Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-06-08
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag Hefti abzulehnen, den Antrag des Büros auf Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission gutzuheissen und den Beschluss so zu genehmigen, wie er uns vorliegt.
Der Ständerat ist ja traditionell zu Recht skeptisch gegenüber der Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen. Wir waren in den letzten Jahrzehnten, kann man sagen, der Auffassung, dass eine PUK nur eingesetzt werden sollte, wenn wirklich ausserordentliche Verhältnisse vorliegen, und dass im Übrigen eigentlich die ordentlichen Organe unseres Parlamentes ihre Arbeit machen sollten.
Das Gesetz gibt den Eckpunkt vor, wann eine PUK eingesetzt werden soll. Es spricht etwas schwammig und trotzdem mit einer gewissen Klarheit von "Vorkommnissen von grosser Tragweite", die vorliegen müssen. Es spricht nicht von einem Skandal, ein Skandal ist nicht Voraussetzung für die Einsetzung einer PUK, sondern das Vorliegen von Vorkommnissen von grosser Tragweite. Ist jetzt die Notfusion ein Ereignis von grosser Tragweite? Ich glaube schon.
Die schweizerische Politik hat nach dem Zusammenbruch der UBS definiert, dass es in der Schweiz zwei Sorten von privaten Unternehmungen gibt: normale, sage ich einmal, und solche, die systemrelevant sind. Diese wurden gesetzlich auch so bestimmt. Wenn eine Unternehmung systemrelevant ist, dann darf der Staat diese Unternehmung nicht zusammenbrechen lassen. Das war ein erheblicher politischer Entscheid, das hatte man vor 2008 so nicht in der Gesetzgebung.
Die CS ist - bald muss es heissen: war - eine systemrelevante Unternehmung. Sie muss also gerettet werden. Wir im Parlament haben nach dem Fall UBS im Jahr 2008 eine Gesetzgebung erstellt - eine komplizierte Gesetzgebung, sie hat sehr viel Zeit beansprucht -, die die Situation vermeiden wollte, dass noch einmal eine Unternehmung mit Staatshilfe gerettet werden muss. Man hat eine Too-big-to-fail-Gesetzgebung gemacht, die durch die Finma sehr detailliert auf die einzelnen systemrelevanten Unternehmungen zugeschnitten wurde, mit einem ausgefeilten Planverfahren, was in einem solchen Fall passieren würde. [PAGE 540]
Nach dem 19. März dieses Jahres ist einfach festzustellen: Die Too-big-to-fail-Gesetzgebung wurde nicht angewendet, oder sie wurde grösstenteils nicht angewendet, oder sie konnte nicht angewendet werden, oder man wollte sie nicht anwenden. Ich will den Entscheid nicht fällen, welches die richtige Variante ist. Jedenfalls hat die Gesetzgebung, die heute immer noch geltendes Recht ist, nicht gegriffen. In dieser Situation ist es richtig, dass die Vorkommnisse untersucht werden, da es sich um eine systemrelevante Unternehmung handelt. Die GPK - das wurde vorhin einleuchtend ausgeführt, auch von der GPK selber - ist dazu wesentlich weniger gut geeignet, weil sie wesentlich weniger Untersuchungsmöglichkeiten hat als eine PUK.
Zwei, drei Anmerkungen vielleicht noch zum Erlassentwurf, den wir vor uns haben und den die Frau Vizepräsidentin des Rates vorgestellt hat: Gemäss Artikel 2 soll die Geschäftsführung der "letzten Jahre" untersucht werden. Ich bin der Meinung, es geht um die letzten Jahre. Das Wort "letzte" darf durchaus etwas grosszügig interpretiert werden. Vielleicht kommt die PUK zum Schluss, dass man mit der Untersuchung relativ weit zurückgehen muss, und das lässt das Mandat zu.
Gegenstand - und das ist auch gesagt worden - sind nur Träger von Aufgaben des Bundes, die unter der parlamentarischen Oberaufsicht stehen, also nicht, wie es die Vizepräsidentin gesagt hat, Subjekte des Privatrechts. Zum Beispiel ist auch nicht Gegenstand der Untersuchung der PUK, ob die AT1-Darlehen nun zu Recht gestrichen worden sind oder nicht; das ist Gegenstand privater Gerichtsverfahren, die laufen.
Hingegen kann es durchaus sein, dass indirekt das Verhalten von privaten Subjekten durch die PUK untersucht wird. Im Mandat steht in Artikel 2 Absatz 2 zu Recht, dass Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Handelns der entsprechenden Behörden zu untersuchen ist, "sowie deren Zusammenwirken untereinander und mit Dritten". Das heisst, wenn jetzt das Zusammenwirken zwischen Finma und CS untersucht werden soll, dann kann es nötig sein, dass man Abläufe innerhalb der CS untersucht, um diese Frage zu beantworten. Ich halte es sogar für sehr wahrscheinlich, dass das nötig werden wird. Dazu hat die PUK im Notfall sogar polizeiliche Mittel zur Verfügung, um zu entsprechenden Ergebnissen zu kommen. Also komplett ausgeschlossen von der Untersuchung sind Privatsubjekte nicht.
Dann gibt es im Entwurf zu Recht eine gewisse Korrektur gegenüber dem Titel der parlamentarischen Initiative 23.427. Sie hiess noch: "Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS". Zu Recht heisst es nun im Erlassentwurf in Artikel 3, die Kommission erstatte Bericht "über allfällige Verantwortlichkeiten und institutionelle Mängel" - das ist die richtige Formulierung. Die Untersuchung nur von Verantwortlichkeiten wäre nicht genügend. Verantwortlichkeit ist ein Synonym für Haftung. Verantwortlichkeit ist nicht gleich Verantwortung. Das sind zwei unterschiedliche Begriffe. Und wenn nur die Haftungsfrage untersucht würde, wäre das ungenügend - abgesehen davon, dass für den grossen Teil dieser Frage dann das Gericht zuständig wäre. Hingegen ist die Frage nach den institutionellen Mängeln wahrscheinlich die wichtige Frage, die zu klären ist. Die PUK soll zu Recht gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Erlassentwurfes das Recht haben, Vorschläge zur Behebung dieser Mängel zu unterbreiten.
Als Letztes stellt sich dann die Frage: Ja, was machen jetzt die anderen Kommissionen? Die Ratsvizepräsidentin hat es namens des Büros wahrscheinlich zu Recht ausgeführt: Die Arbeiten der anderen Kommissionen in diesem Bereich werden nicht eingeschränkt, im Gegenteil. Weil es sich um ein Vorkommnis von grosser Tragweite handelt, werden namentlich die WAK, aber auch andere Kommissionen dazu aufgerufen sein, zügig entsprechende Regulierungen oder Regulierungsänderungen für die Zukunft vorzusehen. Die PUK leuchtet primär die Vergangenheit aus, aber unsere üblichen Kommissionen müssen die Zukunft gestalten. Und da kann man nicht einfach die Ausrede bringen, man warte jetzt ab, bis nach zwei oder drei Jahren Ergebnisse der PUK vorliegen - oder auch nicht. Meines Erachtens ist diese Arbeit wegen der grossen Tragweite unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Das Vorgehen, das wir bisher gewählt haben, scheint mir vorsichtig und ständeratsgerecht zu sein. Materiell behandeln wir hier im Rat im Moment keine Vorstösse. Wir weisen sie, wenn es irgendwie geht, den zuständigen Kommissionen zu. Dort sollten dann zügig, aber mit aller Sorgfalt und Ruhe die entsprechenden materiellen Antworten gefunden werden.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.