorlage einem qualifizierten Mehr im Sinne der "Mehrheit der Mitglieder der beiden Räte" unterstellt sein. Das entspricht der heute bereits praktizierten Mehrheitsregel bei der Ausgabenbremse, bei der Erhöhung der Gesamtausgaben bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf, also bei der sogenannten Schuldenbremse, und bei den dringlichen Bundesbeschlüssen.
Diese Vorlage wurde in der WAK anhand eines Mitberichtes diskutiert. Die WAK hat der SPK mit 6 zu 5 Stimmen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die SPK hat sich auch detailliert mit diesem Geschäft auseinandergesetzt und empfiehlt Ihnen mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, aus folgenden Gründen nicht auf die Vorlage einzutreten:
Ich glaube, das entscheidende Element ist das staatspolitische Element. Mit dieser Regulierungsbremse würde man die Akteurgruppe Unternehmen anders behandeln als alle anderen Akteure, auch die Menschen. Wir haben es vorhin in der Diskussion gehört: Menschen sind Steuerzahler, und eine Regulierung, die sich auf die Steuern bezieht, müsste dementsprechend auch die Menschen in die Abstimmungsvorlage einbeziehen. Dementsprechend sind wir überzeugt, dass es sehr schwierig wird, andere Anliegen wie Umweltanliegen - die CO2-Steuer beispielsweise - anders zu behandeln als die auch sehr wichtigen Anliegen der Unternehmungen.
Ein weiterer Grund ist, dass, wie die Arbeit an dieser Vorlage es belegt hat, die direkten Auswirkungen sehr minim sind. Die Verwaltung hat alle Schlussabstimmungen in der Zeit von 2014 bis 2019 untersucht und festgestellt, dass diese Regulierungsbremse eigentlich höchstens bei 0,5 Prozent aller Abstimmungen allenfalls eine Folge gehabt hätte. Dementsprechend ist also die Problematik dahin gehend zu sehen, dass man eine Verfassungsänderung mit doppeltem Mehr machen müsste, um einen Nutzen zu erreichen, der nicht belegbar ist. Dieses Problem ist sehr ernst zu nehmen, insbesondere vonseiten der Staatspolitischen Kommission.
Dann haben wir festgestellt, dass diese Lösung, die vorgeschlagen wird, nur auf die Kosten fokussiert. Wenn eine Regulierung, wie zu hoffen ist, auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringt, wenn dadurch ein betriebswirtschaftlicher Vorteil erreicht wird, dann wird das nicht aufgerechnet, sondern man bezieht sich hier lediglich auf die Kosten. Das ist eine sehr einseitige Betrachtungsweise, die auch sehr schwierig zu vermitteln ist.
Es kommt noch dazu, und das haben wir ja auch schon mehrmals diskutiert, dass die Abschätzung dieser Folgekosten über eine Zeitspanne von zehn Jahren - wir haben es auch vorhin gehört, gerade bei der Steuervorlage - jeweilen sehr schwierig ist. Oftmals - und das ist das Hauptelement, das wir zu beachten haben, denke ich - wird die Folge der Kosten dann insbesondere in der Detailverordnung definiert. Doch zum Zeitpunkt, wenn das Parlament über die Frage der Anwendung dieser Bremse entscheiden muss, sind die Verordnungen jeweilen noch nicht oder nicht immer vollständig vorhanden.
In der Staatspolitischen Kommission wurde auch die Befürchtung geäussert, dass mit der Regulierungsbremse eine Rechtsunsicherheit entstehen könnte, weil die Frage, ob die qualifizierte Abstimmungsprozedur anzuwenden sei, Gegenstand von Debatten sein dürfte. Gestützt auf die sehr schwierige Datenlage wäre das dann sicher jeweils Gegenstand diverser kontroverser Auseinandersetzungen, was der Beschlussfassung nicht förderlich wäre. Wir haben auch festgestellt, dass kein anderes Land eine ähnliche Regelung hat.
Ausserdem wurde in der Debatte hervorgehoben - das finde ich aus parlamentarischer Sicht auch noch wichtig -, dass sich das Parlament nicht ohne Not selbst binden sollte. Wenn wir hier also eine Vorschrift machen, die uns selbst bindet, dann verzichten wir ohne triftigen Grund auf die Handlungsfreiheit des Parlamentes.
Wir haben die Aufgabe, unsere Unternehmungen bei der Regulierung nicht unnötig zu beeinträchtigen. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz haben Sie soeben wichtige Entscheide in die richtige Richtung gefällt, die jetzt in ein Gesetz gegossen werden. Damit ist ein wichtiger Teil des an sich berechtigten Anliegens erfüllt; das ist auch das wichtige Argument des Bundesrates, denke ich.
Diese Tatsache und diese Überlegungen haben in der Staatspolitischen Kommission zu diesem klaren Entscheid geführt. Ich bitte Sie deshalb, diesem Achtung zu verschaffen und nicht auf die Vorlage einzutreten.