Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2023-06-12

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-12

Wortprotokoll

Für das Geschäftsjahr 2022 sind gewichtige Mutationen sowohl im Spruchkörper der Bundesrichterinnen und Bundesrichter als auch in der Verwaltung - der Generalsekretär - und in der Organisation des Bundesgerichtes zu verzeichnen. Zur Bewältigung der hohen Eingangszahlen wurde das Steuerrecht von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne zur Zweiten sozialrechtlichen Abteilung in Luzern verschoben. Gleichzeitig wurden die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in Dritte und Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung umbenannt. Mit der im letzten Jahr vom Parlament bewilligten Erhöhung der Richterstellen von 38 auf 40 wird das Modell von acht Abteilungen mit je fünf Gerichtsmitgliedern im Verlaufe dieses Jahres mit einer zweiten strafrechtlichen Abteilung ergänzt werden können. Das Bundesgericht hat dieser neuen Organisation zugestimmt; ihre Bildung ist im Gang.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Bundesgericht auch zuständig für die Ernennung der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen. Im Berichtsjahr hat die Verwaltungskommission die Gesamterneuerung von rund 150 Mitgliedern in insgesamt 13 Schätzungskreisen vorgenommen. Sie musste prüfen, ob die Wahlvoraussetzungen eingehalten wurden; mit der Gesetzgebung hatten wir ja eine Alterslimite von 68 Jahren eingeführt. Das war eine grosse Arbeit.

Betreffend Informatik und Justitia 4.0 kann ich sagen, dass im Berichtsjahr alle Abteilungen und Dienste des Bundesgerichtes in Gever organisiert waren und die Möglichkeiten dementsprechend genutzt wurden. Seit Mitte Jahr war in allen Abteilungen an beiden Standorten, sowohl in Lausanne wie auch in Luzern, im Rahmen des Projektes E-Dossier die zentralisierte Digitalisierung der eingehenden Post in Betrieb. Für jeden hängigen Fall wird nun sowohl ein elektronisches Dossier wie auch ein herkömmliches papierenes Dossier geführt. Die Digitalisierung schreitet gemäss dem Projekt Justitia 4.0 mit der Plattform Justitia.Swiss planmässig voran.

Die letzte allgemeine Bemerkung bezieht sich auf das schöne Gebäude des Bundesgerichtes in Lausanne. Das Bundesgericht plant mit dem BBL zusammen, das Gebäude ab dem Jahr 2028 einer Totalsanierung zu unterziehen, insbesondere weil es den Erdbebensicherheitsvorschriften nicht mehr entspricht. Man rechnet mit einer Umbauzeit von drei Jahren. Zurzeit ist man daran, Lösungen für die Übergangszeit zu finden - das wird gar nicht so einfach sein -, und man bereitet die Vorlage an uns vor.

Ich komme zur Geschäftslast: Im Berichtsjahr gingen beim Bundesgericht 7392 Beschwerden ein, das sind 6,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Leider wurden auch um 5 Prozent weniger Fälle erledigt. Dementsprechend hat die Zahl der pendenten Fälle um 7,8 Prozent zugenommen. Schliesslich ist auch nicht erfreulich, dass sich die durchschnittliche Erledigungsdauer pro Fall von 149 Tagen im Jahr 2021 auf 174 Tage im Berichtsjahr erhöhte.

Die Verwaltungskommission hat sich intensiv mit dieser Verschlechterung der Effizienz auseinandergesetzt und wird sich weiterhin darum bemühen, diese Situation zu bereinigen. Als mögliche Gründe für diese Verschlechterung wird etwa genannt, dass die während der Pandemie eingeführte Effizienzsteigerung durch die Arbeit im Homeoffice nicht mehr die gleiche Wirkung erzielt hat. Es wird genannt, dass grosse Restrukturierungen im Bundesgericht umgesetzt wurden, und es gab Mutationen bei den Richtern, aber insbesondere auch bei den Gerichtsschreibern. Immer wieder wird ferner die Zunahme der Komplexität der Fälle genannt.

Zur Geschäftslast bei den erstinstanzlichen Gerichten: Beim Bundesstrafgericht gab es etwas weniger Fälle als im Vorjahr. Es hat dementsprechend einen grossen Abbau von Pendenzen gegeben. Die Erledigungsquote stieg auf 109 Prozent.

Bei der Strafkammer sind sowohl die Eingänge als auch die Anzahl der Erledigungen in etwa konstant geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr war eine deutliche Zunahme der Verfahren im Rahmen des Kollegialgerichtes, also des Dreiergerichtes, zu verzeichnen.

In der Beschwerdekammer sind die Eingänge gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Erledigungen konnte leicht erhöht werden, was zu einer Erledigungsquote von wunderbaren 111 Prozent geführt hat. Das sind erfreuliche Zahlen, deshalb nenne ich sie auch. Die überwiegende Mehrheit der Verfahren wurde innerhalb von sechs Monaten erledigt. Mit wenigen Ausnahmen hat die Beschwerdeinstanz im Zirkulationsverfahren in Dreierbesetzung entschieden.

Die Berufungskammer verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr gleich viele Berufungsverfahren, dafür deutlich weniger Revisionsverfahren. Leider wurde hier eine Erledigungsquote von nur 90 Prozent erreicht. Auch die Verfahrensdauer hat sich leider verlängert. Das erstaunt die GPK allerdings nicht, weil die Berufungskammer unterdotiert ist. Wir haben ja in unserem Bericht, den wir am 20. September 2022 betreffend Planung und Aufbau der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes veröffentlicht haben, festgestellt, dass eben die Annahmen, die damals getroffen wurden, als diese Kammer geschaffen wurde, in mehrfacher Weise überholt und übertroffen wurden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesverwaltungsgericht lag bei 283 Tagen und die Erledigungsquote bei 105 Prozent. Leider sind am Bundesverwaltungsgericht immer noch tausend Fälle hängig, die älter als zwei Jahre sind. Das ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass sich das Gericht darum bemüht, bei den Asylverfahren die neue gesetzliche Frist von 25 Tagen einzuhalten, was in 53 Prozent der Fälle tatsächlich auch erreicht wird. Aber das führt zu einer Verlagerung des Ressourceneinsatzes, und dementsprechend können die anderen Verfahren nicht mit der gleichen Speditivität erledigt werden. Bekanntlich werden wir uns später mit einem Gesuch um die Erhöhung der Anzahl Richterstellen in St. Gallen befassen müssen. Dieses Gesuch ist insbesondere auch damit begründet, dass im Verlaufe der letzten 18 Monate im SEM, also in der Vorinstanz, über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt wurden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass im Verlaufe der nächsten Zeit auch die Anzahl der Beschwerden erheblich steigen wird.

Schliesslich komme ich noch zum Bundespatentgericht: Dort ist die Geschäftslast leicht zurückgegangen. Die Zahl der summarischen Verfahren ist gestiegen, die Zahl der Pendenzen ist in etwa gleich geblieben, und nur zwei Fälle sind älter als zwei Jahre. Das sind gute Zahlen. Bemerkenswert ist, [PAGE 551] dass die Zahl der elektronischen Eingaben im Berichtsjahr auf 143 gestiegen ist. Das heisst, die meisten grossen Anwaltskanzleien sind heute vollständig auf elektronische Kommunikation eingestellt.

Noch zur Erinnerung: Im Berichtsjahr konnte das Bundespatentgericht sein zehnjähriges Jubiläum feiern. Man hat zu Recht festgestellt, dass die Schaffung dieses Gerichtes richtig war.

Noch eine Bemerkung zum Militärkassationsgericht: Leider können wir zu diesem Gericht keine Ausführungen machen, weil der GPK bis zu ihrem Entscheid keine Unterlagen vorlagen.

Ich berichte noch über zwei Einzelthemen, zum einen wäre da die von der GPK im Jahr 2021 beratene Frage der Geschäftsverteilung. Wie kann diese verbessert werden? Es ist erfreulich, festzustellen, dass sich alle Bundesgerichte intensiv mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt haben und auch die Massnahmen am Umsetzen sind. Das Bundesgericht hat beispielsweise auf seiner Website neu die Parteizugehörigkeit der Richterinnen und Richter aufgeführt. Die verschiedenen Gerichte haben ihre Reglemente zur Spruchkörperbildung entsprechend angepasst. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat ein Spruchkörper-Controlling eingeführt. Erwähnenswert ist auch, dass der neue Generalsekretär des Bundesgerichtes künftig zusammen mit den erstinstanzlichen Gerichten ein Reporting über die Bildung der Spruchkörper erstellen wird. Wir von der GPK werden die weitere Umsetzung unserer vorgeschlagenen Massnahmen mit Interesse verfolgen.

Schliesslich noch zum letzten Thema, der Aufsichtsfunktion des Bundesgerichtes: Wir haben im Verlauf des Berichtsjahrs mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes ein intensives Gespräch betreffend ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den erstinstanzlichen Bundesgerichten geführt. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes übt das Bundesgericht bekanntlich die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundespatentgerichtes aus. Das Bundesgericht interpretiert diesen Auftrag dahin gehend, dass die Aufsicht lediglich eine Organaufsicht, eine institutionelle Aufsicht ist. Bei uns in der GPK ist die Frage aufgetaucht, wieweit auch die Dienstaufsicht oder Disziplinaraufsicht über die Richterinnen und Richter in diese Aufsichtsaufgabe hineinzuinterpretieren wäre. Diese Frage stellt sich insbesondere deswegen, weil in der letzten Zeit die Grenzziehung zwischen Organaufsicht, institutioneller Aufsicht und Dienstaufsicht oder Disziplinaraufsicht nicht immer klar war.

Die heutige Situation ist die, dass eigentlich nur eine Maximalsanktion, nämlich die Abberufung oder Nichtwiederwahl, zur Debatte steht, wenn Richterpersonen der erstinstanzlichen Gerichte vorsätzlich oder grob fahrlässig die Amtspflichten schwer verletzen oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben - das gilt allerdings nicht für das Bundesgericht. Das führt zu unbefriedigenden Situationen. Die GPK wird dieses Aufsichtsthema im Verlauf der nächsten Zeit im Rahmen der Oberaufsicht gemäss Artikel 26 des Parlamentsgesetzes mit einbeziehen und durch externe Experten die Frage prüfen lassen, inwieweit auch eine Aufsicht über das Bundesgericht eingeführt werden sollte. Wir sind gespannt auf die Arbeiten.

Leider werde ich dann nicht mehr dabei sein können, denn das ist mein letzter Bericht als Präsident der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK des Ständerates. Deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, sehr geehrter Herr Vizepräsident des Bundesgerichtes, Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen für die grosse Arbeit zu danken, die Sie im Interesse eines korrekt funktionierenden Rechtsstaates leisten. Wir haben festgestellt, dass in den allermeisten Fällen eine tadellose Arbeit gemacht wird. Dafür möchte ich Ihnen danken.

Ich bitte Sie, den Geschäftsbericht gemäss dem Antrag der einstimmigen GPK zu genehmigen.