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Hefti Thomas · Ständerat · 2023-06-08

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-08

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf das Geschäft nicht einzutreten, jedenfalls nicht jetzt. Dem Parlament stehen für die Aufsicht und Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der anderen Träger von Bundesaufgaben die Geschäftsprüfungskommissionen zur Verfügung. In Erfüllung ihrer Aufgaben können diese der Geschäftsprüfungsdelegation bestimmte Aufträge erteilen, insbesondere dann, wenn die Informationsrechte der Geschäftsprüfungskommissionen zur Wahrung der Oberaufsicht nicht ausreichen sollten. Die Geschäftsprüfungsdelegation verfügt nach Artikel 166 des Parlamentsgesetzes über die gleichen Informationsrechte wie eine PUK.

Die Frage, ob eine PUK eingesetzt werden soll oder ob man sich der ordentlichen Mittel bedienen soll, ist somit eine legitime Frage; man kann sie immer stellen. Tatsache ist: Wenn eine PUK zum Zuge kam, war stets von einem Skandal die Rede. Beim Mirage-Skandal 1964 war dies selbstredend der Fall. So war es auch 1989 bei der PUK EJPD und 1990 bei der PUK EMD sowie in den Jahren 1995 und 1996 bei der PUK Pensionskasse des Bundes. Tatsache ist weiter, dass diese PUK auf Vorkommnisse im Bundesrat und der Bundesverwaltung angesetzt waren.

Nun lesen wir in Artikel 2 Absatz 1 des uns unterbreiteten Bundesbeschlusses: "Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung bildet die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS, soweit diese der parlamentarischen Oberaufsicht unterliegen." Im Bericht des Büros des Nationalrates findet sich auf Seite 4 dazu noch Folgendes: "Die Untersuchung stützt sich auf die Zuständigkeit des Parlamentes für die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes [...]." Es wird auf Artikel 169 der Bundesverfassung verwiesen. Weiter steht: "Sie" - die Untersuchung - "erstreckt sich nicht auf natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die keine Aufgaben des Bundes erfüllen."

Die Kritik am Bundesrat hat in den Medien sofort nach dem[NB]19.[NB]März 2023 eingesetzt, teilweise war sie scharf und heftig. Aber in Bezug auf das Verhalten des Bundesrates und der Bundesverwaltung war nicht die Rede von einem Skandal. Es fragt sich daher, ob eine PUK und die damit einhergehende Stigmatisierung des Bundesrates und der Bundesverwaltung gerechtfertigt ist oder ob es nicht angezeigt wäre, mit den ordentlichen Instrumenten, das heisst mit den Geschäftsprüfungskommissionen, fortzufahren, jedenfalls bis auf Weiteres. Damit wäre nicht ausgeschlossen, dass unter gewissen Umständen doch noch eine PUK eingesetzt würde.

Effektiv ist jedenfalls bis jetzt von einem Skandal bezüglich des Verhaltens von Bundesrat und Verwaltung nicht die Rede. Meinerseits teile ich die Beurteilung von alt Bundesrat Kaspar Villiger: "Bundesrätin Karin Keller-Sutter und ihr Krisenteam haben in der CS-Krise genau das getan, und zwar unter hohem zeitlichem Druck, im Nebel nicht hundertprozentig klarer Entscheidungsgrundlagen und in dem Wissen darum, dass es in solchen Situationen nur einen einzigen Versuch gibt, der gelingen muss. Das verdient Respekt und nicht Häme und Kritik. Und das Wichtigste: Die Lösung hat dem unbestechlichen Urteil der Märkte standgehalten." Das stand am 8. Mai in der "Neuen Zürcher Zeitung". Am 2. Juni titelte die gleiche Zeitung auf Seite 23: "Das CS-Risiko für den Bund ist weg". Der Titel allein verspricht etwas zu viel. Denn man erfährt bei näherer Lektüre, dass die Credit Suisse die Liquiditätshilfen an die Nationalbank zurückbezahlt habe und so nur noch, aber immerhin, die 9-Milliarden-Garantie für die UBS für allfällige hohe Verluste wegen der CS bestehen bleibt. Vorgestern erfuhr man dann, dass offenbar auch das Closing bis jetzt auf gutem Wege sei. Das sind gute Nachrichten, doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Auch das wäre vielleicht ein Grund, mit der allfälligen Einsetzung einer PUK noch zuzuwarten.

Speziell aber war es doch, wie oft die Fusion schlechtgeredet wurde. Noch in der Woche nach dem 20. März wurde die UBS wiederholt von vielen Seiten als "Monsterbank" betitelt. Ich hoffe, man kommt davon weg. Kurz nach dem 19. März las man in der "Neuen Zürcher Zeitung", die Chefin des EFD sei angezählt. Das Mitgefühl, das den Eigentümern von AT1-Anleihen plötzlich entgegengebracht wurde, war erstaunlich und überraschend. Dazu aus einem Interview mit Professor Aymo Brunetti in der Zeitschrift "Schweizer Monat" vom Juni dieses Jahres die Frage: "Der Entscheid der Finma, die Additional-Tier-1-Anleihen wertlos zu erklären, sorgt ebenfalls für grosse Kontroversen. War er richtig?" Und die Antwort: "Ja, es stand glasklar im Prospekt, dass die Behörden eine Abschreibung anordnen können, sobald die Bank staatlich unterstützt wird. Offenbar verwechseln einige Akteure die Papiere mit den Bail-in-Instrumenten, die in Aktien umgewandelt werden, sobald eine Bank in ein Sanierungs- und Insolvenzverfahren eintritt. Ziel der Aktion der Behörden war es ja gerade, das zu verhindern."

Zusammenfassend sei auch auf einen Kommentar mit dem Titel "Schwarzer Tag" verwiesen, der am 23. März in der "Finanz und Wirtschaft" erschien. Einleitend las man dort: "UBS übernimmt Credit Suisse. Das ist kein Grund zur Freude. Für niemanden. Nicht einmal für die UBS." Wäre es denn ein Grund zur Freude gewesen, wenn die CS am 20. März die Schalter hätte schliessen müssen, mit dem ganzen Rattenschwanz an weitreichenden, schädlichen Folgen? Es sei ein schwarzer Tag für die Schweiz, "an deren Nimbus der Unverwundbarkeit ein weiteres Mal gekratzt wird". Mit Verlaub: Es ging zwar um eine systemrelevante, aber um eine private Firma und nicht um die Schweiz. In alle Betroffenheit hätte sich doch vielleicht auch eine Spur Stolz mischen können, dass ein Schweizer Unternehmen an einem einzigen Wochenende in der Lage war, das Problem zu lösen, ohne dass man eine ausländische Institution hätte zu Hilfe rufen müssen, wie sich Sergio Ermotti in einem Interview äusserte.

Es sei ein schwarzer Tag für die Finma - diese Behauptung wird mit nicht überprüfbaren Fakten belegt. Ich zitiere aber ein Interview der Präsidentin der Finma, das sie am 31. Mai "Le Temps" gegeben hat:

"... on ne peut pas réglementer la confiance. Maintenir ou renforcer la confiance est avant tout le rôle de la direction et du conseil d'administration de la banque."

Es sei ein schwarzer Tag für die Politik. Es war ein aussergewöhnlicher, strenger und schwieriger Tag; ich verweise auf alt Bundesrat Villiger.

Und nicht zuletzt sei es auch ein schwarzer Tag für die CS. Das trifft nun zu. Hätte die CS ein anderes, verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolleres Geschäftsgebaren gelebt, wäre es nie zu dem gekommen, was am 19. März geschehen ist. Das ist der Punkt der ganzen Sache. Kein Geschäft innerhalb von Banken sei risikolos, sagt Axel Weber in der "NZZ" vom 2. Juni. Doch die Kernkompetenz von Banken müsse sein, Risiken richtig zu managen und zu begrenzen. Es sei Aufgabe des Verwaltungsrates, dies dem Management vorzugeben.

An dem hat es gefehlt in dieser Sache, darin liegt der Grund des Debakels. Doch das wird die PUK nicht klären können. Das können Gerichte in Verantwortlichkeitsprozessen machen. Gemäss dem Bericht des Büros des Nationalrates vom[NB]30.[NB]Mai 2023 erstreckt sich die Untersuchung der [PAGE 537] PUK nicht auf natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die keine Aufgabe des Staates erfüllen.

Der Grund für das Debakel liegt nicht beim Bundesrat, nicht bei der Politik, nicht bei der Bundesverwaltung - im Gegenteil: Die Politik, das heisst Volk und Stände und, sehr direkt, Kollege Minders Initiative, haben für die einjährige Amtsdauer der Verwaltungsräte gesorgt und für die Abstimmungen über die Entschädigungen für Verwaltungsräte und Geschäftsleitung. Auch die Aktionäre haben bei der CS nicht gehandelt. Und sagen Sie mir jetzt nicht, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Aktionäre könnten das einfach nicht. Bei der ABB wurde der Beweis erbracht, dass es geht.

Den Fehler mittels einer PUK bei der Politik, dem Bundesrat, der Vorsteherin des EFD und der Bundesverwaltung zu suchen, zeugt geradezu von Masochismus. Seit Jahren hören wir in diesem Haus, dass es mehr Frauen an wichtigen Stellen brauche. Hier haben wir ein Trio, geschätzte Kolleginnen, die Vorsteherin des EFD, die Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung und die Staatssekretärin des SIF, die gehandelt und Schaden von unserem Land abgewendet haben. Das verdient Respekt, nicht eine PUK, bei der es nach Skandal riecht.

Ich bin überzeugt, dass das, was zu prüfen und zu untersuchen ist, durch die Geschäftsprüfungskommissionen besorgt werden kann - mit etwas weniger Begleitmusik, aber solide und effizient und vielleicht etwas günstiger, doch das ist nicht die Frage. Es lag ein Problem vor bei einer privaten Unternehmung und nicht beim Staat. Und Sie wollen hier eine PUK einsetzen, die staatliches Handeln untersucht. Wollen Sie wirklich dieses Zeichen für die Zukunft aussenden? Ich will es nicht. Deshalb habe ich den Nichteintretensantrag gestellt, auch im Wissen, dass ich vielleicht der Einzige bin, der ihm zustimmt.